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- Anwaltskanzlei Petra Braunstein
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Petra Braunstein ist Rechtsanwältin und seit 1997 zusätzlich Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Zwerggasse 291 in Landshut. Sie berät und vertritt Firmenmandanten sowie private Mandanten. Die Kanzlei beschreibt eine flexible Struktur mit einer seit vielen Jahren tätigen Anwältin und einer erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten sowie eine individuelle Beratung und Vertretung. Zum Tätigkeitsangebot gehört die Begleitung bei Verkehrsunfällen und Arbeitsunfällen. Vor einer Heirat bietet die Kanzlei Beratungsgespräche zur gesetzlichen Rechtslage und zu Möglichkeiten vertraglicher Abänderungen an, die mindestens etwa eine Stunde dauern. Bei einer Trennung von Ehe, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft begleitet sie Mandanten von der ersten Trennungsbesprechung bis zum Abschluss des Verfahrens einschließlich aller Folgesachen. Eine Onlinescheidung wird ebenfalls angeboten. In Strafverfahren und Ordnungsverfahren übernimmt die Kanzlei die Verteidigung oder unterstützt Verletzte und Opfer als Beistand. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-braunstein.de, kanzlei-braunstein.de
Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion
Petra Braunstein ist Rechtsanwältin und seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht. In ihrer Anwaltskanzlei in der Zwerggasse 291 in 84028 Landshut bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt. Ratsuchende beschäftigen hier häufig Fragen rund um Heirat, Trennung und Scheidung sowie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Familienrechtliche Beratung ordnet die persönlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge rechtlich ein. Dabei sind die Interessen der Beteiligten und die jeweilige Lebenssituation von Bedeutung; nicht jede Frage betrifft zwangsläufig ein gerichtliches Verfahren. Bereits vor einer Heirat bietet die Kanzlei Gespräche zur gesetzlichen Rechtslage und zu Möglichkeiten vertraglicher Abänderungen an. Nach der Kanzleibeschreibung dauern diese mindestens etwa eine Stunde. Solche Gespräche können allgemein dazu dienen, die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und den möglichen Regelungsbedarf zu verstehen. Bei der Trennung einer Ehe, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft begleitet Petra Braunstein Mandantinnen und Mandanten von der ersten Trennungsbesprechung bis zum Abschluss des Verfahrens einschließlich der Folgesachen. Zum Angebot gehört außerdem eine Onlinescheidung. Damit ist keine Scheidung ohne Gericht verbunden, sondern grundsätzlich eine digital unterstützte Vorbereitung und Kommunikation. Die Kanzlei berät und vertritt private Mandanten sowie Firmenmandanten. Neben dem familienrechtlichen Schwerpunkt nennt sie die Begleitung bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen sowie die Verteidigung in Straf- und Ordnungsverfahren und den Beistand für Verletzte und Opfer. Die Kanzleibeschreibung verweist auf eine flexible Struktur mit einer langjährig tätigen Anwältin und einer erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten sowie auf individuelle Beratung und Vertretung. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich. Welche Unterstützung für ein bestimmtes Anliegen infrage kommt, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Der örtliche Bezug liegt in Landshut mit den Stadtteilen Altstadt, Nikola und Achdorf. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Landshut relevant, soweit dessen örtliche Zuständigkeit besteht; das Landgericht Landshut ist keine reguläre Eingangsinstanz für Scheidungen. Die konkrete Anfahrt zur Zwerggasse sollte anhand der Adresse und aktueller Verkehrsverbindungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bestehende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend können Termin, benötigte Unterlagen und die mögliche Mandatsübernahme abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Petra Braunstein ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Landshut von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu den familiengerichtlichen Aufgaben. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein der Kanzleisitz in Landshut legt den Gerichtsort daher nicht fest. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Landshut ist für eine Scheidung nicht die reguläre Eingangsinstanz. Bei anderen im Kanzleiangebot genannten Anliegen, etwa zivilrechtlichen Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall oder Strafverfahren, können je nach Verfahrensart und gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht eine Rolle spielen. Bei Arbeitsunfällen hängt der zuständige Rechtsweg dagegen davon ab, ob beispielsweise sozialversicherungsrechtliche Leistungen oder zivilrechtliche Ansprüche betroffen sind. Die beiden genannten Gerichte erfassen deshalb nicht sämtliche denkbaren Verfahren des Tätigkeitsangebots. Die Kanzleianschrift lautet Zwerggasse 291, 84028 Landshut. Altstadt, Nikola und Achdorf gehören zum örtlichen Umfeld; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenplanung anhand der Anschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Auch die zeitliche Abstimmung der Anfahrt kann bei der Terminvereinbarung berücksichtigt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind mindestens Vorname, Betreff und Nachricht auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für Personen, die heiraten wollen, wird ein Beratungsgespräch angeboten, das mindestens etwa eine Stunde dauert und über die gesetzlich bestehende Rechtslage sowie die Möglichkeiten vertraglicher Abänderungen informiert.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für Personen, die heiraten wollen, wird ein Beratungsgespräch angeboten, das mindestens etwa eine Stunde dauert und über die gesetzlich bestehende Rechtslage sowie die Möglichkeiten vertraglicher Abänderungen informiert.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind mindestens Vorname, Betreff und Nachricht auszufüllen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung typischerweise hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zur Eheschließung, zu gemeinsamen Kindern und zur bisherigen Wohnsituation hilfreich. Je nach Thema können Einkommensnachweise, vorhandene Eheverträge, Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bereits erhaltene Schreiben hinzukommen. Liegt schon gerichtliche Post vor, sind insbesondere darin enthaltene Termine und Fristen wichtig. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich vor dem Gespräch abstimmen. Eine kurze Übersicht über offene Fragen kann die Besprechung strukturieren.
- Was kann vor einer Heirat in einer familienrechtlichen Beratung besprochen werden?
- Eine Beratung vor der Heirat kann erläutern, welche gesetzlichen Folgen die Eheschließung für Vermögen, Unterhalt und Altersversorgung hat. Häufig geht es außerdem darum, wie unterschiedliche Einkommen, selbstständige Tätigkeiten oder geplante Betreuungszeiten für Kinder rechtlich einzuordnen sind. Ein Ehevertrag kann bestimmte gesetzliche Regelungen verändern, unterliegt aber rechtlichen Grenzen und bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Ob überhaupt Regelungsbedarf besteht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Allgemeine Vertragsmuster können diese Prüfung nicht ersetzen, weil sie die konkrete Lebensplanung und wirtschaftliche Situation nicht verlässlich abbilden.
- Bedeutet eine Onlinescheidung, dass kein Gerichtstermin notwendig ist?
- Der Begriff Onlinescheidung beschreibt üblicherweise eine Abwicklung, bei der Informationen und Unterlagen überwiegend digital zwischen Mandantschaft und Anwaltschaft ausgetauscht werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung und die Zuständigkeit des Familiengerichts bleiben unverändert. Den Scheidungsantrag muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt stellen. Grundsätzlich hört das Gericht die Ehegatten persönlich an; ob eine andere Gestaltung möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Entscheidung. Eine digitale Kommunikation bedeutet deshalb weder einen automatischen Verzicht auf persönliche Teilnahme noch eine garantierte Verkürzung des Verfahrens.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt nach einer Trennung?
- Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs und hängt unter anderem von Betreuungssituation, Alter und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Meinungsverschiedenheiten stehen das Kindeswohl und die jeweiligen gesetzlichen Maßstäbe im Mittelpunkt. Die Themen können zusammenhängen, sind rechtlich aber jeweils gesondert zu beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Petra Braunstein
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-braunstein.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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