Veröffentlichtes Profil

Andreas Lackner

Andreas Lackner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Bottrop

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Andreas Lackner

Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop

Telefon: +49 2041 7669420

Qualifikation
Zulassung seit 2008
Sprachen
Englisch, Russisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Andreas Lackner
Profilstand
39% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Lackner ist seit 2008 Rechtsanwalt und seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Böckenhoffstraße 1 in Bottrop. Er vertritt Mandanten im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Sozialrecht gehören unter anderem Arbeitslosengeld I und II, Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und Pflegerecht zu den genannten Themen. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Im Verkehrsrecht befasst er sich mit Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisfragen, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennt die Kanzlei Eigenbedarfskündigungen, Mängel des Mietobjekts und Renovierungsklauseln. Als Berufsbetreuer unterstützt Lackner bei Angelegenheiten des Erwachsenenlebens, darunter Wohnungssuche, Behördenangelegenheiten und die Korrespondenz mit Versicherungen und Angehörigen. Dabei folgt er dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. Die Kanzlei betont die individuelle Betreuung und Betrachtung jedes Mandats. Als Einzugsgebiet werden Bottrop, Essen und Oberhausen genannt. Besprechungstermine sollen vorher telefonisch vereinbart werden. Als weitere Sprachen sind Englisch und Russisch angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-lackner.de, kanzlei-lackner.de

Beratung in Bottrop – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Andreas Lackner ist seit 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt seine Kanzlei in der Böckenhoffstraße 1 in 46236 Bottrop. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Sein arbeitsrechtliches Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei allgemein eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Regelungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und den jeweiligen Interessen der Beteiligten. Je nach Sachverhalt kommen außergerichtliche Gespräche oder arbeitsgerichtliche Verfahren in Betracht. Seit 2011 ist Andreas Lackner außerdem Fachanwalt für Sozialrecht. Die Kanzleibeschreibung führt Arbeitslosengeld I und II, Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und Pflegerecht als Themen auf. Dabei können beispielsweise Leistungsbescheide, die Anerkennung gesundheitlicher Einschränkungen oder Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern eine Rolle spielen. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht entstehen etwa bei längerer Erkrankung oder nach dem Ende einer Beschäftigung. Für die allgemeine Einordnung solcher Anliegen sind häufig sowohl Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis als auch Schreiben von Behörden und Versicherungen relevant. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Verkehrsrecht befasst sich Lackner mit Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisfragen, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im mietrechtlichen Bereich nennt die Kanzlei Eigenbedarfskündigungen, Mängel des Mietobjekts und Renovierungsklauseln. Daneben ist er als Berufsbetreuer tätig und unterstützt unter anderem bei Wohnungssuche, Behördenangelegenheiten sowie der Korrespondenz mit Versicherungen und Angehörigen. Als Grundsatz dieser Tätigkeit wird Hilfe zur Selbsthilfe genannt. Die Kanzleibeschreibung betont eine individuelle Betrachtung der einzelnen Mandate. Der Standort in Bottrop ist auf Ratsuchende aus Bottrop, Essen und Oberhausen ausgerichtet. Welche gerichtliche Stelle zuständig ist, hängt insbesondere vom Rechtsgebiet und den Umständen des Falls ab; konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen ebenfalls nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Besprechungstermine sollen nach den Kanzleiangaben vorher telefonisch vereinbart werden. Sinnvoll sind dabei Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und laufende Fristen. Als weitere Sprachen sind Englisch und Russisch angegeben.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bottrop

Die Kanzlei von Andreas Lackner befindet sich in der Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop. Als Einzugsgebiet werden neben Bottrop auch Essen und Oberhausen genannt. Eine konkrete Stadtteilzuordnung oder ausdrückliche Angabe zur Innenstadtlage enthält das Faktenmaterial nicht. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift einen Ausgangspunkt für die individuelle Routenplanung. Belegte Angaben zu bestimmten Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Da Besprechungstermine vorher telefonisch vereinbart werden sollen, lassen sich bei dieser Gelegenheit auch offene Fragen zum Zugang und zur Anfahrt klären. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse sowie betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten geführt. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Renten, Pflegeleistungen oder Leistungen der Krankenversicherung, gehören regelmäßig vor die Sozialgerichte. Bei den weiteren Tätigkeitsgebieten unterscheiden sich die gerichtlichen Wege: Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfällen werden grundsätzlich vor Zivilgerichten verhandelt, Bußgeldsachen regelmäßig vor Amtsgerichten und bestimmte Fahrerlaubnisstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten. Wohnraummietsachen und viele wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Konkrete Gerichte werden in den übermittelten Angaben nicht genannt. Eine örtliche Zuständigkeit lässt sich deshalb nicht allein aus der Kanzleianschrift ableiten; maßgeblich können beispielsweise Arbeitsort, Wohnsitz, Lage einer Immobilie oder die beteiligte Behörde sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Damit Ihr Anliegen besprochen werden kann, bittet die Kanzlei um vorherige telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Damit Ihr Anliegen besprochen werden kann, bittet die Kanzlei um vorherige telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die für das Anliegen wesentlichen Schreiben hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen wichtig sein, bei einer Kündigung insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zugang. Auch eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Betriebsräte können je nach Thema einschlägige Betriebsvereinbarungen oder Unterlagen zum betroffenen Beteiligungsverfahren benötigen. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage vorhandene Fristangaben und wichtige Daten erkennen lassen.
Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Sozialrecht?
Überschneidungen entstehen häufig, wenn eine Beschäftigung endet, eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder gesundheitliche Einschränkungen die Berufstätigkeit beeinflussen. Neben arbeitsrechtlichen Fragen können dann Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Rehabilitation oder Rentenleistungen relevant werden. Auch das Schwerbehindertenrecht kann Bezüge zum Arbeitsverhältnis haben. Die jeweiligen Ansprüche richten sich jedoch gegen unterschiedliche Beteiligte und folgen eigenen Verfahren. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine getrennte Übersicht über Arbeitgeberkorrespondenz, Versicherungsunterlagen und behördliche Bescheide hilfreich. Aus einer arbeitsrechtlichen Klärung folgt nicht automatisch eine Entscheidung über Sozialleistungen.
Was ist bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder zu einem Bußgeldverfahren wichtig?
Zunächst hilft die Unterscheidung, ob es um die Regulierung eines Unfalls, einen behördlichen Vorwurf oder die Fahrerlaubnis geht. Bei Unfällen sind häufig Unfallberichte, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie bereits geführter Schriftverkehr relevant. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen behördliche Schreiben und deren Zugang im Vordergrund. Fahrerlaubnisfragen können ein gesondertes Verwaltungsverfahren betreffen. Diese Bereiche können zusammenhängen, werden aber nicht zwingend im selben Verfahren behandelt. Eine erste Schilderung sollte deshalb erkennen lassen, welche Schreiben vorliegen und ob darin Termine oder Fristen genannt sind.
Welche Informationen helfen bei Streit über Eigenbedarf, Wohnungsmängel oder Renovierungsklauseln?
Ausgangspunkt ist regelmäßig der Mietvertrag einschließlich seiner Anlagen und späterer Vereinbarungen. Bei Eigenbedarf sind das Kündigungsschreiben und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei Wohnungsmängeln können eine zeitliche Beschreibung, Fotos und vorhandene Mitteilungen an die Vermieterseite das Anliegen verständlich machen. Für Fragen zu Renovierungsklauseln kommt es besonders auf den genauen Vertragswortlaut und die Umstände des Mietverhältnisses an. Wohnungseigentumsrechtliche Anliegen können zusätzlich Teilungserklärung, Beschlüsse oder Versammlungsprotokolle betreffen. Eine Anfrage sollte deutlich machen, ob die ratsuchende Person als Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer beteiligt ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Lackner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Andreas Lackner insgesamt und nicht auf Andreas Lackner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-lackner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %

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