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- Rechtsanwaltskanzlei Thomas Liedorp-Osner
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Liedorp-Osner ist seit 2005 schwerpunktmäßig im Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Vertragsrecht tätig. Seit 2007 arbeitet er als selbstständiger Rechtsanwalt in Worms. Den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erwarb er 2010. Die Kanzlei nennt ihn als Ansprechpartner für diese Rechtsgebiete in Worms, Lampertheim und Umgebung. Von 1998 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Sein Referendariat absolvierte er von 2003 bis 2005 am Landgericht Kaiserslautern und am Amtsgericht Rockenhausen. Anschließend war er bis 2007 als selbstständiger Rechtsanwalt in Dreisen tätig. Die Kontaktseite führt die Kanzlei am Lutherring 27 in Worms auf. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular für unverbindliche Anfragen zur Verfügung. Die Erreichbarkeit ist montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr angegeben. Auf der Webseite finden sich außerdem Informationen zu Anwaltskosten und Dokumente zum kostenfreien Download.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltworms.de, rechtsanwaltworms.de
Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Liedorp wird im Profil mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie mit Familienrecht geführt. Die Kanzleibeschreibung der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Liedorp-Osner setzt andere Akzente: Sie nennt eine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Vertragsrecht seit 2005. Seit 2007 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Worms tätig; den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erwarb er 2010. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Bei einer Anfrage lässt sich klären, ob das konkrete Anliegen zu den aktuell bearbeiteten Themen gehört. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei zunächst eine Einordnung der Unterlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Familienrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt oder die elterliche Sorge. Hier können neben rechtlichen Fragen auch persönliche und wirtschaftliche Zusammenhänge bedeutsam sein. Eine erste Schilderung sollte deshalb erkennen lassen, welches Thema vorrangig geklärt werden soll und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Der ausgewiesene Fachanwaltstitel betrifft das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Typische Anliegen sind dort Betriebskostenabrechnungen, Mängel einer Wohnung, die Beendigung eines Mietverhältnisses oder Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Verkehrsrechtliche Fragen können nach einem Unfall oder im Zusammenhang mit einem Bußgeld entstehen. Im allgemeinen Vertragsrecht geht es etwa um die Erfüllung vereinbarter Leistungen, Zahlungsforderungen oder die Beendigung von Verträgen. Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich jeweils nach dem Sachverhalt; häufig bilden Verträge, Schreiben und eine zeitliche Übersicht die Grundlage. Die Kanzlei befindet sich am Lutherring 27 in 67547 Worms. Ihr örtlicher Bezug umfasst nach der Beschreibung auch Lampertheim und die Umgebung. Für Ratsuchende aus der Wormser Innenstadt, Neuhausen und Horchheim ist die Adresse der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Am Standort besteht das Amtsgericht Worms, das insbesondere für bestimmte Miet- und Wohnungseigentumssachen sowie als Familiengericht in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular für unverbindliche Anfragen. Angegeben ist eine Erreichbarkeit montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Für die erste Nachricht genügen eine knappe Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf Fristen und eine Rückrufmöglichkeit. Ob eine Vertretung übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Liedorp-Osner ist am Lutherring 27 in Worms ansässig. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Neuhausen oder Horchheim. Auch Lampertheim und die Umgebung werden in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen sollten deshalb vor einem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt werden. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Worms vor allem für die familienrechtlichen sowie miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bezüge des Profils relevant. Als Familiengericht bearbeitet ein Amtsgericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren und Verfahren zur elterlichen Sorge. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei regelmäßig nach der Lage der Wohnung. Auch bestimmte Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden dort geführt. Für Worms kommt entsprechend das Amtsgericht Worms in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über eine Kündigung oder ausstehendes Arbeitsentgelt, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Bei verkehrsrechtlichen und allgemeinen vertraglichen Streitigkeiten hängt die Zuständigkeit insbesondere von Verfahrensart, Streitwert und örtlichem Bezug ab; allein der Kanzleisitz legt sie nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular für unverbindliche Anfragen enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (Rückruf) und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular für unverbindliche Anfragen enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (Rückruf) und Nachricht.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Kundenfreundliche Entscheidung des EuGH vom 29.07.2024 C-774/22
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Arbeitszeugnis hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind das konkrete Anliegen und der zeitliche Ablauf wichtig. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum des Zugangs und der Arbeitsvertrag. Bei einem Arbeitszeugnis sind der Zeugnistext und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit hilfreich. Auch bereits geführter Schriftwechsel kann relevant sein. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Termine schon in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob eine Vertretung möglich ist, wird im anschließenden Austausch geklärt.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge enthalten?
- Eine erste Anfrage sollte deutlich machen, welche Frage im Vordergrund steht: die Trennung selbst, eine beabsichtigte Scheidung, finanzielle Ansprüche oder Regelungen für gemeinsame Kinder. Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht und Angaben dazu, ob bereits Schriftwechsel, Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben vorliegen. Für Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen bedeutsam werden; bei Fragen zur elterlichen Sorge kommt es auf die familiäre Situation an. Umfangreiche persönliche Dokumente müssen nicht ungeordnet vorab übermittelt werden. Welche Informationen benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, lässt sich zunächst abstimmen.
- Welche Unterlagen helfen bei Streit über Betriebskosten, Wohnungsmängel oder Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft?
- Bei mietrechtlichen Anliegen bildet regelmäßig der Mietvertrag den Ausgangspunkt. Je nach Thema kommen Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsübersichten, Schriftwechsel oder eine nachvollziehbare Dokumentation von Mängeln hinzu. Bei Streitigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können insbesondere die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, Einladungen zu Versammlungen und Beschlussprotokolle wichtig sein. Eine zeitliche Übersicht erleichtert die Zuordnung der Vorgänge. Weil je nach Streitgegenstand Fristen eine Rolle spielen, sollten Zustellungsdaten und Versammlungstermine in der Anfrage erkennbar sein. Die Auswahl der tatsächlich benötigten Unterlagen erfolgt anhand des konkreten Anliegens.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen eines Vertragsstreits an?
- Nach einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und bisherigem Schriftwechsel dabei, das Anliegen einzuordnen. Vorhandene Fotos, Unfallberichte und Schreiben von Versicherungen können ebenfalls relevant sein. Bei einem Vertragsstreit stehen der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Kommunikation im Vordergrund. Wichtig ist außerdem, welche Leistung erwartet wurde und worüber Uneinigkeit besteht. In beiden Bereichen sollte erkennbar sein, ob bereits Forderungen, gerichtliche Schreiben oder Fristen vorliegen. Eine geordnete Zusammenfassung erleichtert die erste Abstimmung, ersetzt aber noch keine individuelle rechtliche Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Liedorp
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 18 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltworms.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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