Veröffentlichtes Profil

Olaf Meyer

Olaf Meyer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Salzgitter

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Kanzlei am Citytor

In den Blumentriften 18, 38226 Salzgitter

Telefon: +49 5341 8481-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Citytor
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Olaf Meyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei am Citytor in Salzgitter-Lebenstedt. Als seine Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Meyer und Rechtsanwalt Ingo Galinat sind in einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbunden. Mit Rechtsanwalt Christian Herzog besteht eine Kooperation in Bürogemeinschaft. Die Wurzeln der Kanzlei reichen bis in das Jahr 1952 zurück. Nach ihrer Darstellung berät und vertritt sie ihre Mandanten in der dritten Kanzleigeneration unkompliziert, verlässlich und zügig. Dabei setzt sie auf Spezialisierung und die Zusammenarbeit mit ihrem Mitarbeiterteam. Die Kommunikation mit Mandanten kann auf Wunsch vollständig per E-Mail oder Telefon erfolgen. Unterlagen können vorab per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Für persönliche Besprechungen bittet die Kanzlei um vorherige Terminvereinbarung. Termine sind auch kurzfristig möglich. Die Kanzlei befindet sich in der Straße In den Blumentriften 18. Direkt neben dem Bürogebäude liegt das Parkhaus Citytor; Bahnhof Salzgitter-Lebenstedt und ZOB sind 100 Meter entfernt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rasz.de, rasz.de

Beratung in Salzgitter – Einordnung der Redaktion

Olaf Meyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei am Citytor in Salzgitter-Lebenstedt. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die Kanzlei nennt Arbeitsrecht und Verkehrsrecht als seine Tätigkeitsschwerpunkte. Diese Verbindung betrifft zwei Bereiche, in denen rechtliche Fragen häufig unmittelbar den Alltag berühren: das Beschäftigungsverhältnis und die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Kanzlei befindet sich in der Straße In den Blumentriften 18, 38226 Salzgitter. Ihre Wurzeln reichen bis in das Jahr 1952 zurück. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Auch ein Arbeitszeugnis oder ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Dafür können neben dem Arbeitsvertrag beispielsweise Schreiben des Arbeitgebers, Entgeltabrechnungen und eine zeitliche Übersicht wichtig sein. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Anliegen spielen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle, weshalb das Datum eines Schreibens und dessen Zugang für die Prüfung bedeutsam sein können. Der weitere Schwerpunkt Verkehrsrecht umfasst typische Fragen nach einem Verkehrsunfall, zur Regulierung von Sach- und Personenschäden oder zu einem Bußgeldvorwurf. Auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt vom Anliegen ab: Bei einem Unfall kommen etwa Fotos und Versicherungsunterlagen infrage, bei einem behördlichen Verfahren der betreffende Bescheid. Meyers Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht. Mit Rechtsanwalt Ingo Galinat ist er in einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbunden; mit Rechtsanwalt Christian Herzog besteht eine Kooperation in Bürogemeinschaft. Der Standort in Lebenstedt bietet einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb Salzgitters, auch für Ratsuchende aus Bad oder Thiede. Direkt neben dem Bürogebäude liegt das Parkhaus Citytor; Bahnhof Salzgitter-Lebenstedt und ZOB sind nach den vorliegenden Angaben 100 Meter entfernt. Das Amtsgericht Salzgitter kommt insbesondere für bestimmte verkehrsrechtliche Zivil- und Bußgeldsachen in Betracht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Die Kanzlei ermöglicht die vorherige Übermittlung von Unterlagen per Fax oder E-Mail. Auf Wunsch kann die Kommunikation vollständig per E-Mail oder Telefon erfolgen. Für persönliche Besprechungen bittet sie um Terminvereinbarung; kurzfristige Termine sind ebenfalls möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Salzgitter

Die Kanzlei am Citytor liegt in der Straße In den Blumentriften 18 in Salzgitter-Lebenstedt. Damit ist das Profil von Olaf Meyer diesem Stadtteil zugeordnet; Bad und Thiede sind weitere Stadtteile Salzgitters, aus denen eine Kontaktaufnahme infrage kommt. Für die Anfahrt sind konkrete Orientierungspunkte belegt: Das Parkhaus Citytor liegt direkt neben dem Bürogebäude, Bahnhof Salzgitter-Lebenstedt und ZOB befinden sich 100 Meter entfernt. Damit bestehen sowohl für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw benennbare Anknüpfungspunkte. Persönliche Besprechungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung. Wer nicht vor Ort erscheinen möchte, kann nach den Angaben der Kanzlei auf Wunsch vollständig per Telefon oder E-Mail kommunizieren. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Salzgitter vor allem für Teile des verkehrsrechtlichen Schwerpunkts relevant. Amtsgerichte führen beispielsweise zivilrechtliche Verfahren über Schadenersatz nach Verkehrsunfällen, soweit ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können vor einem Amtsgericht stattfinden; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten mit Behörden gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist wichtig, dass typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden und nicht vor dem Amtsgericht Salzgitter. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem vom Gegenstand des Verfahrens und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Alle relevanten Unterlagen können vorab per Fax oder E-Mail zugeleitet werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 05341 8481-0, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besprechungstermine sind kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 05341 8481-0, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besprechungstermine sind kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich.

Für den Erstkontakt: Alle relevanten Unterlagen können vorab per Fax oder E-Mail zugeleitet werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz relevant. Auch eine kurze chronologische Darstellung kann helfen, den Hintergrund verständlich zu machen. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine unverbindliche Anfrage oder das bloße Übersenden von Unterlagen wahrt solche Fristen nicht automatisch. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch einen Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag oder der Inhalt eines Arbeitszeugnisses kann Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütungsansprüche und mögliche sozialrechtliche Folgen Bedeutung haben. Bei Arbeitszeugnissen geht es häufig um Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung und Vollständigkeit. Für eine Anfrage sind der betreffende Entwurf oder das ausgestellte Zeugnis sowie Angaben zur Beschäftigung hilfreich. Welche Punkte rechtlich relevant sind, lässt sich erst anhand der jeweiligen Unterlagen und Umstände beurteilen.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall typischerweise benötigt?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallort und Unfallzeit, den Beteiligten, den Fahrzeugen und dem bekannten Unfallhergang. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen. Bei Sachschäden sind vorhandene Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen eine Rolle spielen. Eine geordnete Darstellung erleichtert die Unterscheidung zwischen bereits feststehenden Tatsachen und noch offenen Fragen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Haftung, Schadennachweis und möglichen Mitverursachungsbeiträgen ab.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und fahrerlaubnisrechtliche Verfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Geschwindigkeitsverstoßes. Neben einer Geldbuße können je nach Tatbestand weitere Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot vorgesehen sein. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Zeit, während die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich etwas anderes ist. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren betreffen insbesondere die Berechtigung beziehungsweise Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und werden häufig von der Fahrerlaubnisbehörde geführt. Für eine erste Anfrage sind deshalb die genaue Art des Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum bedeutsam.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Olaf Meyer

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rasz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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