Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Münster

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Bergstraße 75, 2. OG, 48143 Münster

Telefon: +49 251 982 831 010

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Münster berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ihre Tätigkeit umfasst Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Hinzu kommen Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen verfügt die Kanzlei über eine eigene Abteilung. Als Ansprechpartner nennt der Standort Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Aljona Fink und Robin Kersting. Das Büro befindet sich in der Bergstraße 75 in der Münsteraner Innenstadt, unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel. Beratungstermine werden persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; kurzfristige Termine sind auch samstags möglich. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Arbeitsrechtliche Konflikte werden auch durch Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung bearbeitet. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Für andere arbeitsrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei einen Erstberatungspreis von 357 Euro.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Das Profil mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gehört zur Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Münster. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und die arbeitsrechtliche Begleitung betrieblicher Veränderungen. Als Ansprechpartner am Standort werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Aljona Fink und Robin Kersting genannt. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, die Bedingungen einer möglichen Beendigung oder die Einordnung von Erklärungen des Arbeitgebers. Neben gerichtlichen Verfahren gehören auch Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung zur beschriebenen Tätigkeit. Bei einer Kündigung stehen typischerweise deren Wirksamkeit und die damit verbundenen Folgen im Raum. Ein Aufhebungsvertrag wirft dagegen Fragen zu einer einvernehmlichen Beendigung auf, etwa zum Beendigungszeitpunkt, zur Freistellung oder zu weiteren vertraglichen Regelungen. Ein zusätzlicher Tätigkeitsbereich der Münsteraner Kanzlei sind Arbeitszeugnisse: Für deren Erstellung, Prüfung und Korrektur besteht eine eigene Abteilung. Dabei können sowohl die Beschreibung der bisherigen Aufgaben als auch die Bewertung von Leistung und Verhalten Gegenstand einer Prüfung sein. Welche Gesichtspunkte relevant sind, hängt von den Unterlagen und dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis ab. Für Betriebsräte umfasst das Angebot Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Schulungen. Typische Anlässe sind geplante Umstrukturierungen oder Veränderungen betrieblicher Abläufe. Ein Interessenausgleich betrifft grundsätzlich die Ausgestaltung einer Betriebsänderung; ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Betriebsvereinbarungen können unterschiedliche Fragen des betrieblichen Alltags regeln. Die Schulungen richten sich auf die Arbeit des Betriebsrats und den dafür maßgeblichen rechtlichen Rahmen. Das Büro liegt in der Bergstraße 75, im zweiten Obergeschoss, in der Münsteraner Innenstadt unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel. Damit ist der Standort im Bereich Mitte verortet; auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf kommt eine Kontaktaufnahme infrage. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den örtlich genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Münster relevant, sofern die Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Über Anwalt-Seiten.de lässt sich anhand des Profils eine Anfrage vorbereiten und über die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten übermitteln. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei bietet persönliche, telefonische und videobasierte Beratungstermine an; kurzfristige Termine sind nach ihren Angaben auch samstags möglich. Die konkrete Terminabstimmung erfolgt mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner ist vor allem das Arbeitsgericht Münster von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Rechte von Betriebsräten werden dagegen typischerweise im Beschlussverfahren behandelt. Ob das Arbeitsgericht Münster im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster sind für die üblichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Sie bearbeiten insbesondere andere zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist kein Rechtsmittelgericht für arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Seine Aufgaben betreffen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wozu unter anderem auch beamtenrechtliche Angelegenheiten zählen können. Die Kanzlei befindet sich in der Bergstraße 75 im zweiten Obergeschoss, unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel der Münsteraner Innenstadt. Der Standort liegt damit im zentralen Stadtbereich Mitte. Für eine Anfahrt aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geplant werden. Neben dem Besuch vor Ort sind laut Kanzleibeschreibung auch telefonische Beratungen und Videokonferenzen möglich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem gibt es ein Feld für die Telefonnummer. Für die Anfrage ist ein Einverständnis zur Datenverarbeitung vorgesehen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem gibt es ein Feld für die Telefonnummer. Für die Anfrage ist ein Einverständnis zur Datenverarbeitung vorgesehen.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz können relevant sein. In Kündigungssachen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände und Unterlagen beurteilen.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person beruht. Der Vertrag kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung, eine Abfindung oder Regelungen zum Arbeitszeugnis enthalten. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Die rechtliche Einordnung betrifft sowohl einzelne Klauseln als auch ihr Zusammenspiel und die Umstände des angebotenen Vertragsschlusses.
Was ist bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses typischerweise Gegenstand?
Bei einem Arbeitszeugnis geht es nicht nur um einzelne Formulierungen. Relevant sind auch die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die zutreffende Darstellung von Verantwortung und Aufgaben sowie der Gesamtzusammenhang der Bewertung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten. Für eine Prüfung können neben dem Zeugnis selbst etwa eine Stellenbeschreibung, frühere Zwischenzeugnisse und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich sein. Ob ein Änderungsanspruch besteht, hängt vom konkreten Inhalt und den zugrunde liegenden Tatsachen ab. Pauschale Deutungen vermeintlicher Zeugniscodes ersetzen diese Prüfung nicht.
Worum geht es bei Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarungen?
Diese Instrumente haben unterschiedliche Funktionen. Ein Interessenausgleich betrifft bei einer geplanten Betriebsänderung grundsätzlich die Frage, ob, wann und wie diese durchgeführt werden soll. Ein Sozialplan befasst sich mit dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen betriebliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Für eine erste Anfrage des Betriebsrats sind Informationen zur geplanten Maßnahme, zum Verhandlungsstand und zu vorhandenen Entwürfen nützlich. Welche Beteiligungsrechte und Verfahrenswege bestehen, richtet sich nach der jeweiligen betrieblichen Situation.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

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