Veröffentlichtes Profil

Robert Seethaler

Robert Seethaler in Landshut – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Robert Seethaler

Altstadt 334, 84028 Landshut

Telefon: +49 871 974510

Qualifikation
Zulassung seit 1993
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Robert Seethaler

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Robert Seethaler ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landshut. Er ist seit 1993 als Anwalt zugelassen und gründete 1998 seine eigene Kanzlei. Seit 2001 befindet sich die Kanzlei in den jetzigen Büroräumen in der Altstadt 334, direkt neben dem Rathaus. Die Kanzlei berät und vertritt bei Fragen und Streitigkeiten sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Maklerrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Verkehrsrecht sowie Vertragsrecht. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die Durchsetzung ausstehender Geldforderungen. Diese Tätigkeit reicht vom ersten außergerichtlichen Mahnschreiben über das Mahnverfahren und den Gerichtsprozess bis zur abschließenden Zwangsvollstreckung. Robert Seethaler arbeitet mit zwei langjährigen Mitarbeiterinnen zusammen, die ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und seit 1998 beziehungsweise 2003 in der Kanzlei tätig sind. Termine in der Kanzlei finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-seethaler.de, rechtsanwalt-seethaler.de

Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion

Robert Seethaler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landshut. Seine anwaltliche Zulassung besteht seit 1993; die Rechtsanwaltskanzlei Robert Seethaler gründete er 1998. Im vorliegenden Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt, daneben ist Familienrecht aufgeführt. Seit 2001 befinden sich die Kanzleiräume in der Altstadt 334, direkt neben dem Landshuter Rathaus. Zur Kanzlei gehören außerdem zwei ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, die dort seit 1998 beziehungsweise 2003 tätig sind. Termine vor Ort setzen eine vorherige Vereinbarung voraus. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung des Arbeitsverhältnisses anhand der vorhandenen Vereinbarungen und des konkreten Geschehens. Bei Konflikten können sowohl außergerichtliche Klärungsversuche als auch Verfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Rolle spielen. Da im Arbeitsrecht teilweise kurze Fristen bestehen, ist die zeitliche Abfolge der Ereignisse für eine erste Anfrage besonders wichtig. Familienrechtliche Anliegen entstehen häufig im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Hinzu kommen Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge, zum Umgang mit Kindern und zu vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Für eine erste Orientierung kommt es darauf an, die familiäre Situation und die offenen Fragen voneinander abzugrenzen. Je nach Gegenstand können persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zusammenwirken. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts; ob das Amtsgericht Landshut örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls. Die Adresse in der Landshuter Altstadt verortet die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld. Das Rathaus dient dabei als konkreter Orientierungspunkt. Auch für Ratsuchende aus Nikola oder Achdorf liegt die Kanzlei damit an einer zentralen Adresse im Stadtgebiet. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsregelungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Zuordnung zu Arbeitsrecht oder Familienrecht und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Termin vereinbart werden kann, lässt sich anschließend mit der Kanzlei abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut

Die Rechtsanwaltskanzlei Robert Seethaler liegt in der Altstadt 334 in Landshut, unmittelbar neben dem Rathaus. Die seit 2001 genutzten Büroräume befinden sich damit im innerstädtischen Bereich und im Stadtteil Altstadt. Für Personen aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Nikola und Achdorf ist diese Lage ein klarer räumlicher Bezugspunkt. Die konkrete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich nach dem Ausgangsort und den aktuellen Fahrplänen. Bei der Anfahrt mit dem Pkw sind die jeweils geltenden Zufahrts- und Parkregelungen im Innenstadtbereich zu berücksichtigen. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine bestimmten Stellplätze oder barrierefreien Zugänge ableiten. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen. Für den Profilbereich Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Landshut relevant. Dessen Familiengericht befasst sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Landshut ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für solche Familiensachen. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt, sondern vor den Gerichten für Arbeitssachen. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen um Arbeitszeugnisse. Welches Gericht im Einzelfall sachlich und örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab; die Kanzleiadresse entscheidet darüber nicht allein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine in der Kanzlei sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine in der Kanzlei sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das konkrete Anliegen und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Häufig relevante Unterlagen sind der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und der Schriftwechsel zum Streitpunkt. Bei einer Abmahnung oder Kündigung gehören auch das betreffende Schreiben und Angaben zu dessen Zugang dazu. Nicht jedes Anliegen erfordert sämtliche Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, kann bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden. Bereits bekannte Fristen oder anstehende Termine sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub und Arbeitszeugnis aufwerfen. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem sozialrechtliche Auswirkungen bedeutsam sein. Welche Folgen entstehen, hängt von Inhalt und Umständen ab. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, ob bereits ein unterschriebenes Dokument vorliegt oder zunächst nur ein Entwurf beziehungsweise eine angekündigte Maßnahme.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung eine Rolle spielen?
Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere rechtlich eigenständige Fragen. Dazu gehören beispielsweise Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen sowie vermögensrechtliche Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können elterliche Sorge und Umgang hinzukommen. Auch der Versorgungsausgleich kann im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant werden. Nicht alle Themen müssen zwangsläufig streitig sein oder gleichzeitig geklärt werden. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo noch Klärungsbedarf besteht.
Ist für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen dasselbe Gericht zuständig?
Nein, für diese Rechtsgebiete bestehen grundsätzlich unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Scheidungen und andere Familiensachen werden dagegen beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. In Landshut ist daher für familienrechtliche Anliegen das Amtsgericht Landshut ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt. Seine örtliche Zuständigkeit ist jedoch gesondert zu prüfen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die persönlichen beziehungsweise tatsächlichen Umstände, nicht allein der Sitz der beauftragten Kanzlei.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Robert Seethaler

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Altstadt 334, 84028 Landshut

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-seethaler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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