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- Rechtsanwalt Peer Jenssen
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Peer Jenssen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld. Gemeinsam mit seinem Team bearbeitet er seit über 30 Jahren rechtliche Probleme von Privatpersonen und Unternehmen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Im Arbeitsrecht berät die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem zu Kündigung, Abmahnung, Urlaubsansprüchen, Zeugnis, Betriebsrenten, Lohnansprüchen und Aufhebungsvereinbarungen. Die Kenntnis der Interessen beider Seiten bildet dabei die Grundlage für pragmatische Lösungen. Im Verkehrsrecht umfasst die Beratung insbesondere Verkehrsunfälle, Bußgeldbescheide und Führerscheinverlust. Zum Zivilrecht gehören Mietrecht und Kaufrecht sowie Forderungsinkasso für Unternehmen, Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler. Die Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr privatrechtlicher Ansprüche. Zu ihren Mandanten zählen auch Unternehmen des kommunalen Wohnungsbaus. Bei Amtshaftungsansprüchen berät und vertritt sie fortlaufend eine große Kommune in Nordrhein-Westfalen. In eiligen Angelegenheiten werden kurzfristige Beratungstermine angeboten. Terminanfragen sind telefonisch oder per E-Mail möglich; die Mitarbeiterinnen stehen für erste Auskünfte zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion
Peer Jenssen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld. Seine Kanzlei befindet sich an der Wilhelmshofallee 72, 47800 Krefeld. Gemeinsam mit seinem Team bearbeitet er seit über 30 Jahren rechtliche Anliegen von Privatpersonen und Unternehmen. Das Profil stellt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht heraus. Daneben umfasst die belegte Tätigkeit der Kanzlei Verkehrsrecht und Zivilrecht. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl Fragen aus dem Berufsleben als auch familiäre Konflikte und weitere privatrechtliche Anliegen Gegenstand einer Anfrage sein können. Im Arbeitsrecht berät die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Urlaubsansprüche, Arbeitszeugnisse, Betriebsrenten, Lohnansprüche und Aufhebungsvereinbarungen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Situationen: ein Streit über ausstehende Vergütung, die Bewertung eines Zeugnisses oder die geplante Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kenntnis der Interessen beider Seiten gehört zur beschriebenen Arbeitsweise der Kanzlei. Bei einer ersten Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, der bisherige Schriftwechsel und der zeitliche Ablauf wichtig. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Trennung, eine mögliche Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Allgemein geht es dabei sowohl um persönliche Beziehungen als auch um finanzielle Folgen. Eine geordnete Darstellung der bisherigen Lebensverhältnisse und bereits vorhandener Vereinbarungen kann helfen, den Gegenstand einer ersten Besprechung zu klären. Konkrete Leistungen der Kanzlei zu einzelnen familienrechtlichen Verfahrensarten sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Der örtliche Bezug liegt in Krefeld; Stadtmitte, Uerdingen und Hüls gehören zum genannten städtischen Umfeld. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für die Anfahrt zur Wilhelmshofallee empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann anschließend telefonisch oder per E-Mail einen Termin anfragen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Mitarbeiterinnen geben erste Auskünfte; für eilige Angelegenheiten werden kurzfristige Beratungstermine angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld
Für die beiden Profilschwerpunkte Arbeitsrecht und Familienrecht sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten maßgeblich. Das Amtsgericht Krefeld ist mit seinem Familiengericht typischerweise Anlaufstelle für familiengerichtliche Verfahren, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dazu zählen insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden dagegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Weder das Amtsgericht noch das Landgericht Krefeld ist dafür die reguläre erste Instanz. Das Landgericht Krefeld kann bei sonstigen zivilrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung haben, soweit diese nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln in seinen Aufgabenbereich fallen. Das berührt die ebenfalls belegte zivilrechtliche Tätigkeit der Kanzlei. Die Kanzleianschrift lautet Wilhelmshofallee 72, 47800 Krefeld. Als Stadtteile im örtlichen Umfeld sind Stadtmitte, Uerdingen und Hüls genannt; daraus lässt sich jedoch keine konkrete Stadtteilzugehörigkeit der Kanzlei ableiten. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für Ratsuchende aus diesen und anderen Teilen Krefelds hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel ab. Eine aktuelle Verbindungsauskunft für öffentliche Verkehrsmittel oder eine Routenplanung für den Pkw bietet hierfür Orientierung. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Bei der Terminabstimmung können deshalb auch offene Fragen zum Zugang und zur Anfahrt angesprochen werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt dazu ein, das Anliegen unverbindlich telefonisch oder per E-Mail zu besprechen. Die Mitarbeiterinnen nehmen Terminanfragen entgegen und stehen für erste Auskünfte zur Verfügung. In eiligen Angelegenheiten werden kurzfristige Beratungstermine angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei lädt dazu ein, das Anliegen unverbindlich telefonisch oder per E-Mail zu besprechen. Die Mitarbeiterinnen nehmen Terminanfragen entgegen und stehen für erste Auskünfte zur Verfügung. In eiligen Angelegenheiten werden kurzfristige Beratungstermine angeboten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind vor einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägiger Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht. Wichtig ist auch, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Terminanfrage sollte deshalb erkennen lassen, dass bereits eine Kündigung vorliegt. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab. Eine allgemeine Dokumentenliste ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung gehört jedoch nicht automatisch zu jeder Beendigung. Aufhebungsvereinbarungen können außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine erste Besprechung sind der Vertragsentwurf und die Umstände seines Zustandekommens hilfreich. Die Bewertung hängt vom gesamten Inhalt und der persönlichen Ausgangssituation ab, nicht nur von einzelnen angebotenen Leistungen.
- Welche Fragen können bei einer Trennung familienrechtlich zusammenkommen?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtliche Themen gleichzeitig entstehen: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und später gegebenenfalls eine Scheidung. Auch Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich können Bedeutung gewinnen. Nicht jede Frage wird automatisch in demselben Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Angaben zu Kindern, Einkommen und bestehenden Vereinbarungen können je nach Anliegen relevant werden. Der notwendige Umfang der Unterlagen lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme näher abstimmen.
- Sind Amtsgericht und Landgericht Krefeld für mein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen zuständig?
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Regeln zum Gerichtsstand. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Ob hierfür das Amtsgericht Krefeld örtlich zuständig ist, hängt von weiteren Umständen ab, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder betroffener Kinder. Der Kanzleisitz allein bestimmt das zuständige Gericht nicht. Für andere zivilrechtliche Streitigkeiten kann auch das Landgericht zuständig sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peer Jenssen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-jenssen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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