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Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Julia Pointner ist Rechtsanwältin in Landshut. Ihre im Januar 2008 eröffnete Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und befindet sich im historischen Zentrum am Dreifaltigkeitsplatz. Die Tätigkeit umfasst Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Im Familienrecht berät sie zu Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung bei einer ehelichen Trennung. Dabei beschreibt die Kanzlei die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen sowie die außergerichtliche Interessenvertretung und Verhandlungen mit der Gegenseite als Bestandteile ihrer Arbeit. Im Verkehrsrecht betreut sie Fahrzeuglenker und Fahrzeughalter nach Verkehrsunfällen. Die Kanzlei übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung und macht gegebenenfalls Schadens- und Schmerzensgeldansprüche gerichtlich geltend. Zur Unfallabwicklung gehören Fragen zu Reparatur, Wertminderung, Gutachtern, Mietwagen und Nutzungsausfall. Im Mietrecht berät und vertritt Julia Pointner sowohl Vermieter als auch Mieter, etwa bei Fragen zu Kaution, Mietvertragsklauseln, Mieterhöhung, Kündigung und Räumung. Eine Betreuung ist auch auf Englisch oder Französisch möglich. Sprechzeiten werden telefonisch vereinbart und können auch außerhalb der Büroöffnungszeiten stattfinden. Kooperationen ergänzen das Angebot um Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht, Strafrecht und Erbrecht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-pointner.de, kanzlei-pointner.de
Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Julia Pointner führt die Rechtsanwaltskanzlei Pointner am Dreifaltigkeitsplatz 16 in 84028 Landshut. Die im Januar 2008 eröffnete Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und liegt im historischen Zentrum der Stadt. Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben umfasst ihre Tätigkeit Verkehrsrecht und Mietrecht. Diese Verbindung betrifft unterschiedliche Lebenssituationen: die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen einer Trennung, die Abwicklung eines Verkehrsunfalls sowie Konflikte rund um eine vermietete Wohnung. Eine Betreuung ist auch auf Englisch oder Französisch möglich. Im Familienrecht beschäftigt sich Julia Pointner mit Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich und der Vermögensauseinandersetzung bei ehelicher Trennung. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig Fragen zur finanziellen Neuordnung und zur Klärung gemeinsamer Verpflichtungen im Vordergrund. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Bei der Vermögensauseinandersetzung können unterschiedliche Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten eine Rolle spielen. Die Kanzlei nennt die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen, außergerichtliche Interessenvertretung und Verhandlungen mit der Gegenseite als Bestandteile ihrer Arbeit. Welche Themen zusammenhängen und welche gesondert geklärt werden müssen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im Verkehrsrecht betreut Julia Pointner Fahrzeuglenker und Fahrzeughalter nach Unfällen. Dazu zählen die Korrespondenz mit der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung und gegebenenfalls die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Typische Fragen betreffen Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachter, Mietwagen und Nutzungsausfall. Im Mietrecht vertritt sie sowohl Vermieter als auch Mieter. Gegenstand können Kautionen, Vertragsklauseln, Mieterhöhungen, Kündigungen oder Räumungen sein. Für eine erste Einordnung solcher Anliegen sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, vorhandene Unterlagen und die bisherige Korrespondenz von Bedeutung. Der Standort am Dreifaltigkeitsplatz gehört zum historischen Innenstadtbereich von Landshut. Neben der Altstadt bilden auch Nikola und Achdorf einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet. Mit dem Amtsgericht Landshut und dem Landgericht Landshut sind Gerichte am Standort vorhanden, deren Zuständigkeit sich nach Verfahrensart, Streitgegenstand und weiteren gesetzlichen Kriterien richtet. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann das betroffene Rechtsgebiet, eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf bereits laufende Fristen enthalten. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Sprechzeiten werden telefonisch vereinbart; Termine sind nach den vorliegenden Angaben auch außerhalb der Büroöffnungszeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut
Die Rechtsanwaltskanzlei Pointner befindet sich am Dreifaltigkeitsplatz 16 im historischen Zentrum von Landshut und damit im Bereich der Altstadt. Für Ratsuchende aus Nikola, Achdorf und anderen Teilen des Stadtgebiets ist die Kanzlei ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Die zentrale Lage bildet den räumlichen Rahmen für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen und die jeweils geltenden Zufahrts- und Parkregelungen sollten vor einem Termin geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Da Sprechzeiten telefonisch vereinbart werden, lässt sich die Terminplanung vorab mit der Kanzlei abstimmen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Landshut relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt und Versorgungsausgleich. Ob das Amtsgericht Landshut im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen, etwa über Mieterhöhungen, Kautionen oder Räumung, gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; örtlich ist regelmäßig die Lage der Wohnung maßgeblich. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen können das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein, abhängig insbesondere vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Am Landgericht Landshut werden zudem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Zivilentscheidungen behandelt. Für Rechtsmittel in Familiensachen ist dagegen regelmäßig das Oberlandesgericht zuständig, nicht das Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sprechzeiten finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Sie können auch außerhalb der genannten Büroöffnungszeiten vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sprechzeiten finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Sie können auch außerhalb der genannten Büroöffnungszeiten vereinbart werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste familienrechtliche Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, Unterlagen zu Vermögen und Schulden sowie Informationen zu Versorgungsanrechten Bedeutung haben. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Fristen ausdrücklich erwähnt werden. Eine kurze chronologische Übersicht kann das Erstgespräch strukturieren. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob zunächst die Scheidung, Unterhalt oder die wirtschaftliche Auseinandersetzung im Mittelpunkt steht.
- Wie unterscheiden sich Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung oder Scheidung. Unterhalt dient unter gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherung des laufenden Lebensbedarfs, etwa von Kindern oder Ehegatten. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Die Vermögensauseinandersetzung kann dagegen beispielsweise Zugewinn, gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Verbindlichkeiten betreffen. Die Bereiche können wirtschaftlich zusammenhängen, folgen jedoch jeweils eigenen Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen finanziellen Fragen möglichst getrennt zu benennen.
- Welche Informationen werden zur Prüfung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Wichtig sind zunächst der Unfallhergang, die beteiligten Fahrzeuge und Personen sowie vorhandene Angaben zur gegnerischen Versicherung. Fotos, Zeugenkontakte, ein Unfallbericht und gegebenenfalls polizeiliche Unterlagen können zur Klärung beitragen. Für die Schadenshöhe kommen beispielsweise Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Nachweise über einen Nutzungsausfall in Betracht. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant sein. Ob einzelne Positionen wie Mietwagenkosten, Wertminderung oder Schmerzensgeld erstattungsfähig sind, hängt unter anderem von Haftung, Schadensumfang und Nachweisbarkeit ab. Bereits geführte Versicherungskorrespondenz erleichtert die Übersicht.
- Was sollte eine Mandatsanfrage zu Kaution, Mieterhöhung oder Kündigung enthalten?
- Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob sie aus Sicht eines Mieters oder Vermieters erfolgt und ob Wohnraum oder andere Räume betroffen sind. Hilfreich sind der Mietvertrag einschließlich Ergänzungen, das betreffende Schreiben und eine kurze Darstellung des bisherigen Verlaufs. Bei Kautionsstreitigkeiten können Zahlungsnachweise und Übergabeprotokolle wichtig sein; bei Mieterhöhungen oder Kündigungen insbesondere Inhalt und Zugang der Erklärung. Bestehende Fristen oder bereits zugestellte Gerichtspost sollten deutlich benannt werden. Welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Pointner Julia
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-pointner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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