Veröffentlichtes Profil

Kai Huppertz

Kai Huppertz – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Krefeld

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht · Rechtsanwalt Kai Huppertz

Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld

Telefon: +49 2151 6500790

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Kai Huppertz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kai Huppertz ist Rechtsanwalt in Krefeld und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Zahlungsansprüche sowie Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Die Beratung und Vertretung umfasst die Einordnung der rechtlichen Lage und die Festlegung weiterer Schritte. Im Familienrecht stehen Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und vermögensrechtliche Fragen im Fokus seiner Tätigkeit. Weitere genannte Bereiche sind Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Vermögensauseinandersetzung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturiert: Einzelne Schritte werden sorgfältig vorbereitet und aufeinander abgestimmt. Dabei richtet sie ihre Arbeit auf rechtliche Präzision, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick aus. Die Webseite nennt mehr als 15 Jahre Praxiserfahrung im Arbeits- und Familienrecht, eine digitale Arbeitsweise sowie persönliche Betreuung mit Verständnis und Engagement. Die Kanzlei befindet sich in der Alten Linner Straße 129 in Krefeld.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-huppertz.de

Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion

Kai Huppertz ist Rechtsanwalt in Krefeld und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Alten Linner Straße 129, 47799 Krefeld. Den Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht, in dem er sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber berät und vertritt. Nach Angaben der Kanzlei verfügt er über mehr als 15 Jahre Praxiserfahrung im Arbeits- und Familienrecht. Die beschriebene Arbeitsweise verbindet die Einordnung der rechtlichen Lage mit der Vorbereitung und Abstimmung der weiteren Schritte. Hinzu kommen eine digitale Arbeitsweise und persönliche Betreuung. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und Abmahnungen zu den genannten Themen. Weitere Anliegen betreffen Arbeitszeugnisse, Zahlungsansprüche sowie die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Konfliktsituationen: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, ausstehende Vergütung ist streitig oder vertragliche Bedingungen müssen eingeordnet werden. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Unterlagen, dem bisherigen Verlauf und den möglichen weiteren Schritten. Je nach Anliegen geht es um eine außergerichtliche Klärung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Im Familienrecht liegt der Fokus auf Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch vermögensrechtliche Fragen, Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zählen zum Tätigkeitsbereich. Typische Anliegen reichen von der finanziellen Neuordnung nach einer Trennung bis zur Gestaltung von Vereinbarungen über deren Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können Fragen der elterlichen Verantwortung und des Kontakts zu beiden Elternteilen hinzukommen. Die Kanzlei beschreibt ihre Vorgehensweise als strukturiert und auf rechtliche Präzision, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick ausgerichtet. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Krefeld. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls ist die Alte Linner Straße 129 die genannte Anlaufadresse; konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Krefeld. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld

Die Kanzlei von Kai Huppertz hat ihren Sitz in der Alten Linner Straße 129 in Krefeld. Stadtmitte, Uerdingen und Hüls gehören zum örtlichen Umfeld des Profils; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist daher die vollständige Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendienste prüfen. Welche Verbindungen geeignet sind, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt im Krefelder Stadtgebiet oder im Umland ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Krefeld von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können Familiensachen sein. Das Landgericht Krefeld ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für die hier genannten familienrechtlichen Anliegen und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Für Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht Amtsgericht oder Landgericht. Welches Gericht konkret zuständig ist, hängt vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen; sie meldet sich kurzfristig bei Ihnen zurück.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen; sie meldet sich kurzfristig bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben sowie relevante Korrespondenz wichtig. Hinzukommen können Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum Zeitpunkt, zu dem ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Eine knappe zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt zu erfassen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen und den offenen Fragen ab.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Eine Abfindung bezeichnet eine Geldleistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung stehen kann; sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Bei einer rechtlichen Einordnung können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Kündigungsfristen, offene Vergütung, Urlaub und Zeugnisregelungen relevant sein. Auch mögliche sozialrechtliche Auswirkungen einer Vereinbarung gehören zu den Themen, die vor einer Entscheidung gesondert betrachtet werden können.
Welche Themen können bei Trennung und Scheidung gemeinsam zu klären sein?
Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Ansprüche. Im Scheidungsverfahren kann außerdem der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Bei gemeinsamen Kindern kommen gegebenenfalls Sorge- und Umgangsfragen hinzu. Nicht alle Themen werden automatisch zusammen entschieden. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Vorhandene Vereinbarungen können ebenfalls relevant sein.
Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht verliert. Bei Streitigkeiten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage können die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen wichtig sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kai Huppertz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-huppertz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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