Veröffentlichtes Profil

Michael Amiragov

Michael Amiragov – Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Frankfurt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Michael Amiragov

Neue Kräme 27, 60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 20 43 48 28

Sprachen
Russisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Michael Amiragov

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Michael Amiragov ist im Ausländer- und Asylrecht in Frankfurt und Umgebung tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Altstadt in der Straße Neue Kräme 27. Er berät und vertritt Ausländer außergerichtlich, insbesondere gegenüber der Ausländerbehörde, sowie vor Gericht. Zum Aufenthaltsrecht gehören die Erteilung und der Entzug von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren, Familienzusammenführung und Beschäftigungserlaubnisse. Auch Arbeitgeber werden bei Fragen zu ausländischen Arbeitnehmern beraten. Im Asylrecht umfasst die Tätigkeit die Vorbereitung und Durchführung der Asylantragstellung, Umverteilungen, Klagen gegen die Ablehnung eines Asylantrages und Asylfolgeanträge. Weitere Themen sind Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen sowie die Aufnahme als Spätaussiedler und Familienzusammenführung nach dem Bundesvertriebenengesetz. Aufgrund seiner Russischkenntnisse bietet Michael Amiragov Beratung und Vertretung auch in russischer Sprache an. Die Webseite nennt persönliche Betreuung, Kompetenzen insbesondere bei GUS-Staaten und Termine innerhalb von 48 Stunden. Zudem verweist er auf langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung im Ausländer- und Asylrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-auslaenderrecht-ffm.de, ra-auslaenderrecht-ffm.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Michael Amiragov ist in Frankfurt am Main und Umgebung im Ausländer- und Asylrecht tätig. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Neuen Kräme 27 in der Frankfurter Altstadt. Er berät und vertritt ausländische Staatsangehörige außergerichtlich, insbesondere gegenüber der Ausländerbehörde, sowie in gerichtlichen Verfahren. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die rechtlichen Voraussetzungen ihres Aufenthalts, die Zusammenführung ihrer Familie oder den Zugang zu einer Beschäftigung in Deutschland. Zum Aufenthaltsrecht zählen in seiner Tätigkeit die Erteilung und der Entzug von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren, Familienzusammenführung und Beschäftigungserlaubnisse. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche persönliche und berufliche Situationen: etwa ein geplanter Zuzug, ein gemeinsamer Haushalt mit Angehörigen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Auch Arbeitgeber berät Michael Amiragov zu Fragen im Zusammenhang mit ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei solchen Anliegen können neben dem bisherigen Aufenthaltsstatus auch der Aufenthaltszweck, vorhandene Unterlagen und der Stand eines behördlichen Verfahrens von Bedeutung sein. Im Asylrecht umfasst seine Tätigkeit die Vorbereitung und Durchführung der Asylantragstellung, Umverteilungen, Klagen gegen die Ablehnung eines Asylantrags und Asylfolgeanträge. Weitere Themen sind Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen sowie die Aufnahme als Spätaussiedler und die Familienzusammenführung nach dem Bundesvertriebenengesetz. Seine Kanzleibeschreibung nennt zudem einen besonderen Bezug zu Sachverhalten mit GUS-Staaten. Aufgrund seiner Russischkenntnisse bietet Michael Amiragov Beratung und Vertretung auch in russischer Sprache an. Dies kann die Verständigung über persönliche Lebensumstände und behördliche Schreiben erleichtern. Die Lage in der Altstadt bietet einen zentralen Bezugspunkt für Ratsuchende aus der Innenstadt, dem Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und dem Nordend. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für ausländer- und asylrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig Verwaltungsgerichte maßgeblich, nicht die ebenfalls am Standort vorhandenen Amts-, Land-, Arbeits- oder Oberlandesgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Schilderung kann das Anliegen, die beteiligte Behörde und den bisherigen Verfahrensstand benennen. Bei bereits vorliegenden Bescheiden ist ein Hinweis auf das Zustellungsdatum und etwaige Fristen für die erste Einordnung hilfreich. Ob eine Vertretung übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin abläuft, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Amiragov liegt in der Neuen Kräme 27 in der Frankfurter Altstadt und damit im zentralen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend bildet dieser Standort einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die zentrale Lage ermöglicht grundsätzlich eine Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den örtlichen Verkehrsregelungen ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen hier nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie für asylrechtliche Klagen ist vor allem die Verwaltungsgerichtsbarkeit relevant. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Aufenthaltstitel, behördliche Ablehnungen oder Entscheidungen in Asylverfahren geführt. Auch vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz kann zu diesen Verfahrensarten gehören. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Die genannten Frankfurter Gerichte sind daher nur teilweise für Berührungspunkte dieser Tätigkeit zuständig. Beim Amtsgericht Frankfurt am Main können insbesondere Verfahren über Abschiebungshaft eine Rolle spielen; Beschwerden können zum Landgericht führen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, entscheidet jedoch nicht über die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für gewöhnliche aufenthalts- oder asylrechtliche Klagen keine zuständige Instanz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei wirbt mit einem Termin innerhalb von 48 Stunden. Sie können direkt anrufen und sich beraten lassen oder einen Rückruf per E-Mail anfordern.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei wirbt mit einem Termin innerhalb von 48 Stunden. Sie können direkt anrufen und sich beraten lassen oder einen Rückruf per E-Mail anfordern.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Aufenthaltstitel oder Visum hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Pass, ein vorhandener Aufenthaltstitel, Anträge und Schreiben der beteiligten Behörden relevant. Je nach Aufenthaltszweck können Unterlagen zur Beschäftigung, Ausbildung oder familiären Situation hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Wann wurde ein Antrag gestellt, welche Rückmeldungen gab es und steht eine Entscheidung noch aus? Bei Bescheiden können das Zustellungsdatum und mitgesandte Hinweise auf Rechtsbehelfe wichtig sein. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen und wird im weiteren Kontakt geklärt.
Wovon hängt ab, welches Verfahren bei einer Familienzusammenführung einschlägig ist?
Bei einer Familienzusammenführung spielen unter anderem das Verwandtschaftsverhältnis, die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus der bereits in Deutschland lebenden Person eine Rolle. Auch der Aufenthaltsort der nachziehenden Angehörigen ist relevant. Ein Visumsverfahren im Ausland und ein aufenthaltsrechtliches Verfahren im Inland sind dabei zu unterscheiden. Für bestimmte Personengruppen, etwa im Zusammenhang mit dem Bundesvertriebenengesetz, bestehen besondere Regelungen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine sachliche Darstellung der familiären Verhältnisse und des bisherigen Verfahrensstands hilfreich. Daraus allein folgt noch keine Aussage über einen möglichen Anspruch.
Was ist bei einer Anfrage nach der Ablehnung eines Asylantrags besonders wichtig?
Nach einer Ablehnung sind insbesondere der vollständige Bescheid, die Angaben zur Zustellung und die Rechtsbehelfsbelehrung für die Einordnung relevant. Je nach Art der Entscheidung können unterschiedliche, teilweise kurze Fristen und unterschiedliche Anforderungen an gerichtlichen Rechtsschutz gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann die Entscheidung zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Ein Asylfolgeantrag ist von einer Klage gegen eine Ablehnung zu unterscheiden und hat eigene Voraussetzungen. Welche Verfahrensart im Einzelfall in Betracht kommt, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Wie unterscheiden sich Beschäftigungserlaubnis und arbeitsrechtliche Fragen bei ausländischen Arbeitnehmern?
Die aufenthaltsrechtliche Zulässigkeit einer Beschäftigung betrifft die Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine Person in Deutschland arbeiten darf. Dabei können der Aufenthaltstitel, dessen Nebenbestimmungen und gegebenenfalls die Beteiligung weiterer Behörden maßgeblich sein. Arbeitsrechtliche Fragen betreffen dagegen beispielsweise den Arbeitsvertrag, die Vergütung oder eine Kündigung. Beide Bereiche können sich im Alltag überschneiden, folgen aber unterschiedlichen Regeln und gerichtlichen Zuständigkeiten. Für eine Anfrage durch Beschäftigte oder Arbeitgeber sind deshalb Angaben zum Aufenthaltsstatus, zur vorgesehenen Tätigkeit und zum bestehenden oder geplanten Arbeitsverhältnis hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Amiragov

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Neue Kräme 27, 60311 Frankfurt am Main

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-auslaenderrecht-ffm.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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