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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Jason Schomaker ist Gründer der Kanzlei Schomaker in Münster, Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er ist außerdem zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA). In seiner arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei vertritt er ausschließlich Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen, keine Arbeitgeber. Arbeitnehmer unterstützt er bei Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Lohnfragen, Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung und die Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten einschließlich der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts. Schomaker berät und begleitet Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Personalräte bundesweit. Für diese wird die Kanzlei als Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG tätig. Er vertritt ihre Interessen auch in Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Daneben arbeitet er als Fachreferent und Dozent für Betriebsratsschulungen verschiedener Bildungsträger. Im Sozialrecht begleitet er Mandanten in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren bis zum Bundessozialgericht. Die Kanzleiräume liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Arbeitsgericht Münster. Termine können telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-schomaker.de, kanzlei-schomaker.de
Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion
Jason Schomaker ist Gründer der Kanzlei Schomaker in der Salzstraße 8 in Münster. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht richtet er seine arbeitsrechtliche Tätigkeit ausschließlich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen aus; Arbeitgeber vertritt er nicht. Er ist außerdem Fachanwalt für Sozialrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA). Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Arbeitsrecht. Dazu gehören sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Prozessvertretung vor deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Für Beschäftigte stehen häufig Fragen zur Fortsetzung oder Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im Vordergrund. Schomaker unterstützt bei Kündigungen, Befristungen und Abmahnungen sowie bei Lohnfragen, Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und weiteren Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise die rechtliche Einordnung einer Arbeitgeberentscheidung, unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Pflichten oder ausstehende Vergütung. Gerade bei Kündigungen und Befristungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Prüfung setzt deshalb regelmäßig bei den vorhandenen Schreiben, dem Arbeitsvertrag und dem zeitlichen Verlauf des Geschehens an. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit betrifft Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Personalräte, die er bundesweit berät und begleitet. Für Interessenvertretungen geht es häufig um Beteiligungsrechte und die Gestaltung betrieblicher Regelungen. Die Kanzlei wird als Sachverständige nach § 80 Absatz 3 BetrVG tätig und vertritt Interessenvertretungen in Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Schomaker arbeitet zudem als Fachreferent und Dozent für Betriebsratsschulungen verschiedener Bildungsträger. Im Sozialrecht begleitet er Mandantinnen und Mandanten in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren bis zum Bundessozialgericht. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht bestehen etwa bei Fragen zu Sozialleistungen im Zusammenhang mit Beschäftigung oder Arbeitsplatzverlust. Die Kanzlei liegt in Münsters Innenstadt im Stadtbezirk Mitte, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Arbeitsgericht Münster. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zur arbeitsgerichtlichen Praxis. Auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf ist die Innenstadt der gemeinsame räumliche Bezugspunkt; die passende Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort ab. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Termine können telefonisch oder per E-Mail angefragt werden. Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben hilfreich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster
- Amtsgericht Münster
- Landgericht Münster
- Arbeitsgericht Münster
- Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Kanzlei Schomaker hat ihren Sitz in der Salzstraße 8, 48143 Münster, und damit in der Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Die Kanzleiräume befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Arbeitsgericht Münster. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist dieses Gericht besonders relevant: Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort erstinstanzlich etwa Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Befristungen geführt. Hinzu kommen Beschlussverfahren zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, beispielsweise zu Beteiligungsrechten von Betriebsräten. Einigungsstellen sind davon zu unterscheiden; sie sind keine staatlichen Gerichte, sondern dienen der Behandlung bestimmter betrieblicher Regelungsstreitigkeiten. Amtsgericht und Landgericht Münster gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die typischen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet. Diese kann insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und personalvertretungsrechtlichen Fragen berührt sein; der konkrete Rechtsweg hängt vom Streitgegenstand ab. Sozialrechtliche Klagen werden grundsätzlich vor den Sozialgerichten geführt. Unter den hier genannten Gerichten befindet sich kein Sozialgericht. Der Kanzleisitz allein entscheidet daher nicht darüber, wo ein Verfahren zu führen ist. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf bildet die zentrale Lage einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die aktuelle Parksituation sollten anhand des Ausgangsortes und des vereinbarten Termins geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Die Adresse kann optional angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Die Adresse kann optional angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Befristung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungsschreiben beziehungsweise die Befristungsvereinbarung relevant. Wichtig sind außerdem der Zeitpunkt, zu dem ein Schreiben zugegangen ist, der vereinbarte Beendigungstermin und eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs. Bei Kündigungen und Befristungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine zeitnahe Klärung ist deshalb allgemein bedeutsam. Ob und welches gerichtliche Vorgehen in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab; aus der bloßen Bezeichnung eines Schreibens lässt sich das nicht zuverlässig ableiten.
- Worum geht es bei arbeitsrechtlichen Fragen zu Abmahnungen, Lohn und Kurzarbeit?
- Bei einer Abmahnung stehen regelmäßig der beschriebene Vorwurf, die arbeitsvertraglichen Pflichten und die mögliche Bedeutung für das weitere Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Bei Lohnfragen geht es beispielsweise um vereinbarte Vergütung, Abrechnungen oder ausstehende Zahlungen. Kurzarbeit berührt sowohl arbeitsrechtliche Voraussetzungen als auch sozialrechtliche Fragen zum Kurzarbeitergeld. Für eine Anfrage sind deshalb Arbeitsvertrag, Abrechnungen, betriebliche Regelungen und die einschlägige Korrespondenz häufig hilfreich. Welche rechtlichen Fragen tatsächlich zu prüfen sind, ergibt sich erst aus dem Zusammenhang dieser Unterlagen und dem geschilderten Ablauf.
- Wie unterscheiden sich Beratung, Einigungsstelle und Beschlussverfahren für Betriebsräte?
- Die Beratung kann dazu dienen, Beteiligungsrechte einzuordnen, Unterlagen zu prüfen oder Verhandlungen über betriebliche Regelungen vorzubereiten. Eine Einigungsstelle behandelt bestimmte Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, insbesondere in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren werden dagegen rechtliche Streitfragen aus dem Betriebsverfassungsrecht geklärt. Für die Beauftragung anwaltlicher Unterstützung und die Hinzuziehung von Sachverständigen gelten jeweils eigene Voraussetzungen. Bei einer Anfrage helfen Angaben zum betroffenen Gremium, zum Streitgegenstand, zu vorhandenen Beschlüssen und zum bisherigen Austausch mit dem Arbeitgeber.
- Was unterscheidet Antrag, Widerspruch und Klage im Sozialrecht?
- Mit einem Antrag wird gegenüber einem Sozialleistungsträger ein Verwaltungsverfahren angestoßen, etwa zur Prüfung eines Leistungsanspruchs. Ein Widerspruch richtet sich gegen einen bereits erlassenen Bescheid und ermöglicht grundsätzlich dessen Überprüfung durch die Verwaltung. Eine Klage führt die Streitfrage vor ein Sozialgericht, häufig nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens. Welcher Schritt einschlägig ist, hängt vom Verfahrensstand und der jeweiligen Materie ab. Für eine anwaltliche Anfrage sind Bescheide einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung, Angaben zum Zugang, bisherige Anträge und der Schriftwechsel mit dem Leistungsträger besonders aufschlussreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jason Schomaker
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 40 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Salzstraße 8, 48143 Münster
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-schomaker.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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