Veröffentlichtes Profil

Julia Ovchinski

Julia Ovchinski – Rechtsanwältin in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Julia Ovchinski

Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 20021465

Sprachen
Deutsch, Russisch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Julia Ovchinski

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Julia Ovchinski wurde 2011 gegründet und befindet sich im Zentrum von Frankfurt am Main. Die national und international tätige Kanzlei unterstützt Mandanten im Ausländerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Ausländerrecht gehören Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung und Schutz vor Ausreisepflicht zu den genannten Leistungen. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Recht der Spätaussiedler sowie ihrer Ehegatten und Abkömmlinge. Im Strafrecht übernimmt die Kanzlei die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. Familienrechtliche Leistungen umfassen Scheidung, Unterhaltsrecht sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen Kündigungsschutz und Lohnforderungen im Arbeitsrecht, Forderungseinzug und Vertragsrecht im allgemeinen Zivilrecht sowie Firmengründungen und juristische Betreuung im Gesellschaftsrecht. Im Asylrecht bietet die Kanzlei gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Asylverfahren an. Die Kanzlei verbindet nach eigener Darstellung Fachwissen und langjährige Berufspraxis mit individueller Betreuung der Mandanten. Die Beratung erfolgt vertraulich in deutscher, russischer und englischer Sprache.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-ovchinski.de, anwalt-ovchinski.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Julia Ovchinski ist mit ihrer 2011 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei am Oeder Weg 34 in 60318 Frankfurt am Main tätig. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht und Familienrecht. Die Kanzlei arbeitet national und international; die vertrauliche Beratung erfolgt auf Deutsch, Russisch und Englisch. Im Strafrecht umfasst ihre Tätigkeit die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. Typische Anlässe einer Anfrage sind ein strafrechtlicher Vorwurf, eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Dabei stehen zunächst der Verfahrensstand und die vorhandenen Unterlagen im Mittelpunkt. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht befasst sich die Kanzlei mit Aufenthaltserlaubnissen, Einbürgerung und dem Schutz vor Ausreisepflicht. Hinzu kommen das Recht der Spätaussiedler sowie ihrer Ehegatten und Abkömmlinge und die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung im Asylverfahren. Ratsuchende beschäftigen hier häufig die Voraussetzungen eines Aufenthalts, behördliche Entscheidungen oder der Nachweis persönlicher und familiärer Umstände. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder betroffen sind, können unterschiedliche rechtliche Fragen zusammentreffen. Für eine erste Einordnung sind deshalb die jeweilige Lebenssituation und der bisherige Schriftverkehr mit Behörden von Bedeutung. Arbeitsrechtlich gehören Kündigungsschutz und Lohnforderungen zu den genannten Leistungen. Dahinter stehen etwa Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder zu ausstehenden Vergütungen. Im Familienrecht unterstützt Julia Ovchinski bei Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Solche Anliegen betreffen häufig sowohl finanzielle Verhältnisse als auch die Organisation des Familienalltags nach einer Trennung. Im Gesellschaftsrecht nennt die Kanzlei Firmengründungen und die juristische Betreuung von Unternehmen. Ergänzend sind Forderungseinzug und Vertragsrecht im allgemeinen Zivilrecht aufgeführt. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich jeweils nach dem konkreten Gegenstand der Anfrage. Der Kanzleisitz am Oeder Weg liegt zentral im Frankfurter Nordend. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt ebenso wie zu Westend, Bockenheim und Sachsenhausen. Je nach Angelegenheit kommen das Amtsgericht, das Landgericht, das Arbeitsgericht oder das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als gerichtliche Anlaufstellen in Betracht; ihre Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits laufenden Verfahren und zu erkennbaren Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Beratungstermin vereinbart werden kann.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Rechtsanwaltskanzlei Julia Ovchinski befindet sich am Oeder Weg 34 im zentral gelegenen Frankfurter Nordend. Der Standort verbindet den Bezug zur Innenstadt mit einem innerstädtischen Wohn- und Geschäftsumfeld. Auch für Ratsuchende aus Westend, Bockenheim oder Sachsenhausen ist die Kanzlei eine Adresse innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem Besuch geprüft werden. Konkrete Angaben zu Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main relevant. Welche Instanz ein Strafverfahren in erster Instanz verhandelt, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge. Das Landgericht befasst sich außerdem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main übernimmt in gesetzlich bestimmten Fällen Rechtsmittelaufgaben in Strafsachen. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt und Sorge- oder Umgangssachen werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt; Beschwerden können zum Oberlandesgericht gelangen. Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Arbeitslohn gehören typischerweise vor das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können die Zivilgerichte, insbesondere das Landgericht, beschäftigen; Registerangelegenheiten sind dem Registergericht beim Amtsgericht zugeordnet. Für ausländerrechtliche und asylrechtliche Streitigkeiten ist dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, nicht eines der hier genannten Gerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer mit Landes- und Ortsvorwahl oder eine funktionierende E-Mail-Adresse an.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer mit Landes- und Ortsvorwahl oder eine funktionierende E-Mail-Adresse an.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Familienzusammenführung, was muss beachtet werden
  • Familienzusammenführung in Deutschland für die Ehegatten. Ausnahmefälle
  • Fragen und Antworten
  • Erfolg in Fällen der Familienzusammenführung
  • Familienzusammenführung mit den Eltern
  • Familienzusammenführung mit dem minderjährigen Kind
  • Familienzusammenführung ohne Trennung
  • Heirat in Deutschland. Wissenswertes über Familienzusammenführung
  • Familienzusammenführung – Ihre Rechte!
  • Alte Mutter kann zu den Kindern nach Deutschland kommen.
  • Ablehnung der Familienzusammenführung mit dem minderjährigen Kind
  • Erleichterung einer Einreise für Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland

Auszeichnungen

  • Liste der Rechtsanwälte der Konsularabteilung des russischen Außenministeriums, Konsularabteilung des russischen Außenministeriums

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts zeigt häufig, worum es geht und ob Termine oder Fristen genannt sind. Auch Angaben zu bereits erfolgten Vernehmungen oder anderen Maßnahmen können wichtig sein. Eine erste Kontaktanfrage muss den Sachverhalt nicht vollständig darstellen. Wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche weiteren Informationen benötigt werden, lässt sich zunächst mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zum Aufenthaltsrecht oder zu einem Asylverfahren an?
Aufenthaltsrechtliche Anliegen können sich auf einen bestehenden Aufenthaltstitel, einen noch offenen Antrag, eine Einbürgerung oder eine behördlich verlangte Ausreise beziehen. Im Asylverfahren stehen wiederum Schutzgründe und die dazu ergangenen Entscheidungen im Vordergrund. Für die Orientierung sind deshalb der genaue Gegenstand des Verfahrens, die zuständige Behörde und der bisherige Verlauf wichtig. Häufig geben Bescheide, Aufenthaltspapiere und Nachweise zu familiären oder beruflichen Umständen Aufschluss. Enthalten behördliche Schreiben Fristen, sollte deren Datum bei der Kontaktaufnahme genannt werden. Die rechtliche Bedeutung hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Kündigung oder zu ausstehendem Lohn?
Bei einer Kündigung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag für die erste Einordnung bedeutsam. Bei offenen Lohnforderungen können zusätzlich Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und der bisherige Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hilfreich sein. Auch tarifvertragliche Regelungen oder ergänzende Vereinbarungen können eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind häufig zeitkritisch, weil gesetzliche oder vertragliche Fristen bestehen können. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann welches Ereignis eingetreten ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft.
Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern in einem einzigen Verfahren geklärt?
Diese Themen hängen im Familienalltag häufig zusammen, sind rechtlich aber nicht automatisch ein einheitliches Verfahren. Bei einer Scheidung können bestimmte Folgesachen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden, während andere Fragen eigenständig zu klären sind. Sorge- und Umgangsverfahren betreffen insbesondere die Verantwortung für ein Kind und dessen Kontakt zu den Eltern. Unterhaltsfragen erfordern häufig Informationen zu Einkommen und familiären Verhältnissen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, die offenen Themen getrennt zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufende Verfahren bestehen.
Welche Fragen sollten vor einer gesellschaftsrechtlichen Anfrage zur Firmengründung geklärt sein?
Eine gesellschaftsrechtliche Gründungsanfrage lässt sich besser einordnen, wenn Geschäftszweck, Zahl der beteiligten Personen und Vorstellungen zur Zusammenarbeit bereits umrissen sind. Typische Themen sind die Wahl der Rechtsform, die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen, die Finanzierung und der Umgang mit einem späteren Ausscheiden einzelner Beteiligter. Je nach Gestaltung können notarielle Beurkundungen und Eintragungen in ein Register erforderlich sein. Vorhandene Vertragsentwürfe oder Absprachen bilden eine Grundlage für das Gespräch. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen können daneben eine gesonderte fachliche Abstimmung erfordern.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Julia Ovchinski

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-ovchinski.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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