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- Rechtsanwältin und Notarin
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Elsner ist Rechtsanwältin und Notarin mit Amtssitz in Bottrop. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Außerdem wird sie auf der Kanzlei-Webseite als Mediatorin geführt. Als Rechtsgebiete sind damit Familienrecht und Arbeitsrecht ausdrücklich genannt. Ihr Büro in Bottrop befindet sich in der Gerichtsstraße 22, 46236 Bottrop. Daneben nennt die Webseite ein Büro in der Wilhelmstraße 2 in 48734 Reken. Für das Büro Bottrop ist die Telefonnummer 02041 - 7 715 717 angegeben, für das Büro Reken die Telefonnummer 02864 - 882 482. Als E-Mail-Adresse ist rechts@nwaeltin.com aufgeführt. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 17:30 Uhr. Freitags gibt es keine Publikumszeiten. Für einen Termin bittet die Webseite ausdrücklich darum, diesen zuvor telefonisch zu vereinbaren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-elsner.de
Beratung in Bottrop – Einordnung der Redaktion
Susanne Elsner ist Rechtsanwältin und Notarin mit Amtssitz in Bottrop sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt. Ihr Bottroper Büro befindet sich in der Gerichtsstraße 22, 46236 Bottrop. Daneben ist ein Büro in Reken angegeben. Die Kanzlei-Webseite führt Susanne Elsner außerdem als Mediatorin. Damit stehen neben der anwaltlichen Tätigkeit auch die notarielle Funktion und die Mediation als unterschiedliche berufliche Rollen im Profil. Welche Rolle für ein Anliegen in Betracht kommt, lässt sich bei der ersten Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um die Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung von Konflikten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erwarten. Für eine erste Besprechung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägiger Schriftverkehr und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der familienrechtliche Schwerpunkt betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Typische Anliegen sind Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang mit Kindern und vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte eng miteinander verbunden sein. Mediation bezeichnet demgegenüber ein freiwilliges Verfahren, in dem Beteiligte mit Unterstützung einer neutralen Person eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Sie ist von der anwaltlichen Interessenvertretung und der unparteiischen notariellen Tätigkeit zu unterscheiden; nicht jedes Anliegen eignet sich gleichermaßen für alle diese Formen. Der örtliche Bezug liegt in Bottrop mit den Stadtteilen Stadtmitte, Eigen und Kirchhellen. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Bottrop in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer das Profil auf Anwalt-Seiten.de zur Orientierung nutzt, kann anschließend über die angegebenen Kontaktdaten eine Anfrage stellen. Für Bottrop lautet die Telefonnummer 02041 - 7 715 717, die E-Mail-Adresse ist rechts@nwaeltin.com. Die Webseite bittet ausdrücklich um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Angegeben sind Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag, jeweils 08:30 bis 17:30 Uhr; freitags bestehen keine Publikumszeiten. Bei der Anfrage helfen eine kurze Schilderung des Themas und Hinweise auf bereits laufende Fristen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bottrop
Das Bottroper Büro von Susanne Elsner liegt in der Gerichtsstraße 22, 46236 Bottrop. Der örtliche Einzugsbereich lässt sich mit dem Stadtgebiet und den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Eigen und Kirchhellen beschreiben, ohne daraus eine Beschränkung der Tätigkeit auf diese Bereiche abzuleiten. Für die Planung eines Besuchs ist die konkrete Büroadresse maßgeblich. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und der örtlichen Verkehrsführung vorbereitet werden. Belegte Angaben zu einzelnen Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Ein Termin ist laut Kanzlei-Webseite zuvor telefonisch zu vereinbaren. Das zusätzlich genannte Büro in Reken befindet sich in der Wilhelmstraße 2; bei der Terminabsprache sollte deshalb auch der gewünschte Besprechungsort feststehen. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Bottrop relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Anschrift der beauftragten Rechtsanwältin. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Amtsgericht dagegen grundsätzlich nicht das zuständige Gericht: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr relevant. Hilfreich ist außerdem eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Ereignissen und Daten, insbesondere dem Zeitpunkt, zu dem ein Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen oder Arbeitszeitaufzeichnungen hinzukommen. Im Arbeitsrecht bestehen teilweise kurze Fristen. Deshalb sollte eine Anfrage auf erkennbare Fristen hinweisen, ohne die Kontaktaufnahme allein wegen noch fehlender Unterlagen aufzuschieben.
- Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte müssen nicht zwangsläufig in einem Gerichtsverfahren enden. Je nach Gegenstand kommen Gespräche, außergerichtlicher Schriftwechsel oder eine vertragliche Einigung in Betracht. Dabei kann es etwa um ausstehende Vergütung, den Inhalt eines Zeugnisses oder Bedingungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehen. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Ob eine Verständigung sinnvoll und erreichbar ist, hängt von den Umständen und den Interessen beider Seiten ab. Laufende gesetzliche Fristen bleiben dabei gesondert zu beachten.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Eine erste Übersicht kann Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu Einkommen und laufenden finanziellen Verpflichtungen enthalten. Häufig stellen sich daneben Fragen zur Wohnsituation, zum Unterhalt, zum Umgang und zur Verteilung von Vermögen oder Schulden. Bereits vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können für die Einordnung wichtig sein. Nicht alle Themen müssen gleichzeitig geklärt werden. Eine strukturierte Schilderung hilft zunächst dabei, dringliche Punkte von Fragen zu unterscheiden, die im weiteren Verlauf behandelt werden können.
- Worin unterscheiden sich anwaltliche Vertretung, Mediation und notarielle Tätigkeit bei familiären Vereinbarungen?
- Anwaltliche Vertretung dient der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten. In einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten dabei, freiwillig eine eigene Lösung zu entwickeln; sie entscheidet den Konflikt nicht. Notarinnen und Notare sind bei ihrer Amtstätigkeit unabhängig und unparteiisch und beurkunden beispielsweise bestimmte familienrechtliche Vereinbarungen. Diese Rollen sind voneinander zu trennen und können nicht beliebig in derselben Angelegenheit verbunden werden. Welche Verfahrensform passt und welche Formvorgaben gelten, hängt vom Gegenstand und der Ausgangslage ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Elsner
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4,2 von 5 · 42 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Gerichtsstraße 22, 46236 Bottrop
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-elsner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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