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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Christian Herzog
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Christian Herzog in Salzgitter ist in den Bereichen Strafrecht, Sozialrecht und allgemeines Zivilrecht tätig. Die Strafverteidigung umfasst Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. Angeboten wird die Vertretung als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger, auch bereits im Ermittlungsverfahren. Geschädigte werden auf dem Weg der Nebenklage vertreten. Im Sozialrecht übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Genannt werden insbesondere Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung, Pflegegrad sowie Arbeitsagentur- und Jobcenterangelegenheiten. Im allgemeinen Zivilrecht berät und vertritt die Kanzlei zu Rechtsbeziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise damit, gemeinsam mit den Mandanten Lösungen zu entwickeln und Ziele zu definieren. Christian Herzog kooperiert in Bürogemeinschaft mit der Partnerkanzlei Olaf Meyer & Ingo Galinat. Er wird von der Rechtsanwaltsfachangestellten Larissa von Hof assistiert. Für Beratungstermine im Büro in Salzgitter wird um vorherige Vereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-sz.de, anwalt-sz.de
Beratung in Salzgitter – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Christian Herzog führt seine Kanzlei in der Straße In den Blumentriften 18 in 38226 Salzgitter. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere Tätigkeiten im Strafrecht, Sozialrecht und allgemeinen Zivilrecht. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen etwa Kündigungen, Vergütungsfragen, Arbeitszeugnisse oder den Inhalt von Arbeitsverträgen. Für Ratsuchende ist bei der Anfrage deshalb eine kurze Beschreibung des konkreten Problems sinnvoll, damit geklärt werden kann, ob und in welchem Umfang die Kanzlei das Anliegen übernimmt. Die Bezeichnung als Strafverteidiger verweist auf einen in der Kanzleibeschreibung näher dargestellten Tätigkeitsbereich. Die Strafverteidigung von Christian Herzog umfasst Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. Genannt werden sowohl die Wahlverteidigung als auch die Tätigkeit als Pflichtverteidiger, einschließlich der Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren. Typische Anlässe einer Kontaktaufnahme sind ein strafrechtlicher Vorwurf, eine polizeiliche Vorladung oder der Zugang einer Anklageschrift. Dabei unterscheiden sich Verfahrensstand und persönliche Ausgangslage erheblich. Auch Geschädigte werden nach den Kanzleiangaben im Rahmen der Nebenklage vertreten. Ob diese Beteiligungsform im jeweiligen Verfahren vorgesehen ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Im Sozialrecht übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Die ausdrücklich genannten Themen reichen von Erwerbsminderungsrenten über den Grad der Behinderung und den Pflegegrad bis zu Angelegenheiten mit Arbeitsagentur und Jobcenter. Hier stehen häufig Bescheide, die Bewertung gesundheitlicher Einschränkungen oder die Voraussetzungen einer Leistung im Mittelpunkt. Das allgemeine Zivilrecht betrifft demgegenüber Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen, beispielsweise vertragliche Ansprüche oder Zahlungsstreitigkeiten. Die Kanzlei beschreibt ihren Ansatz damit, gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten Ziele zu bestimmen und Lösungen zu entwickeln. Der örtliche Bezug liegt in Salzgitter mit seinen Stadtteilen Lebenstedt, Bad und Thiede. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Das Amtsgericht Salzgitter ist für bestimmte Straf- und Zivilsachen zuständig; arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor andere Gerichtsbarkeiten. Für die Anfahrt lässt sich die vollständige Anschrift zur Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw nutzen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten verwenden und zunächst Rechtsgebiet, Anliegen sowie vorhandene Schreiben benennen. Ein Beratungstermin im Büro soll vorher vereinbart werden. Christian Herzog arbeitet in Bürogemeinschaft mit der Partnerkanzlei Olaf Meyer & Ingo Galinat und wird von der Rechtsanwaltsfachangestellten Larissa von Hof unterstützt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Salzgitter
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Christian Herzog befindet sich unter der Anschrift In den Blumentriften 18, 38226 Salzgitter. Zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Lebenstedt, Bad und Thiede. Die verfügbaren Angaben erlauben weder eine sichere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch die Einordnung als Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet ist daher die konkrete Adresse der Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen geprüft werden; Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für Besuche im Büro bittet die Kanzlei um vorherige Terminvereinbarung. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Salzgitter für Teile der beschriebenen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Tätigkeit relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit, darunter auch Jugendstrafsachen. Ob ein konkretes Verfahren in Salzgitter geführt wird, hängt zusätzlich von der örtlichen Zuständigkeit ab. Im allgemeinen Zivilrecht kommen beispielsweise Streitigkeiten über Zahlungen oder Verträge in Betracht, sofern sie nach Gegenstand und Streitwert zur amtsgerichtlichen Zuständigkeit gehören. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungs- oder Vergütungsstreitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Sozialrechtliche Verfahren, beispielsweise zu Erwerbsminderungsrenten, Pflegeleistungen oder Jobcenterbescheiden, werden regelmäßig vor Sozialgerichten geführt. Ein konkretes Arbeits- oder Sozialgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, das Anliegen unter „Worum geht es?“ sowie eine Nachricht abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins, damit keine längeren Wartezeiten entstehen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins, damit keine längeren Wartezeiten entstehen.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, das Anliegen unter „Worum geht es?“ sowie eine Nachricht abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehenden Arbeitslohns wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das konkrete Anliegen, der zeitliche Ablauf und vorhandene Unterlagen hilfreich. Dazu können Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel gehören. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs von Bedeutung, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze gesetzliche Fristen gebunden sein können. Auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können eine Rolle spielen. Da das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt nennt, die Kanzleibeschreibung jedoch andere Tätigkeitsfelder ausführlicher darstellt, lässt sich der Umfang einer möglichen Übernahme bei der Kontaktaufnahme klären.
- Kann eine Strafverteidigung schon während des Ermittlungsverfahrens beginnen, und wie unterscheiden sich Wahl- und Pflichtverteidigung?
- Strafverteidigung ist bereits im Ermittlungsverfahren möglich, also bevor über eine Anklage oder eine gerichtliche Hauptverhandlung entschieden wird. Zur ersten Orientierung sind der erhobene Vorwurf, die ermittelnde Behörde und vorhandene Schreiben relevant. Eine Wahlverteidigung beruht auf der Beauftragung durch die betroffene Person. Eine Pflichtverteidigung setzt dagegen einen gesetzlich geregelten Fall notwendiger Verteidigung und eine gerichtliche Bestellung voraus; sie hängt nicht allein von den finanziellen Verhältnissen ab. Bei Jugendlichen gelten zusätzliche Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich Erwachsenen- und Jugendstrafsachen sowie beide Formen der Verteidigung.
- Was bedeutet Nebenklage für Menschen, die durch eine Straftat geschädigt wurden?
- Die Nebenklage ermöglicht es bestimmten durch eine Straftat verletzten Personen, sich am Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten zu beteiligen. Sie kommt nicht bei jedem Delikt in Betracht, sondern richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen. Zu den möglichen Rechten gehören unter anderem die Teilnahme an der Hauptverhandlung sowie Frage- und Antragsrechte. Die Nebenklage ist von der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur Tat, zum Stand des Strafverfahrens und zu bereits vorliegenden behördlichen oder gerichtlichen Schreiben hilfreich.
- Welche Unterlagen helfen bei Streitigkeiten über Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung, Pflegegrad oder Jobcenterleistungen?
- Ausgangspunkt ist häufig der Bescheid der zuständigen Stelle samt Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich sind außerdem der ursprüngliche Antrag, bisheriger Schriftwechsel und gegebenenfalls ein bereits ergangener Widerspruchsbescheid. Bei gesundheitlich geprägten Fragen können ärztliche Berichte oder Gutachten relevant sein; bei Jobcenterangelegenheiten kommen etwa Berechnungsbögen und Nachweise zur wirtschaftlichen Situation hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Streitgegenstand ab. Da sozialrechtliche Rechtsbehelfe häufig fristgebunden sind, ist der Zugangstag eines Bescheids eine wichtige Information. Sensible Gesundheits- und Finanzdaten sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einer zivilrechtlichen Vertrags- oder Zahlungsstreitigkeit enthalten?
- Eine übersichtliche Anfrage beschreibt, wer beteiligt ist, worüber gestritten wird und welches Ergebnis angestrebt wird. Bei Vertragsfragen sind der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel häufig die wesentlichen Grundlagen. Bei Zahlungsstreitigkeiten können Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Mahnungen hinzukommen. Bereits zugestellte gerichtliche Dokumente sollten als solche benannt werden, weil daran Fristen anknüpfen können. Das allgemeine Zivilrecht umfasst unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und Verfahrensarten; deshalb lässt sich die passende Vorgehensweise erst nach Prüfung des Sachverhalts einordnen. Eine erste Kontaktaufnahme dient zunächst der Klärung, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidiger Christian Herzog
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Strafverteidiger Christian Herzog liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 29 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Christian Herzog insgesamt und nicht auf Strafverteidiger Christian Herzog persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-sz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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