Veröffentlichtes Profil

JOCKISCH RECHTSANWALTS

Dr. Jockisch: Rechtsberatung und Vertretung in Landshut

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwälte und Rechtsanwälte · Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut

Telefon: +49 871 92318-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Landshut und berät Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Das Team besteht aus Fachanwälten mit verschiedenen Schwerpunkten und bietet rechtliche Beratung sowie Vertretung außergerichtlich und vor Gericht. Die Kanzlei nennt über 30 Jahre Erfahrung. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge sowie Familienrecht und Scheidung. Weitere Bereiche sind unter anderem Strafrecht, Verkehrsrecht und Unfallregulierung, Miet-, WEG- und Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht. Auch gewerblicher Rechtsschutz, Vertragsrecht und AGB sowie Forderungsmanagement werden genannt. In einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch wird das Anliegen besprochen. Die Erstberatung ist kostenpflichtig; bei Bedarf wird dabei die weitere Zusammenarbeit geklärt. Die Kanzleizentrale liegt im Gewerbegebiet Münchnerau an der Autobahn München–Deggendorf, Ausfahrt Landshut West. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung als Wirtschaftskanzlei. Neben Landshut werden Standorte in Regensburg, München, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und Hamburg aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: jockisch.de, jockisch.de

Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion

JOCKISCH RECHTSANWALTS ist das Profil der Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz in Landshut. Unter der Anschrift Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut, berät die Kanzlei Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Das Team umfasst Fachanwälte mit unterschiedlichen Schwerpunkten und übernimmt Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung als Wirtschaftskanzlei und nennt über 30 Jahre Erfahrung. Für Ratsuchende verbindet das Profil damit Fragen aus dem Berufsleben mit rechtlichen Anliegen innerhalb der Familie. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um deren Beendigung. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auf Unternehmensseite können außerdem organisatorische Veränderungen und Fragen der Zusammenarbeit mit Beschäftigten eine Rolle spielen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen häufig Orientierung, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber entsteht. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Unterlagen und zeitlichen Abläufe für die Einordnung wichtig sind. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen zu beachten sein. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch die finanziellen Folgen einer Ehe und der Versorgungsausgleich können Gegenstand einer Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung persönlicher Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Unterlagen. Dabei unterscheiden sich Fragen, die außergerichtlich besprochen werden können, von solchen, für die ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Ob einvernehmliche Regelungen möglich sind, hängt von der jeweiligen Situation und den Beteiligten ab. Die Kanzleizentrale befindet sich im Gewerbegebiet Münchnerau und damit nicht in den ebenfalls zum Landshuter Stadtgebiet gehörenden Stadtteilen Altstadt, Nikola oder Achdorf. Als Anfahrtsbezug nennt die Kanzlei die Autobahn München–Deggendorf mit der Ausfahrt Landshut West. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Landshut in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Landshut. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen oder Unternehmen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Nach der Kanzleibeschreibung wird das Anliegen in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch besprochen; dabei lässt sich bei Bedarf auch die weitere Zusammenarbeit klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut

Der Hauptsitz der Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH liegt in der Ludwig-Erhard-Straße 4 im Landshuter Gewerbegebiet Münchnerau. Die Lage ist von der Altstadt sowie den Stadtteilen Nikola und Achdorf zu unterscheiden; eine Innenstadtlage ist für diese Anschrift nicht belegt. Für die Anfahrt mit dem Pkw nennt die Kanzlei die Autobahn München–Deggendorf und die Ausfahrt Landshut West. Damit besteht ein konkreter Orientierungspunkt für Anfragen aus Landshut und dem Umland. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen möchte, kann die Verbindung anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Bestimmte Linien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Landshut relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt, soweit die jeweilige Zuständigkeit besteht. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Je nach Verfahrensart können beispielsweise Wohnorte der Beteiligten oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes maßgeblich sein. Das Landgericht Landshut ist für die üblichen familienrechtlichen Verfahren nicht die erste Instanz und auch keine reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, etwa über Kündigungen oder Vergütung, ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Weder das Amtsgericht noch das Landgericht Landshut übernimmt solche Streitigkeiten allein aufgrund des örtlichen Bezugs.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und das Anliegen abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das Erstgespräch findet telefonisch oder persönlich statt und dient der Klärung, wie das Anliegen gelöst werden kann. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und umfasst eine umfassende, individuelle Beratung sowie bei Bedarf die Klärung der weiteren Zusammenarbeit.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Das Erstgespräch findet telefonisch oder persönlich statt und dient der Klärung, wie das Anliegen gelöst werden kann. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und umfasst eine umfassende, individuelle Beratung sowie bei Bedarf die Klärung der weiteren Zusammenarbeit.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und das Anliegen abgefragt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht hinzukommen. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen laufen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht. In der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein gerichtliches Schreiben eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Können arbeitsrechtliche Konflikte auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Je nach Situation kommen Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Beteiligten in Betracht. Typische Themen sind ausstehende Vergütung, der Inhalt eines Zeugnisses oder Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist, hängt unter anderem von den unterschiedlichen Positionen, vorhandenen Unterlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Eine Einigung kann nicht vorausgesetzt werden. Außerdem laufen mögliche gesetzliche oder vertragliche Fristen nicht automatisch deshalb nicht weiter, weil die Parteien miteinander verhandeln.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Hilfreich ist eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht und welche Fragen bereits besprochen oder noch offen sind. Häufig betreffen diese die gemeinsame Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Für wirtschaftliche Fragen können Angaben zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Vereinbarungen relevant sein. Nicht jeder Punkt muss bereits abschließend geklärt sein, bevor eine Anfrage erfolgt. Eine erste Besprechung dient auch dazu, die unterschiedlichen Themen voneinander abzugrenzen und festzustellen, welche Informationen für die weitere rechtliche Einordnung fehlen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Aspekte der Verantwortung für ein Kind. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Entscheidungen über persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten des Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung des Lebensbedarfs und hängt unter anderem von Betreuungssituation, Bedarf und Leistungsfähigkeit ab. Die Themen können miteinander zusammenhängen, sind rechtlich aber getrennt zu betrachten. Für gerichtliche Entscheidungen über Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Zuständig ist grundsätzlich das Familiengericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu JOCKISCH RECHTSANWALTS

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: jockisch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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