Veröffentlichtes Profil

Volker Geil

Volker Geil in Worms – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Miet- & WEG-Recht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Miet- & WEG-Recht · Rechtsanwaltskanzlei Volker Geil

Adenauer Ring 5, 67547 Worms

Telefon: +49 6241 490081

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Volker Geil
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Volker Geil ist Rechtsanwalt in Worms und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Miet- & WEG-Recht. Seine Kanzlei bietet seit 1995 rechtliche Unterstützung an. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Arbeitsrecht, Bußgeldrecht, Erbrecht, Miet- und WEG-Recht, Vertragsrecht und Schadensersatz. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Miet- und WEG-Recht vertritt er die Interessen von Mietern und Vermietern. Weitere Tätigkeiten sind die Hilfe bei Verkehrsverstößen, das Erstellen von Testamenten oder Erbverträgen sowie das Prüfen und Erstellen von Verträgen. Hinzu kommt das Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen. Bei der Beratung legt Volker Geil Wert auf eine individuelle und zielorientierte Bearbeitung und nimmt sich Zeit, um die wichtigen Aspekte eines Falls zu verstehen. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu den Mandanten steht nach seiner Darstellung im Mittelpunkt. Seine anwaltliche Tätigkeit versteht er als Dienstleistung für den Mandanten. Die Kanzlei befindet sich am Adenauer Ring 5 in Worms.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-geil.de, rechtsanwalt-geil.de

Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion

Volker Geil ist Rechtsanwalt in Worms und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Miet- und WEG-Recht. Seine Rechtsanwaltskanzlei am Adenauer Ring 5 bietet seit 1995 rechtliche Unterstützung an. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt des Profils; das Angebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Gestaltung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für eine anwaltliche Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die vertraglichen Grundlagen und die bereits geführte Korrespondenz von Bedeutung. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Volker Geil vertritt im Mietrecht die Interessen von Mietern und Vermietern. Hier können beispielsweise Betriebskostenabrechnungen, Mängel der Mietsache, Mieterhöhungen oder die Beendigung eines Mietverhältnisses Anlass für eine Anfrage sein. Im Wohnungseigentumsrecht stehen dagegen häufig Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Verteilung von Kosten im Mittelpunkt. Mietvertrag, Abrechnungen, Beschlusssammlung oder Schriftwechsel können je nach Anliegen helfen, den Sachverhalt nachvollziehbar darzustellen. Zum weiteren Tätigkeitsspektrum gehören Bußgeldrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und Schadensersatz. Genannt werden insbesondere die Unterstützung bei Verkehrsverstößen, das Erstellen von Testamenten und Erbverträgen sowie die Prüfung und Gestaltung von Verträgen. Hinzu kommt die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: einen Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsverstoß, die Planung der Vermögensnachfolge oder einen Streit über vertragliche Pflichten. Nach eigener Darstellung legt Volker Geil Wert darauf, die wichtigen Aspekte eines Falls zu verstehen und die Bearbeitung individuell und zielorientiert auszurichten. Der persönliche, vertrauensvolle Kontakt steht dabei im Mittelpunkt. Örtlicher Anlaufpunkt ist die Kanzlei am Adenauer Ring 5, 67547 Worms. Das Profil ist damit für Ratsuchende aus Worms, etwa aus der Innenstadt, Neuhausen oder Horchheim, örtlich einzuordnen. Zu den Gerichten am Standort gehört das Amtsgericht Worms, das unter anderem für bestimmte Zivilsachen und als Nachlassgericht relevant sein kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Anfrage lässt sich über die bei Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfinden kann, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die genaue Kanzleianschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms

Die Rechtsanwaltskanzlei Volker Geil befindet sich am Adenauer Ring 5 in 67547 Worms. Damit besteht ein konkreter Anlaufpunkt im Wormser Stadtgebiet für arbeitsrechtliche Anliegen sowie Fragen zum Miet- und WEG-Recht und den weiteren genannten Rechtsgebieten. Innenstadt, Neuhausen und Horchheim gehören zum örtlichen Umfeld des Profils; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist aus den Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die Adresse als Ziel verwendet und die aktuelle Verbindung geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und können vor einem Besuch direkt erfragt werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Worms kommt bei bestehender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit für verschiedene Anliegen aus dem Tätigkeitsspektrum in Betracht. Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk die Räume liegen. Auch für bestimmte wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht am Ort der Immobilie zuständig. Als Nachlassgericht bearbeitet ein Amtsgericht beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Bußgeldsachen können nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ebenfalls vor ein Amtsgericht gelangen. Bei Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten hängt die gerichtliche Zuständigkeit unter anderem vom Gegenstand und Streitwert ab. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, nicht das Amtsgericht Worms.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder einschlägige betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Wann wurde welches Schreiben übergeben, und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Deshalb sind das Datum des Zugangs und Hinweise auf bereits laufende Verfahren wichtige Angaben bei der Kontaktaufnahme. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Was unterscheidet ein mietrechtliches Anliegen von einer Frage zum Wohnungseigentumsrecht?
Das Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, etwa bei Betriebskosten, Mängeln, Mieterhöhungen oder Kündigungen. Das Wohnungseigentumsrecht regelt dagegen insbesondere die Beziehungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sowie Fragen zur Verwaltung und zum gemeinschaftlichen Eigentum. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche berührt sein, ohne dass dieselben Regeln gelten. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob die ratsuchende Person Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer ist und gegen wen sich das Anliegen richtet. Je nach Thema sind Mietvertrag, Abrechnung, Teilungserklärung oder Versammlungsprotokoll relevant.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage zu einem Verkehrsbußgeld benötigt?
Wichtig ist zunächst, welches Dokument vorliegt: ein Anhörungsbogen, eine Verwarnung oder bereits ein Bußgeldbescheid. Das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und eine sachliche Beschreibung des Vorwurfs bilden häufig die Grundlage einer ersten Prüfung. Auch vorhandene Fotos oder bisherige Antworten an die Behörde können relevant sein. Im Bußgeldverfahren können Fristen laufen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Ob der Vorwurf rechtlich oder tatsächlich überprüfungsbedürftig ist und ob Akteneinsicht benötigt wird, lässt sich nur anhand des jeweiligen Verfahrens beurteilen.
Worin unterscheiden sich Testament und Erbvertrag bei der Nachlassplanung?
Ein Testament ermöglicht grundsätzlich eine einseitige Regelung der Erbfolge und kann regelmäßig geändert oder widerrufen werden. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann bindende Verfügungen enthalten, deren spätere Änderung nicht ohne Weiteres möglich ist. Auch ein gemeinschaftliches Testament kann Bindungswirkungen entfalten. Für eine erste Besprechung sind Angaben zur familiären Situation, vorhandene letztwillige Verfügungen und ein Überblick über das Vermögen hilfreich. Welche Gestaltung in Betracht kommt, hängt unter anderem von persönlichen Zielen, gesetzlichen Erbrechten und möglichen Pflichtteilsansprüchen ab. Die unterschiedlichen Formanforderungen sind dabei gesondert zu beachten.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs?
Bei Vertragsfragen ist der vollständige Vertrag einschließlich Anlagen, späterer Änderungen und einbezogener Bedingungen wichtig. Ergänzend kann der Schriftwechsel zeigen, welche Leistungen vereinbart, erbracht oder beanstandet wurden. Bei Schadensersatzfragen kommen Belege zum Schadensereignis und zur Schadenshöhe hinzu, beispielsweise Fotos, Rechnungen oder Kostenvoranschläge. Eine zeitliche Übersicht hilft, Absprachen und Ereignisse auseinanderzuhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der rechtlichen Grundlage, der Verantwortlichkeit und dem nachweisbaren Schaden ab. Auch Verjährungs- oder vertragliche Ausschlussfristen können für die allgemeine Einordnung relevant sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Geil

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Volker Geil liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 24 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Volker Geil insgesamt und nicht auf Volker Geil persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,024

Google veröffentlicht zu diesen 24 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Adenauer Ring 5, 67547 Worms

Montag
08:00-12:00 & 14:00-17:00
Dienstag
08:00-12:00 & 14:00-17:00
Mittwoch
08:00-12:00 & 14:00-17:00
Donnerstag
08:00-12:00 & 14:00-17:00
Freitag
08:00-12:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Volker Geil. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Worms

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-geil.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen