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- Kanzlei
- Hentschel u. Herrmann Rechtsanwälte
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Mike Hentschel ist Rechtsanwalt bei Hentschel u. Herrmann Rechtsanwälte in Krefeld-Uerdingen. Als weiterer Rechtsanwalt der Kanzlei wird Kai Herrmann genannt. Die Kanzlei bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung in verschiedenen Rechtsgebieten an. Dazu zählen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Die Rechtsgebiete werden auf der Webseite als Bereiche vorgestellt, in denen die Kanzlei ihre Mandanten vertritt. Mit ihrem Angebot spricht die Kanzlei Unternehmungen und Familien an, die sie bei Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten begleitet. Das Team kümmert sich nach eigener Darstellung um diese Anliegen und beantwortet Fragen zur Kontaktaufnahme. Die Kanzlei befindet sich in der Kurfürstenstr. 35 in Krefeld. Kontakt ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Das Büro ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Für die telefonische Erreichbarkeit nennt die Kanzlei gesonderte Zeiten am Vormittag sowie an drei Nachmittagen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-uerdingen.de, rechtsanwalt-uerdingen.de
Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Mike Hentschel ist bei Hentschel u. Herrmann Rechtsanwälte in Krefeld-Uerdingen tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld; als weiterer Rechtsanwalt wird Kai Herrmann genannt. Während die Kanzlei insgesamt mehrere Rechtsgebiete abdeckt und Unternehmungen sowie Familien anspricht, stehen bei diesem Profil Fragen aus dem Arbeitsleben und aus familiären Beziehungen im Mittelpunkt. Ratsuchende können damit ihr Anliegen zunächst einem der beiden persönlichen Tätigkeitsschwerpunkte zuordnen. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch die rechtliche Einordnung eines Aufhebungsvertrags kann Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit Vertragsunterlagen, betrieblichen Abläufen und dem zeitlichen Verlauf eines Konflikts. Dabei können gesetzliche, tarifliche und vertragliche Regelungen zusammentreffen. Weil arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist das Datum eines Schreibens oder seines Zugangs häufig eine wichtige Information für die erste Einordnung. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung sowie damit verbundene Fragen zu Unterhalt und Vermögen im Vordergrund. Wenn Kinder betroffen sind, können außerdem Sorge- und Umgangsrecht eine Rolle spielen. Für die Erfassung eines solchen Anliegens sind die familiäre Situation, bereits bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls gerichtliche Schreiben bedeutsam. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Allgemein gehören auch die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Prüfung möglicher Vereinbarungen zu diesem Rechtsgebiet, ohne dass sich daraus ein bestimmter Verlauf oder Ausgang ableiten lässt. Der örtliche Bezug liegt in Uerdingen und damit außerhalb der Krefelder Stadtmitte. Auch für Ratsuchende aus Hüls oder anderen Teilen Krefelds ist die konkrete Büroadresse der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Als Gerichte am Standort sind Amtsgericht und Landgericht Krefeld genannt. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim zuständigen Amtsgericht als Familiengericht geführt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um den Schwerpunkt abzugleichen und anschließend telefonisch oder per E-Mail anzufragen. Eine kurze Schilderung mit Hinweis auf vorhandene Unterlagen und mögliche Fristen erleichtert die Zuordnung. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr; die gesonderten telefonischen Erreichbarkeitszeiten sind davon zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld
Die Kanzlei Hentschel u. Herrmann Rechtsanwälte liegt in der Kurfürstenstr. 35 in Krefeld-Uerdingen. Für Mike Hentschels Profil ist damit Uerdingen der konkrete örtliche Bezug, nicht die ebenfalls genannten Stadtteile Stadtmitte oder Hüls. Bei der Planung eines persönlichen Besuchs lässt sich die Büroadresse als Ziel für die Anreise aus dem übrigen Krefelder Stadtgebiet oder dem Umland verwenden. Die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Route mit dem Pkw hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen können deshalb Gegenstand der Terminabstimmung sein. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Krefeld einzuordnen: Amtsgerichte führen als Familiengerichte beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Krefeld im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Krefeld ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig nicht zum Landgericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gilt eine weitere Abgrenzung: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Amtsgericht und Landgericht Krefeld sind hierfür regelmäßig nicht zuständig. Kanzleistandort, Wohnort und zuständiges Gericht müssen daher nicht übereinstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens, sein Inhalt und der Zeitpunkt des Zugangs relevant. Häufig gehören der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der bisherige Schriftwechsel zu den wichtigen Unterlagen. Eine kurze chronologische Darstellung hilft, den Zusammenhang zu erfassen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen Bedeutung haben; eine Terminanfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden und welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch einen Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
- Arbeitsrechtliche Anliegen setzen keinen laufenden Gerichtsprozess voraus. Ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Ansprüchen und zu möglichen sozialrechtlichen Auswirkungen aufwerfen. Bei einem Arbeitszeugnis können die Art des Zeugnisses, die Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung im Mittelpunkt stehen. Für eine Anfrage sind der Entwurf beziehungsweise das ausgestellte Zeugnis sowie ergänzende Vertragsunterlagen häufig hilfreich. Ob und in welchem Umfang eine Prüfung oder Vertretung übernommen wird, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären. Aus einem solchen Anliegen folgt nicht automatisch, dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung eine Rolle spielen?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören beispielsweise Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Betreuung, Umgang und elterliche Sorge relevant werden. Nicht alle Fragen werden automatisch zusammen mit einer Scheidung entschieden. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geklärt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können ebenfalls für die Einordnung bedeutsam sein. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Ist bei Fragen zu Unterhalt, Sorge oder Umgang immer sofort ein Gerichtsverfahren nötig?
- Familienrechtliche Fragen können je nach Situation zunächst außergerichtlich besprochen und teilweise durch Vereinbarungen geklärt werden. Ob eine Vereinbarung ausreicht, besondere Formvorgaben gelten oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, hängt vom Gegenstand und den Umständen ab. Bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; beim Unterhalt sind unter anderem die gesetzlichen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Bestehende Beschlüsse oder vollstreckbare Urkunden sollten bei einer Anfrage erwähnt werden. Eine erste Kontaktaufnahme dient dazu, den Klärungsbedarf und gegebenenfalls die zeitliche Dringlichkeit zu erfassen, ohne einen bestimmten Verfahrensweg vorwegzunehmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mike Hentschel
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4,8 von 5 · 53 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-uerdingen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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