- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anke Zimmermann
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Anke Zimmermann ist selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Krefeld. Auf ihrer Webseite nennt sie Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Arztstrafrecht, Arbeitstrafsrecht und Nebenklage als Tätigkeitsbereiche. Sie berät und begleitet Mandantinnen und Mandanten während des gesamten Verfahrens. Für strafrechtliche Ermittlungsverfahren beschreibt sie die Einsicht in Ermittlungsakten als Grundlage ihrer Beratung und der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Neben rechtlicher Unterstützung spricht sie auch die emotionale Unterstützung in einer belastenden Situation an. Ihre Arbeitsweise stellt sie als von Ehrlichkeit, offenen Worten und Transparenz während der Mandatsbearbeitung geprägt dar. Dazu gehört nach ihrer Darstellung, die Aussichten auf einen Freispruch offen einzuschätzen und keine nicht haltbaren Versprechen abzugeben. Sie legt Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis, Erreichbarkeit und eine möglichst schnelle Terminvergabe. Persönliche Termine bietet sie in ihrer Kanzlei in zentraler Lage in Krefeld an. Termine vor Ort sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Vor der Annahme eines Mandats wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anke-zimmermann.de, anke-zimmermann.de
Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Anke Zimmermann ist in Krefeld selbstständig tätig und führt die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Beschreibung ihrer eigenen Webseite stellt dagegen strafrechtliche Tätigkeitsbereiche in den Mittelpunkt. Diese unterschiedlichen Angaben sind bei einer Anfrage zu berücksichtigen: Wer Unterstützung im Arbeitsrecht oder Familienrecht sucht, sollte zunächst klären, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf Strafrecht, nicht auf die beiden im Profil aufgeführten Rechtsgebiete. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Familienrechtliche Anfragen entstehen beispielsweise bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen zu Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht. Hier stehen persönliche Lebensverhältnisse und die wirtschaftlichen Folgen familiärer Veränderungen im Vordergrund. Welche Unterstützung Zimmermann in diesen Bereichen anbietet, lässt sich aus der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher ableiten. Ausdrücklich nennt Zimmermann auf ihrer Webseite unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Arztstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Nebenklage. Arbeitsstrafrecht betrifft strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben und ist vom allgemeinen Arbeitsrecht zu unterscheiden. Für Ermittlungsverfahren beschreibt sie die Einsicht in die Ermittlungsakten als Grundlage der Beratung und einer Verteidigungsstrategie. Nach eigener Darstellung begleitet sie Mandantinnen und Mandanten während des gesamten Verfahrens und legt Wert auf offene Einschätzungen, Transparenz und ein vertrauensvolles Verhältnis. Dabei spricht sie auch die emotionale Belastung durch ein Strafverfahren an. Die Kanzlei Anke Zimmermann befindet sich in der Moerser Str. 98, 47803 Krefeld, nach ihrer Beschreibung in zentraler Lage. Eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls ist anhand der Angaben nicht belegt. Am Standort liegen das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld; für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist hingegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Zimmermann gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen, wichtige Termine sowie die beteiligten Personen kurz benennen. Vor einer Mandatsannahme wird ein möglicher Interessenkonflikt geprüft. Persönliche Besprechungen in der Kanzlei und Termine vor Ort sind nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld
Krefeld bildet den örtlichen Bezug der Kanzlei von Anke Zimmermann. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Krefeld für familienrechtliche Anliegen besonders relevant: Bei bestehender örtlicher Zuständigkeit werden vor seinem Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Das Landgericht Krefeld ist dafür nicht die reguläre nächste Instanz; familiengerichtliche Beschwerden gehen grundsätzlich an das Oberlandesgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor Amts- oder Landgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für Zimmermanns auf ihrer Webseite beschriebene strafrechtliche Tätigkeit kommen dagegen sowohl das Amtsgericht Krefeld als auch das Landgericht Krefeld in Betracht. Strafverfahren werden abhängig von Tatvorwurf und Straferwartung vor unterschiedlichen Spruchkörpern verhandelt. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit gewichtigeren Strafsachen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch gerichtliche Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig beim Amtsgericht geführt. Die Kanzleianschrift lautet Moerser Str. 98 in 47803 Krefeld. Die Kanzleibeschreibung nennt eine zentrale Lage, belegt jedoch keine genaue Zuordnung zu Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls. Ebenso fehlen konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrtwegen oder Parkmöglichkeiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der Anschrift an. Persönliche Termine sollten vor der Anfahrt vereinbart werden; dabei lassen sich auch Fragen zum Zugang zur Kanzlei klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Passt ein Anliegen im Arbeitsrecht oder Familienrecht zu einer Fachanwältin für Strafrecht?
- Die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht weist eine besondere Qualifikation im Strafrecht aus. Sie belegt keine entsprechende Spezialisierung im Arbeitsrecht oder Familienrecht. Bei Anke Zimmermann nennt das Profil Arbeitsrecht und Familienrecht, während die belegte Webseitenbeschreibung strafrechtliche Tätigkeiten hervorhebt. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Klärung des konkreten Rechtsgebiets sinnvoll. Arbeitsstrafrecht kann zwar Vorgänge im Arbeitsleben betreffen, ist aber nicht mit der Beratung zu Kündigung, Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis gleichzusetzen. Entscheidend ist, ob die angefragte Angelegenheit übernommen wird.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Anlass der Anfrage, die wesentlichen Daten und das gewünschte Ziel hilfreich. Zu den typischen Unterlagen gehören Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Abmahnung, einschlägige Korrespondenz und gegebenenfalls Entgeltabrechnungen. Bei einer Kündigung ist auch der Zeitpunkt des Zugangs bedeutsam, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine chronologische Zusammenfassung erleichtert das Verständnis. Ob und in welcher Form Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine bloße Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen oder eine Frist überwacht wird.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht zusammenstellen?
- Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Je nach Thema können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zur bisherigen Betreuung sowie zu Einkommen und bestehenden Vereinbarungen relevant sein. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Terminen und Fristen benannt werden. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche persönlichen Unterlagen. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Beratung ab. Vor der Übermittlung sensibler Familien- oder Finanzdaten sollte der geeignete Kommunikationsweg geklärt werden.
- Was ist bei einer Kontaktaufnahme wegen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wichtig?
- Für die erste Anfrage sind die Art des erhaltenen Schreibens, die darin genannte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und anstehende Termine nützliche Angaben. Auch die eigene Rolle im Verfahren, etwa als beschuldigte oder verletzte Person, sollte erkennbar sein. Die strafrechtliche Einordnung setzt häufig Kenntnis des Akteninhalts voraus; anwaltliche Akteneinsicht kann deshalb eine wichtige Grundlage sein. Ob eine Vertretung möglich ist, wird vor der Mandatsübernahme geklärt, einschließlich möglicher Interessenkonflikte. Aus einer ersten Schilderung allein lassen sich weder der Verfahrensausgang noch eine bestimmte Verteidigungsstrategie verlässlich ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidigerin Anke Zimmermann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Moerser Str. 98, 47803 Krefeld
- Mo - Fr
- 8:00 – 20:00 Uhr
- Di
- 9:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr
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- 9:00–12:00 Uhr
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- 9:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anke-zimmermann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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