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- Kanzlei am Citytor
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ingo Galinat ist Rechtsanwalt in der Kanzlei am Citytor in Salzgitter-Lebenstedt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Diese beiden Rechtsgebiete nennt die Kanzlei als seine Spezialisierungen. Gemeinsam mit Olaf Meyer ist er in einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbunden. Mit Rechtsanwalt Christian Herzog besteht eine Kooperation in Bürogemeinschaft. Die Wurzeln der Kanzlei reichen bis in das Jahr 1952 zurück. Ihre Mandanten berät und vertritt die Kanzlei nach eigener Darstellung unkompliziert, verlässlich und zügig. Die Kommunikation kann auf Wunsch vollständig per E-Mail und Telefon erfolgen. Unterlagen können vorab per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Für Beratungen im Büro bittet die Kanzlei um eine vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besprechungstermine sind laut Kanzlei kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Büro befindet sich in den Blumentriften 18. Direkt neben dem Bürogebäude liegt das Parkhaus Citytor; Bahnhof und ZOB sind 100 Meter entfernt.
Beratung in Salzgitter – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ingo Galinat ist in der Kanzlei am Citytor in Salzgitter-Lebenstedt tätig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Zugleich ist er Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht; diese beiden Bereiche bezeichnet die Kanzlei als seine Spezialisierungen. Die unterschiedlichen Angaben machen eine genaue Beschreibung des Anliegens bei der Anfrage sinnvoll. Der Kanzleistandort befindet sich in den Blumentriften 18, 38226 Salzgitter. Die Wurzeln der Kanzlei reichen bis in das Jahr 1952 zurück. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können ihr Anliegen anhand des zeitlichen Ablaufs und der vorhandenen Unterlagen darstellen. Besonders bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder der Umgang mit Kindern im Mittelpunkt. Hier hängen rechtliche und persönliche Fragen oft eng zusammen. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, die familiäre Ausgangslage, offene Fragen und mögliche nächste Schritte zu ordnen. Die zusätzliche Fachanwaltsqualifikation im Miet- und Wohnungseigentumsrecht betrifft einen weiteren Bereich mit unmittelbarem Alltagsbezug. Typische Themen sind Mietverträge, Betriebskosten, Wohnungsmängel sowie Beschlüsse und Verwaltungsfragen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Welche Unterstützung für ein konkretes Anliegen angefragt wird, sollte bei der Kontaktaufnahme deutlich werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, während Familiensachen beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt werden. Miet- und Wohnungseigentumssachen werden vor den Zivilgerichten verhandelt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Fall und nicht allein aus dem Sitz der Kanzlei. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende den Kontakt mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts, ihren Rückrufdaten und Hinweisen auf bestehende Fristen vorbereiten. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Nach deren Angaben können Unterlagen vorab per E-Mail oder Fax übermittelt werden; die Kommunikation ist auf Wunsch vollständig per E-Mail und Telefon möglich. Für einen Bürotermin wird um vorherige Vereinbarung gebeten. In Lebenstedt erleichtern das direkt benachbarte Parkhaus Citytor sowie Bahnhof und ZOB in 100 Metern Entfernung die Anreise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Salzgitter
Die Kanzlei am Citytor liegt in den Blumentriften 18 im Salzgitteraner Stadtteil Lebenstedt. Für einen persönlichen Termin bestehen anhand der angegebenen Umgebung sowohl Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw: Bahnhof und ZOB sind nach den Kanzleiangaben 100 Meter entfernt, das Parkhaus Citytor befindet sich direkt neben dem Bürogebäude. Konkrete Linienverbindungen, Fahrzeiten oder Angaben zur Verfügbarkeit von Stellplätzen sind damit nicht verbunden. Vor einem Besuch bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung. Wer nicht persönlich anreisen möchte, kann nach ihren Angaben die Kommunikation auch vollständig per Telefon und E-Mail führen. Unterlagen lassen sich vorab per E-Mail oder Fax übermitteln. Für die im Profil genannten Schwerpunkte sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im Familienrecht ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts für Scheidungen sowie unter anderem für Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren zuständig. Zur weiteren Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören zivilgerichtliche Verfahren. Wohnraummietsachen und Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft fallen typischerweise in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Ein bestimmtes Gericht wird in den vorliegenden Profilangaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich je nach Verfahrensart beispielsweise nach Wohnsitz, Arbeitsort oder Lage der Immobilie; die Kanzleianschrift in Salzgitter entscheidet darüber nicht allein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Alle relevanten Unterlagen können der Kanzlei vorab per Fax oder E-Mail zugeleitet werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 05341 8481-0, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besprechungstermine sind kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 05341 8481-0, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besprechungstermine sind kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich.
Für den Erstkontakt: Alle relevanten Unterlagen können der Kanzlei vorab per Fax oder E-Mail zugeleitet werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder einschlägige betriebliche Vereinbarungen wichtig sein. Eine kurze Übersicht mit den wesentlichen Ereignissen erleichtert das Verständnis. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum des Zugangs bedeutsam, weil gesetzliche Fristen laufen können. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung und Scheidung enthalten?
- Eine erste Anfrage kann knapp beschreiben, ob eine Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind und welche Fragen aktuell im Vordergrund stehen. Typische Themen sind Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und die Aufteilung von Vermögenswerten. Hilfreich sind Angaben zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Verfahren. Welche Nachweise anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Persönliche Konflikte müssen bei der ersten Kontaktaufnahme nicht vollständig dargestellt werden; zunächst geht es um eine geordnete Übersicht.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
- Elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Kindesunterhalt dient der Sicherung des Lebensbedarfs und berührt Fragen der Betreuung sowie finanzieller Leistungen. Diese Themen stehen im Alltag miteinander in Verbindung, werden rechtlich aber unterschiedlich beurteilt. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Fragen getrennt zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, Jugendamtsurkunden oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.
- Welche Informationen sind bei Mietproblemen oder einem Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft wichtig?
- Bei Mietproblemen helfen meist der Mietvertrag, relevante Abrechnungen und der bisherige Schriftverkehr. Geht es um Mängel, sind eine nachvollziehbare Beschreibung und die zeitliche Entwicklung wichtig. Bei Fragen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlungen und Versammlungsprotokolle Bedeutung haben. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob die ratsuchende Person Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer ist. Auch bereits erhaltene Schreiben und deren Zugangsdaten sollten erwähnt werden, da je nach Anliegen Fristen zu beachten sein können.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ingo Galinat
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 7 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
In den Blumentriften 18, 38226 Salzgitter
- Montag
- 09:00-13:00, 15:00-18:00
- Dienstag
- 09:00-13:00, 15:00-18:00
- Mittwoch
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- 09:00-13:00, 15:00-18:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rasz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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