Veröffentlichtes Profil

Gerd Fischer

Gerd Fischer – Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker in Karlsruhe

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker · Rechtsanwalt Gerd Fischer

Amalienstrasse 42a, 76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721 3540036

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Gerd Fischer
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Gerd Fischer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker in Karlsruhe. Er ist seit über 20 Jahren beratend und vor Gericht für seine Mandanten tätig. Seine Schwerpunkte sind Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzungen sowie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Weitere auf der Webseite genannte Themen sind Erbverträge, Erbengemeinschaften, die vorweggenommene Erbfolge, der überschuldete Nachlass und das Unternehmertestament. Er berät bei Erbstreitigkeiten, unklaren Testamenten und Enterbung sowie zur Prüfung einer Testamentsanfechtung. Die Beratung umfasst auch Fragen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts, Mietrechts und Familienrechts, die sich aus erbrechtlichen Angelegenheiten ergeben. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihren Nachlass regeln möchten oder Unterstützung in einem Erbstreit benötigen. Eine veröffentlichte Mandantenbewertung berichtet außerdem von der Vertretung eines Unternehmens. Fischer nennt persönliche Betreuung, einen direkten Ansprechpartner, Transparenz und gute Erreichbarkeit als Merkmale seiner Arbeitsweise. Die Kanzlei liegt in der Karlsruher Stadtmitte; Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-gerd-fischer.de

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Gerd Fischer ist in Karlsruhe als Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker tätig. Seit über 20 Jahren berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten auch vor Gericht. Sein Profil führt das Gesellschaftsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die Kanzleibeschreibung stellt insbesondere erbrechtliche Gestaltungen und Auseinandersetzungen heraus. Dazu gehören Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen und die Verteilung eines Nachlasses. Das Angebot richtet sich sowohl an Menschen, die ihre Vermögensnachfolge vorbereiten möchten, als auch an Beteiligte eines bereits entstandenen Erbstreits. Die Kanzlei befindet sich in der Amalienstrasse 42a in der Karlsruher Stadtmitte. Bei der Nachlassplanung geht es häufig darum, persönliche Vorstellungen zur Erbfolge rechtlich einzuordnen und mögliche Konflikte zwischen Hinterbliebenen frühzeitig zu erkennen. Fischer nennt hierzu auch die vorweggenommene Erbfolge und das Unternehmertestament. Nach einem Todesfall können unklare Formulierungen im Testament, eine Enterbung, Ansprüche auf den Pflichtteil oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft Anlass für eine Anfrage sein. Auch der überschuldete Nachlass und die Prüfung einer Testamentsanfechtung gehören zu den genannten Themen. Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen ergänzen diese Ausrichtung um Fragen der persönlichen Vorsorge. Die weiteren im Profil aufgeführten Rechtsgebiete sind Miet- und Pachtrecht, Steuerrecht sowie Familienrecht. In der Kanzleibeschreibung werden sie insbesondere im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten genannt. Solche Berührungspunkte entstehen beispielsweise, wenn vermietete Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen zum Nachlass gehören, steuerliche Folgen einer Vermögensübertragung zu klären sind oder familiäre Verhältnisse die Nachfolgeplanung beeinflussen. Im Gesellschaftsrecht können dabei die Regelungen eines Gesellschaftsvertrags und die Nachfolge in Unternehmensanteile eine Rolle spielen. Welche Themen im Einzelfall gemeinsam betrachtet werden müssen, hängt von der Vermögensstruktur und den beteiligten Personen ab. Die zentrale Lage in Karlsruhe bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt und Mühlburg. Nach den Kanzleiangaben befinden sich Parkplätze direkt vor dem Haus. Für Nachlassangelegenheiten und zivilrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu Beteiligten und zu bereits laufenden Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Die Kanzlei von Gerd Fischer liegt in der Amalienstrasse 42a, 76133 Karlsruhe, und damit nach den vorliegenden Angaben in der Stadtmitte. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt oder Mühlburg ist sie ein innerstädtischer Anlaufpunkt für erbrechtliche und damit verbundene rechtliche Fragen. Die zentrale Lage lässt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich in Betracht kommen; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Kanzleiangaben zufolge gibt es Parkplätze direkt vor dem Haus. Angaben zu bestimmten Linien, Haltestellen oder zur Verfügbarkeit einzelner Stellplätze liegen nicht vor. Für den erbrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Karlsruhe als mögliches Nachlassgericht relevant, etwa bei Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Ob es örtlich zuständig ist, hängt regelmäßig vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person ab. Streitige Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsklagen können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht, Familiensachen vor dessen Familiengericht. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können insbesondere das Landgericht betreffen; für Registerangelegenheiten gelten besondere Zuständigkeitsregeln. Steuerstreitigkeiten fallen dagegen regelmäßig nicht in die Zuständigkeit dieser Zivilgerichte. Das ebenfalls in Karlsruhe ansässige Arbeitsgericht behandelt arbeitsrechtliche Verfahren. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sind keine allgemeinen Eingangsgerichte für die genannten Anliegen: Ihre Aufgaben betreffen insbesondere gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel beziehungsweise verfassungsrechtliche Verfahren. Aus dem Kanzleistandort allein folgt deshalb keine Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht der familiären Verhältnisse häufig hilfreich. Bei Pflichtteilsfragen oder einer Erbengemeinschaft können außerdem Informationen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und bereits erfolgten Übertragungen wichtig sein. Auch Schriftwechsel mit anderen Beteiligten kann den bisherigen Verlauf verdeutlichen. Es ist nicht erforderlich, vor einer Anfrage sämtliche Unterlagen vollständig zusammenzustellen. Bereits bekannte Termine und Fristen sollten jedoch ausdrücklich genannt werden, damit die zeitliche Dringlichkeit des Anliegens erkennbar ist.
Warum sollten bei einer Unternehmensnachfolge Testament und Gesellschaftsvertrag zusammen betrachtet werden?
Die Vererbung von Unternehmensanteilen betrifft häufig sowohl das Erbrecht als auch das Gesellschaftsrecht. Ein Testament legt nicht automatisch fest, wer unabhängig von gesellschaftsvertraglichen Vorgaben in eine Gesellschafterstellung eintreten kann. Je nach Rechtsform und Vertragsgestaltung können Nachfolgeklauseln, Abfindungsregelungen oder Mitwirkungsrechte anderer Gesellschafter Bedeutung haben. Hinzu kommen mögliche Pflichtteilsansprüche und steuerliche Fragen. Für eine Anfrage sind daher neben vorhandenen letztwilligen Verfügungen insbesondere Gesellschaftsverträge und Angaben zur Beteiligungsstruktur hilfreich. Die rechtliche Einordnung hängt von den konkreten Unterlagen und Nachfolgevorstellungen ab.
Welche mietrechtlichen und steuerlichen Fragen können bei einer geerbten Immobilie entstehen?
Bei einer vermieteten Immobilie endet das Mietverhältnis grundsätzlich nicht allein durch den Tod der vermietenden Person. Im Nachlass können deshalb neben dem Eigentum auch laufende Rechte und Pflichten aus Mietverträgen zu berücksichtigen sein. Typische Themen sind Mietzahlungen, Kautionen, Abrechnungen und die Verwaltung durch mehrere Erben. Steuerlich können unter anderem die Bewertung der Immobilie und erbschaftsteuerliche Fragen relevant werden. Für eine erste Besprechung bieten Mietverträge, vorhandene Abrechnungen, Angaben zu Belastungen und Schreiben der Finanzverwaltung eine sachliche Grundlage.
Wie unterscheiden sich Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
Ein Testament regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung zu Lebzeiten, beispielsweise wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Mit einer Betreuungsverfügung lassen sich Wünsche für eine gegebenenfalls notwendige gerichtliche Betreuung festhalten. Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Behandlungssituationen. Die Dokumente erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und ersetzen einander nicht. Für eine Anfrage kann es hilfreich sein, vorhandene Regelungen sowie die persönlichen und familiären Vorstellungen zur Vertretung und Nachfolge zusammenzutragen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gerd Fischer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 24 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Gerd Fischer insgesamt und nicht auf Gerd Fischer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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