Veröffentlichtes Profil

Frank K. Peter

Dr. Frank K. Peter – Fachanwalt für Strafrecht in Worms

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht · Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt

Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms

Telefon: +49 6241 9249992

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Frank K. Peter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Hauptsitz in Worms und einem weiteren Kanzleistandort in Frankfurt am Main. Er ist in Worms und bundesweit tätig. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kapitalstrafrecht. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit strafrechtlichen Anliegen, etwa bei Vorladungen, Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Vorwürfen wegen Körperverletzung, Betrug und Schwarzarbeit. Auch die Verteidigung bei Mordvorwurf, Totschlag und Vermögensabschöpfung sowie rechtlicher Beistand in Auslieferungsverfahren werden genannt. Weitere Angebote betreffen Nebenklage und Revision im Strafrecht. In der Beratung legt Peter Wert auf persönliche Betreuung, eine vertrauensvolle Beziehung und Diskretion. Im persönlichen Gespräch werden die individuelle Situation und die relevanten Fakten des Falls analysiert. Gemeinsam mit den Mandanten wird eine Strategie erarbeitet. Rechtliche Schritte werden verständlich erklärt und Mandanten über den Verfahrensstand informiert. Die Kanzlei bietet auf Wunsch einen ersten Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden sowie einen Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht-dr-peter.de, strafrecht-dr-peter.de

Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter hat seinen Hauptsitz in der Wilhelm-Leuschner-Str. 2 in 67547 Worms und einen weiteren Kanzleistandort in Frankfurt am Main. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; außerdem wird Familienrecht genannt. Davon zu unterscheiden ist die belegte Kanzleibeschreibung, die vor allem seine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht erläutert. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Anliegen übernommen werden kann. Peter ist nach den vorliegenden Angaben in Worms und bundesweit tätig. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen aus dem Arbeitsverhältnis: Dazu gehören Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier regelmäßig eine Einordnung der vorhandenen Unterlagen, möglicher Fristen und der unterschiedlichen Wege zur Konfliktklärung. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Welche Informationen für eine erste Besprechung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Thema ab. Diese allgemeine Orientierung beschreibt die im Profil genannten Rechtsgebiete, nicht einen belegten Ablauf entsprechender Mandate in dieser Kanzlei. Ausführlicher dokumentiert ist Peters strafrechtliche Arbeit. Genannt werden Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittel-, Sexual-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Kapitalstrafrecht. Typische Anlässe sind Vorladungen, Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vorwürfe wie Körperverletzung, Betrug und Schwarzarbeit. Auch Vermögensabschöpfung, Auslieferungsverfahren, Nebenklage und strafrechtliche Revision gehören zu den beschriebenen Tätigkeiten. Nach der Kanzleibeschreibung werden im persönlichen Gespräch die individuelle Situation und die relevanten Tatsachen erfasst. Weitere Schritte sollen verständlich erläutert und der Verfahrensstand mitgeteilt werden; persönliche Betreuung und Diskretion werden ausdrücklich genannt. Der örtliche Bezug liegt in Worms. Innenstadt, Neuhausen und Horchheim bilden dabei Bezugspunkte für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, ohne dass aus den Angaben eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei folgt. Vor Ort befindet sich das Amtsgericht Worms, das unter anderem für Familiensachen und bestimmte Strafverfahren zuständig sein kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfahrt zur Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw sollte die konkrete Verbindung zur angegebenen Adresse geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst dazu dienen, das Rechtsgebiet, den Anlass und bereits bekannte Termine oder Fristen mitzuteilen. Anschließend lassen sich die Übernahme des Anliegens und ein Gesprächstermin klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Laut Kanzleibeschreibung werden auf Wunsch ein erster Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden sowie ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms

Die Kanzlei Dr. Frank K. Peter ist unter der Anschrift Wilhelm-Leuschner-Str. 2 in 67547 Worms angegeben. Als Stadtteile am Standort werden Innenstadt, Neuhausen und Horchheim genannt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Für Ratsuchende aus Worms und dem Umland ist die vollständige Adresse der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verkehrslinien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, sollte deshalb die aktuelle Verbindung beziehungsweise Zufahrt vor dem Termin prüfen. Eine konkrete Innenstadtlage lässt sich aus dem vorliegenden Faktenmaterial nicht sicher ableiten. Für das im Profil genannte Familienrecht ist das Amtsgericht Worms als örtlicher Gerichtsstandort relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Worms örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Verfahrens. Auch für die ausführlich beschriebene strafrechtliche Tätigkeit besteht ein Bezug zum Amtsgericht: Dort werden bestimmte Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Schwerwiegendere Tatvorwürfe können hingegen erstinstanzlich vor ein Landgericht gehören. Für den als Hauptschwerpunkt aufgeführten Bereich Arbeitsrecht ist das Amtsgericht grundsätzlich nicht das zuständige Gericht für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Solche Verfahren, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt; ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein erster Beratungstermin ist auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein erster Beratungstermin ist auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge, das Kündigungsschreiben und die relevante Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und Vereinbarungen zu zusätzlichen Zahlungen bedeutsam sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Anliegens. Da im Arbeitsrecht gesetzliche und vertragliche Fristen eine Rolle spielen können, sollten bekannte Termine und das Datum des Zugangs wichtiger Schreiben bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen enthalten?
Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung, welches Thema geklärt werden soll und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Je nach Anliegen können Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Vereinbarungen und zu erhaltenen Schreiben erforderlich sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig wirtschaftliche Unterlagen eine Rolle; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation des Kindes und bisherige Regelungen im Vordergrund. Sensible Dokumente müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden. Der geeignete Übermittlungsweg und der benötigte Umfang können vorab mit der Kanzlei geklärt werden.
Kann ich wegen einer Vorladung, Durchsuchung oder Untersuchungshaft eine strafrechtliche Anfrage stellen?
Diese Anlässe gehören zu den in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannten strafrechtlichen Anliegen. Für eine Anfrage ist wichtig, ob sich das Verfahren gegen die ratsuchende Person richtet oder ob sie etwa als Zeugin, Zeuge oder verletzte Person betroffen ist. Auch die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und bevorstehende Termine helfen bei der organisatorischen Einordnung. Bei einer Haftsituation sollte die Dringlichkeit deutlich erkennbar sein. Welche weiteren Informationen erforderlich sind und ob eine Vertretung übernommen wird, muss im direkten Kontakt geklärt werden.
Wie passen die Profilangaben zu Arbeitsrecht und Familienrecht zur Fachanwaltschaft für Strafrecht?
Eine Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet und ist von weiteren Tätigkeitsangaben zu unterscheiden. Bei Frank K. Peter nennt das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und außerdem Familienrecht, während die ausführliche Kanzleibeschreibung seine strafrechtliche Tätigkeit darstellt. Daraus lassen sich keine zusätzlichen Fachanwaltstitel oder konkreten Erfahrungen in arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Mandaten ableiten. Vor einer Mandatsanfrage empfiehlt sich daher eine klare Benennung des eigenen Rechtsproblems und die Nachfrage, ob eine Bearbeitung in diesem Bereich angeboten wird. Die Übernahme bedarf einer ausdrücklichen Abstimmung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank K. Peter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 74 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt insgesamt und nicht auf Frank K. Peter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht-dr-peter.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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