Veröffentlichtes Profil

Jutta Bartels

Jutta Bartels in Münster: Familienrecht, Asylrecht und Ausländerrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin Jutta Bartels

Bahnhofstraße 7, 48143 Münster

Telefon: +49 251 43344

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Jutta Bartels
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Jutta Bartels ist in Münster tätig und seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und vertritt in Fragen rund um Scheidung und Kinder sowie zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Weitere Gegenstände ihrer Tätigkeit sind Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich und die Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten. Ehepartner mit verschiedener Staatsangehörigkeit berät sie zur Rechtswahl durch einen Ehevertrag für Scheidung und Vermögensauseinandersetzung. Sie vertritt Mandanten vor dem Familiengericht und befasst sich mit Abstammungsrecht sowie der Anfechtung und Feststellung von Vaterschaften. Bei Problemen mit dem Jugendamt und drohendem Sorgerechtsentzug wird sie ebenfalls tätig. Im Sorge- und Umgangsrecht strebt sie einen Ausgleich im Interesse aller Beteiligten an. Regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht gehören zu ihrer Arbeitsweise. Im Asyl- und Ausländerrecht umfasst ihre Tätigkeit Visumverfahren, Familienzusammenführungen sowie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Als weitere Leistungen nennt die Kanzlei unter anderem Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht, Streitigkeiten bei SGB 2 und die Eingruppierung der Pflegestufen. Die Bearbeitung der Anliegen beschreibt sie als individuell und zeitnah.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-bartels-muenster.de, rechtsanwaeltin-bartels-muenster.de

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Jutta Bartels ist mit ihrer Kanzlei in der Bahnhofstraße 7 in 48143 Münster tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Sozialrecht und Familienrecht. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht; regelmäßige Fortbildungen auf diesem Gebiet gehören zu ihrer Arbeitsweise. Für Ratsuchende ergibt sich daraus ein Tätigkeitsspektrum, das Fragen des Erwerbslebens ebenso umfasst wie familiäre Veränderungen, den Aufenthaltsstatus und soziale Leistungen. Je nach Anliegen stehen dabei Verträge, behördliche Entscheidungen oder persönliche und wirtschaftliche Beziehungen im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse zu den typischen Anlässen einer anwaltlichen Anfrage. Das Sozialrecht betrifft häufig die Voraussetzungen und den Umfang staatlicher Leistungen oder die Überprüfung eines Bescheids. Als Tätigkeiten nennt die Kanzlei insbesondere das Schwerbehindertenrecht und Streitigkeiten nach dem SGB II. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht befasst sich Jutta Bartels mit Visumverfahren, Familienzusammenführungen sowie der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Hier können unter anderem familiäre Bindungen und die vorhandenen Nachweise zum Aufenthaltszweck Bedeutung haben. Ausführlich beschrieben ist ihre familienrechtliche Tätigkeit: Sie berät und vertritt zu Scheidung, Kindern sowie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Hinzu kommen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten. Bei Ehepartnern verschiedener Staatsangehörigkeit gehört die Rechtswahl durch Ehevertrag für Scheidung und Vermögensauseinandersetzung zu ihren Beratungsgegenständen. Außerdem vertritt sie vor dem Familiengericht und bearbeitet Fragen der Abstammung, einschließlich der Feststellung und Anfechtung von Vaterschaften. Bei Schwierigkeiten mit dem Jugendamt und drohendem Sorgerechtsentzug wird sie ebenfalls tätig. Im Sorge- und Umgangsrecht strebt sie einen Ausgleich im Interesse aller Beteiligten an. Die Anschrift liegt im zentralen Münsteraner Stadtgebiet Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Münster relevant; Familiensachen werden beim Familiengericht des Amtsgerichts Münster geführt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu laufenden Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Jutta Bartels befindet sich in der Bahnhofstraße 7 in Münster und damit im zentralen Stadtgebiet Mitte. Die Anschrift bietet einen innerstädtischen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Münster, darunter auch aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich die passende Verbindung nach dem Ausgangspunkt. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Einzelheiten zum Zugang und zu einem persönlichen Termin sollten deshalb vorab erfragt werden. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Münster von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Familiengericht als Teil des Amtsgerichts Münster. Dazu zählen Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge-, Umgangs- und Abstammungssachen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt jeweils von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab und nicht allein vom Sitz der Kanzlei. Das ebenfalls in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen kann in ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten als Rechtsmittelgericht relevant werden. Es ist regelmäßig nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle für diese Verfahren. Das Landgericht Münster ist für die hier genannten Schwerpunkte typischerweise nicht das vorrangige Eingangsgericht. Streitigkeiten um Sozialleistungen oder die Feststellung einer Schwerbehinderung werden grundsätzlich vor der Sozialgerichtsbarkeit geführt; keines der aufgeführten Gerichte ist ein Sozialgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Konflikts hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und die Schriftstücke zum konkreten Konflikt hilfreich. Bei einer Kündigung spielen insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs eine Rolle. Geht es um Vergütung, können Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise relevant sein; bei einem Arbeitszeugnis der vorliegende Entwurf oder das ausgestellte Zeugnis. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten können, sollten erkennbare Termine bereits bei der Anfrage genannt werden.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
Neben der Auflösung der Ehe können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Vermögen und der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen zur elterlichen Sorge, zum Umgang und zum Kindesunterhalt hinzu. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam mit der Scheidung entschieden. Bestehende Eheverträge oder andere Vereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder weiteren Auslandsbezügen können außerdem die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu prüfen sein. Welche Fragen tatsächlich offen sind, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
Worin unterscheiden sich Visumverfahren, Familienzusammenführung und die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Ein Visumverfahren betrifft grundsätzlich die Erlaubnis zur Einreise für einen bestimmten Zweck. Bei einer Familienzusammenführung steht der beabsichtigte Nachzug zu Angehörigen im Mittelpunkt; dafür kann zunächst ein Visum und anschließend ein Aufenthaltstitel erforderlich sein. Eine Verlängerung betrifft dagegen eine bereits bestehende, befristete Aufenthaltserlaubnis. Welche Voraussetzungen und Nachweise maßgeblich sind, richtet sich unter anderem nach dem Aufenthaltszweck und dem Status der beteiligten Personen. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort, zur Staatsangehörigkeit, zu bestehenden Aufenthaltspapieren und zu Schreiben der beteiligten Behörden.
Was ist bei einer Anfrage zu einem Sozialleistungsbescheid oder zum Schwerbehindertenrecht wichtig?
Ausgangspunkt ist meist der vollständige Bescheid einschließlich seiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich sind außerdem das Datum des Zugangs, der ursprüngliche Antrag und der bisherige Schriftwechsel. Bei Streitigkeiten nach dem SGB II können etwa Berechnungen, Einkommensnachweise oder Angaben zur Wohnsituation eine Rolle spielen. Im Schwerbehindertenrecht geht es häufig um die Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen und die dazu vorhandenen medizinischen Unterlagen. Ob ein Widerspruch oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom Verfahrensstand ab. Bestehende Fristen sollten deshalb schon in der ersten Schilderung erwähnt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jutta Bartels

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,6 von 5 · 58 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Jutta Bartels insgesamt und nicht auf Jutta Bartels persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-bartels-muenster.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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