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- Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt in Frankfurt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Die Kanzlei übernimmt außerdem Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen besteht eine eigene Abteilung. Als Ansprechpartner nennt die Frankfurter Standortseite Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Somia Aziriu El-Ghouz und Aljona Fink. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; eine Terminvergabe ist auch samstags möglich. Die Arbeitsweise umfasst Verhandlungen zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte bereits vor einer Gerichtsverhandlung. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 Euro. Der Frankfurter Standort befindet sich auf der Zeil 13 im ersten Obergeschoss.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB ist in Frankfurt am Main ausschließlich für Arbeitnehmer und Betriebsräte tätig. Das Profil ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet. Zu den Schwerpunkten zählen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Für Beschäftigte geht es in diesen Bereichen häufig um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, die Bedingungen einer möglichen Beendigung und die damit verbundenen Folgen. Die Kanzlei führt auch Verhandlungen mit dem Ziel, arbeitsrechtliche Konflikte bereits vor einer Gerichtsverhandlung zu lösen. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den beteiligten Parteien ab. Bei einer Kündigung stehen typischerweise deren Wirksamkeit, der zeitliche Ablauf und die weitere Beschäftigung im Mittelpunkt. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung und Zeugnisregelungen Gegenstand der Prüfung sein. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen verfügt die Kanzlei über eine eigene Abteilung. Dabei können sowohl die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten als auch die Bewertung von Leistung und Verhalten eine Rolle spielen. Diese Themen betreffen unterschiedliche Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses und sind nicht auf bereits gerichtlich ausgetragene Streitigkeiten beschränkt. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Begleitung von Betriebsräten. Interessenausgleich und Sozialplan werden insbesondere bei geplanten Betriebsänderungen relevant: Während der Interessenausgleich die Durchführung einer Maßnahme betrifft, dient ein Sozialplan dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Die Kanzlei übernimmt außerdem Betriebsratsschulungen und Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen. Damit umfasst das Profil neben individuellen Anliegen von Arbeitnehmern auch Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und der kollektiven Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Der Frankfurter Standort liegt auf der Zeil 13 im ersten Obergeschoss in der Innenstadt. Für Ratsuchende aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend bildet die Innenstadt den örtlichen Bezugspunkt. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt unter den genannten örtlichen Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und auf zeitkritische Unterlagen hinweisen. Anschließend sind Termin, benötigte Dokumente und der mögliche Umfang einer Beauftragung mit der Kanzlei abzustimmen. Als Ansprechpartner nennt die Frankfurter Standortseite Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Somia Aziriu El-Ghouz und Aljona Fink. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; eine Terminvergabe ist auch samstags möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Kanzlei befindet sich auf der Zeil 13 im ersten Obergeschoss und damit in der Frankfurter Innenstadt. Diese Lage bildet einen zentralen Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets, auch für Beschäftigte und Betriebsräte aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Angabe des ersten Obergeschosses lässt sich keine Aussage zur Barrierefreiheit ableiten. Wer besondere Anforderungen an den Zugang hat, kann diese bei der Terminabstimmung klären. Neben persönlichen Gesprächen bietet die Kanzlei auch telefonische Termine und Videokonferenzen an. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Frankfurt am Main maßgeblich. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden regelmäßig im Beschlussverfahren geführt. Bei Meinungsverschiedenheiten über bestimmte mitbestimmungspflichtige Regelungen kann dagegen auch eine betriebliche Einigungsstelle eine Rolle spielen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Falls. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernverfahren grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Online-Formular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden; außerdem ist das Einverständnis zur Datenverarbeitung erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.
Für den Erstkontakt: Im Online-Formular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden; außerdem ist das Einverständnis zur Datenverarbeitung erforderlich.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung typischerweise wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Auch Angaben zum Zugang der Kündigung, zur Dauer der Beschäftigung und zum bisherigen Schriftwechsel können wichtig sein. Je nach Sachverhalt kommen Abmahnungen oder weitere Unterlagen hinzu. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Terminanfrage allein wahrt diese nicht. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine übersichtliche Darstellung des Anliegens. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, wird im weiteren Austausch geklärt.
- Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Resturlaub, Abfindung oder Arbeitszeugnis enthalten. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht dabei nicht automatisch. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für die allgemeine Einordnung eines Vertragsentwurfs sind deshalb nicht nur einzelne Zahlungen, sondern die gesamte Vereinbarung und die persönliche Beschäftigungssituation von Bedeutung.
- Was unterscheidet Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung?
- Ein Interessenausgleich betrifft bei einer geplanten Betriebsänderung insbesondere die Frage, ob, wann und wie sie umgesetzt wird. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile für betroffene Beschäftigte ausgleichen oder mildern. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen vielfältige betriebliche Themen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa bestimmte Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Die Instrumente haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Wirkungen. Für eine Mandatsanfrage durch einen Betriebsrat sind daher der Stand der Planungen, vorhandene Entwürfe und die bereits erfolgten Gespräche mit dem Arbeitgeber regelmäßig wichtige Ausgangsinformationen.
- Welche Fragen lassen sich bei einem Arbeitszeugnis allgemein prüfen?
- Bei einem Arbeitszeugnis kann zunächst geklärt werden, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis vorliegt. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Bewertungen von Leistung und Verhalten. Typische Prüfpunkte sind die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Verständlichkeit der Formulierungen und die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Aufgaben. Einzelne Sätze sollten nicht losgelöst vom Gesamttext betrachtet werden. Für eine Anfrage sind deshalb das vollständige Zeugnis und eine sachliche Übersicht über die ausgeübten Tätigkeiten hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
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Kanzlei und Anfahrt
Zeil 13, 1. OG, 60313 Frankfurt am Main
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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