- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Stefan Neugebauer
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Neugebauer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter in Salzgitter. Seit über 20 Jahren berät er Schuldner, Gläubiger und Unternehmen in Insolvenzsachen und vertritt ihre Interessen in wirtschaftlichen Krisen. Sein Mandantenkreis umfasst Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler, mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Zu seinen Tätigkeiten gehören die Vorbereitung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, die Schuldnerberatung sowie die Sanierungsberatung. In außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern strebt er an, eine Insolvenz zu vermeiden. Für Selbständige und Unternehmen erarbeitet er Insolvenzpläne mit dem Ziel der Sanierung. Als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte prüft er Möglichkeiten zur Fortführung eines Betriebs durch außergerichtliche Maßnahmen. Gläubiger unterstützt er bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Insolvenzanfechtungen. In der Region Salzgitter und Braunschweig wurde er bereits rund 2.200 Mal zum Insolvenzverwalter bestellt. Zum Leistungsangebot gehören außerdem die Beratung zum Pfändungsschutzkonto und zum Schutz bestehenden Vermögens. Kurzfristige Termine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: krisenmanager.de, krisenmanager.de
Beratung in Salzgitter – Einordnung der Redaktion
Stefan Neugebauer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter mit Kanzleisitz in der Thiestraße 1, 38226 Salzgitter. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine insolvenzrechtliche Tätigkeit: Seit über 20 Jahren berät er Schuldner, Gläubiger und Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen. Zu seinem Mandantenkreis gehören Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler, mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Diese Angaben sind voneinander zu unterscheiden: Die ausgewiesene Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf Insolvenzrecht, nicht auf die beiden im Profil genannten Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht suchen Beschäftigte und Arbeitgeber typischerweise Orientierung zu Kündigungen, ausstehenden Vergütungen, Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen. Gerät ein Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten, können arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen zusammentreffen, etwa bei offenen Löhnen oder einer geplanten Betriebsfortführung. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Auch hier können finanzielle Belastungen eine Rolle spielen. Welche dieser Anliegen Stefan Neugebauer im konkreten Fall übernimmt, sollte vor einer Mandatierung geklärt werden; aus der ausführlichen Insolvenzbeschreibung lassen sich keine zusätzlichen Spezialisierungen im Arbeits- oder Familienrecht ableiten. Zum belegten insolvenzrechtlichen Angebot zählen Schuldnerberatung, die Vorbereitung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren sowie Sanierungsberatung. Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen dienen dem Ziel, eine Insolvenz nach Möglichkeit zu vermeiden. Für Selbständige und Unternehmen erarbeitet Stefan Neugebauer Insolvenzpläne mit Sanierungsziel. Als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte prüft er außerdem außergerichtliche Möglichkeiten zur Betriebsfortführung. Gläubiger unterstützt er bei Forderungsanmeldungen und der Durchsetzung von Forderungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Insolvenzanfechtungen. Beratung zum Pfändungsschutzkonto und zum Schutz bestehenden Vermögens ergänzt dieses Tätigkeitsfeld. Der örtliche Bezug umfasst Salzgitter mit seinen Stadtteilen Lebenstedt, Bad und Thiede. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Salzgitter, das insbesondere bei familiengerichtlichen Anliegen Bedeutung haben kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, die Beteiligten sowie mögliche Fristen nennen. Anschließend lassen sich die Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Termin abstimmen. Nach der Kanzleibeschreibung sind kurzfristige Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Salzgitter
Die Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Neugebauer hat ihren Sitz in der Thiestraße 1 in 38226 Salzgitter. Zum räumlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Lebenstedt, Bad und Thiede. Die Angaben belegen jedoch weder die genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift noch eine Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung zur vollständigen Kanzleiadresse. Konkrete Haltestellen, Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Der regionale Bezug seiner insolvenzrechtlichen Tätigkeit erstreckt sich nach der Kanzleibeschreibung auf Salzgitter und Braunschweig. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Salzgitter insbesondere für den Schwerpunkt Familienrecht relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob ein Verfahren örtlich in Salzgitter zu führen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, beispielsweise bei Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten über Arbeitsentgelt; das Amtsgericht ist dafür grundsätzlich nicht zuständig. Insolvenzverfahren werden zwar bei Amtsgerichten als Insolvenzgerichten geführt, diese Zuständigkeit kann jedoch regional gebündelt sein. Aus der bloßen Nennung des Amtsgerichts Salzgitter lässt sich daher keine Zuständigkeit für die von Stefan Neugebauer betreuten Verbraucher- oder Unternehmensinsolvenzen ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden. Das Rechtsproblem kann dort geschildert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Schilderung des Rechtsproblems über das Online-Formular erfolgt schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach Schilderung des Rechtsproblems über das Online-Formular erfolgt schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden. Das Rechtsproblem kann dort geschildert werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Löhne wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, der zeitliche Ablauf und vorhandene Unterlagen relevant. Dazu können Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber gehören. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum ihres Zugangs wichtig, weil arbeitsrechtliche Verfahren kurzen gesetzlichen Fristen unterliegen können. Bei offenen Löhnen hilft eine Übersicht der betroffenen Monate und Beträge. In der Mandatsanfrage sollten mögliche Fristen ausdrücklich genannt werden. Ob und welche Schritte infrage kommen, lässt sich erst nach Prüfung des Einzelfalls beurteilen.
- Was unterscheidet eine arbeitsrechtliche Streitigkeit von einem Anliegen wegen der Insolvenz des Arbeitgebers?
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen das Arbeitsverhältnis, etwa die Wirksamkeit einer Kündigung oder den Anspruch auf Vergütung. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers kommen Fragen zum Insolvenzverfahren und zur Behandlung offener Forderungen hinzu. Je nach Zeitraum und Art einer Forderung können unterschiedliche Regeln gelten; außerdem kann Insolvenzgeld eine Rolle spielen. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, zwischen bereits ausstehenden Zahlungen, einer Kündigung und Informationen über ein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren zu unterscheiden. Die Zuständigkeit eines Gerichts oder einer anderen Stelle hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Welche Unterlagen können bei einer Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es um die Scheidung selbst, finanzielle Fragen oder gemeinsame Kinder geht. Häufig sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden Gerichtsverfahren hilfreich. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensnachweise und Informationen über regelmäßige finanzielle Belastungen Bedeutung haben. Bei Sorge- oder Umgangsfragen stehen dagegen die familiäre Situation und bisherige Regelungen im Vordergrund. Für den ersten Kontakt genügt meist eine sachliche Übersicht des Anliegens; sensible Dokumente sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
- Wie lässt sich eine Mandatsanfrage bei Schulden oder einer wirtschaftlichen Krise vorbereiten?
- Eine geordnete Übersicht über Gläubiger, Forderungen, Einkommen und Vermögenswerte erleichtert die erste Einordnung. Bei Selbständigen und Unternehmen sind außerdem Informationen zum laufenden Geschäftsbetrieb, zu Zahlungsverpflichtungen und zu bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen relevant. Hilfreich ist auch die Angabe, ob eine außergerichtliche Einigung versucht wurde oder bereits ein Insolvenzverfahren läuft. Schuldner und Gläubiger verfolgen unterschiedliche Anliegen; deshalb sollte die eigene Rolle in der Anfrage deutlich werden. Ob eine außergerichtliche Lösung, ein Insolvenzverfahren oder eine Sanierung geprüft werden kann, hängt von den konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Umständen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Neugebauer
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: krisenmanager.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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