Veröffentlichtes Profil

Marta Badura

Marta Badura – Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht in Worms

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Marta Badura

Kämmererstraße 42, 67547 Worms

Telefon: +49 6241 5060169

Sprachen
Polnisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Marta Badura

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marta Badura ist selbstständige Rechtsanwältin in Worms. Ihre Kanzlei befindet sich in der Kämmererstraße 42 in der Wormser Fußgängerzone. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Familienrecht. Sie berät zu Ehe-, Sorgerechts- und Scheidungsfragen. Zum genannten Tätigkeitsspektrum gehören Trennung und Trennungsfolgen, Scheidung und Scheidungsfolgen, Unterhalt, Zugewinn und Vermögen sowie Umgangsrecht, Sorgerecht und Kindesunterhalt. Ihre Mandanten sind Rechtssuchende mit familienrechtlichen Anliegen; als Verfahrensbeiständin vertritt sie zudem die Interessen minderjähriger Kinder in gerichtlichen Kindschaftssachen. Dabei nimmt sie die Interessen und den Willen des Kindes unabhängig von den Interessen der Eltern wahr. Ihre Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei mit persönlichem Engagement, lösungsorientiertem Arbeiten, klarer Kommunikation und Kostentransparenz. Beratungen können auf Wunsch auch auf Polnisch erfolgen. Ihrer selbstständigen Tätigkeit gingen eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, ein Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, das Referendariat am Landgericht Mainz und Tätigkeiten in mehreren Kanzleien voraus. Sie nennt Fortbildungen und den Austausch mit Kollegen als Bestandteil ihrer fachlichen Arbeit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-mbadura.de, kanzlei-mbadura.de

Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Marta Badura ist mit der Anwaltskanzlei Marta Badura in der Kämmererstraße 42 in Worms ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung legt den Schwerpunkt dagegen auf das Familienrecht. Dort nennt sie insbesondere Ehe-, Sorgerechts- und Scheidungsfragen. Ihrer selbstständigen Tätigkeit gingen eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, ein rechtswissenschaftliches Studium in Frankfurt am Main, das Referendariat am Landgericht Mainz und Tätigkeiten in mehreren Kanzleien voraus. Beratungen sind auf Wunsch auch auf Polnisch möglich. Im Familienrecht umfasst das beschriebene Tätigkeitsspektrum Trennung und Trennungsfolgen, Scheidung und Scheidungsfolgen sowie Unterhalt, Zugewinn und Vermögen. Hinzu kommen Umgangsrecht, Sorgerecht und Kindesunterhalt. Hinter diesen Begriffen stehen beispielsweise Fragen zur finanziellen Situation nach dem Ende einer Ehe oder zur Gestaltung elterlicher Verantwortung nach einer Trennung. Solche Anliegen können miteinander zusammenhängen, betreffen aber unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Als Verfahrensbeiständin nimmt Marta Badura außerdem die Interessen und den Willen minderjähriger Kinder in gerichtlichen Kindschaftssachen wahr, unabhängig von den Interessen ihrer Eltern. Diese Aufgabe unterscheidet sich von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils. Das ebenfalls im Profil genannte Arbeitsrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Bei einer Anfrage lässt sich zunächst klären, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit persönlichem Engagement, lösungsorientiertem Arbeiten, klarer Kommunikation und Kostentransparenz. Fortbildungen und der Austausch mit Kollegen gehören nach ihren Angaben zur fachlichen Arbeit. Die Kanzlei liegt in der Wormser Fußgängerzone und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Neuhausen und Horchheim bietet die Adresse einen konkreten örtlichen Bezug. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Worms, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungs- und Kindschaftssachen behandelt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind die Angabe des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits eingegangene gerichtliche Schreiben oder laufende Fristen. Im anschließenden Austausch können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen, die Beratungssprache und organisatorische Fragen geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms

Die Anwaltskanzlei Marta Badura befindet sich in der Kämmererstraße 42 in der Wormser Fußgängerzone. Ihre Lage ist damit der Innenstadt zuzuordnen. Neben dem unmittelbaren innerstädtischen Umfeld gehören Neuhausen und Horchheim zu den genannten Wormser Stadtteilen, aus denen eine Anfrage an die Kanzlei kommen kann. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich die passende Verbindung nach dem jeweiligen Ausgangspunkt und dem aktuellen Verkehrsangebot. Bei einer Anreise mit dem Pkw ist die Lage innerhalb einer Fußgängerzone zu berücksichtigen: Eine unmittelbare Zufahrt bis zur Kanzleianschrift sollte nicht vorausgesetzt werden. Zugangsmöglichkeiten und die konkrete Anreise lassen sich vor einem Termin gesondert klären. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Worms relevant. Amtsgerichte nehmen als Familiengerichte Aufgaben in Scheidungs- und anderen Familiensachen wahr. Dazu zählen insbesondere Verfahren zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Zugewinnausgleich. Auch gerichtliche Kindschaftssachen, in denen ein Verfahrensbeistand die Interessen eines minderjährigen Kindes wahrnimmt, gehören in diesen gerichtlichen Bereich. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Worms örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab und folgt nicht allein aus der Kanzleianschrift. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, fallen dagegen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Worms. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten für eine Erstberatung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird empfohlen, vorher eine eventuelle Kostenübernahme zu prüfen. Rechtssuchende mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beantragen; diese muss im Voraus beim zuständigen (Wohnort-) Amtsgericht beantragt werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kosten für eine Erstberatung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird empfohlen, vorher eine eventuelle Kostenübernahme zu prüfen. Rechtssuchende mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beantragen; diese muss im Voraus beim zuständigen (Wohnort-) Amtsgericht beantragt werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Auch Gehaltsabrechnungen und die zugehörige Korrespondenz können den Sachverhalt verständlicher machen. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, insbesondere mit Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Anfrage auf vorhandene Fristen hinzuweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Welche Themen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig wichtig?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Häufig geht es um die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, Trennungsunterhalt und den Umgang mit gemeinsamem Vermögen. Bei gemeinsamen Kindern kommen Betreuung, Umgang und Kindesunterhalt hinzu. Die Scheidung selbst ist ein gesondertes gerichtliches Verfahren; nicht jede Trennungsfolge wird dabei automatisch abschließend geregelt. Für ein erstes Gespräch kann eine Übersicht über die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren hilfreich sein. Welche Themen Vorrang haben, lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände beurteilen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und die Aufgabe einer Verfahrensbeiständin?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Verfahrensbeiständin wird in bestimmten gerichtlichen Kindschaftssachen vom Gericht bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen; dazu gehört auch, dessen Willen wahrzunehmen. Sie vertritt nicht die Interessen eines Elternteils. Diese Rolle ist daher von einer anwaltlichen Vertretung der Mutter oder des Vaters zu unterscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich?
Unterhalt dient allgemein dazu, den Lebensbedarf einer berechtigten Person zu decken. Im Familienrecht werden unter anderem Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt unterschieden, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen grundsätzlich den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, sofern der gesetzliche Güterstand maßgeblich ist. Er bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Vermögensgegenstände geteilt werden. Für eine erste Einordnung können Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und etwaigen ehevertraglichen Vereinbarungen wichtig sein. Beide Themen sind rechtlich getrennt zu betrachten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marta Badura

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Kämmererstraße 42, 67547 Worms

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-mbadura.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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