Veröffentlichtes Profil

Kirsten Etzbach

Kirsten Etzbach: Prozessvertretung und außergerichtliche Beratung in Oberhausen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Kanzlei am Ruhrpark

Kewerstr. 32, 46049 Oberhausen

Telefon: +49 208 6 21 96 52

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Ruhrpark
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kirsten Etzbach bietet in der Kanzlei am Ruhrpark in Oberhausen Prozessvertretung und außergerichtliche Beratung aus langjähriger Erfahrung an. Genannt werden Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Straßenverkehrsrecht, Bußgeldsachen und Sozialrecht. Die Kanzlei befasst sich mit Fragen des allgemeinen täglichen Lebens, etwa zu Kauf, Miete, Leihe, Leasing, Pacht und unerbetener Werbung. Zu den familiären Angelegenheiten zählen Scheidung, Unterhalt, Erbschaft, Zugewinnausgleich und das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder. Weitere Themen sind Kranken- und Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderung sowie Unfallregulierung. Auch schwierige strafrechtliche Fälle wie Strafanzeigen und Strafverfahren bei Gewaltdelikten oder Drogenstraftaten werden bearbeitet. Das Angebot richtet sich damit an Menschen mit alltäglichen, familiären, sozialen, verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Anliegen. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird geprüft, ob Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können. Auf Grundlage der Beratung werden mögliche Schritte gemeinsam überlegt. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder unter den genannten Voraussetzungen nach Vereinbarung. Bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln prüft die Kanzlei die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rain-kirsten-etzbach.de, rain-kirsten-etzbach.de

Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion

Kirsten Etzbach ist in der Kanzlei am Ruhrpark in der Kewerstr. 32, 46049 Oberhausen, tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung umfasst außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung aus langjähriger Erfahrung. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl die rechtliche Einordnung eines Konflikts als auch eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung Gegenstand der Tätigkeit sein können. Nach den vorliegenden Angaben werden gemeinsam mit den Betroffenen bestehende Rechte und mögliche Wege ihrer Durchsetzung geprüft. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, wird auf Grundlage der Beratung besprochen. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch ein Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis kann Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst Orientierung dazu, welche Bedeutung einzelne Schreiben oder Vertragsklauseln haben und welche Unterlagen für eine Beurteilung erforderlich sind. Weil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kurze Fristen gelten können, sind das Datum des Zugangs eines Schreibens und der bisherige Verlauf des Konflikts wichtige Informationen für die erste Einordnung. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Fragen: Wie lassen sich die Folgen einer Trennung ordnen, welche finanziellen Verhältnisse sind zu berücksichtigen und welche Regelungen betreffen gemeinsame Kinder? Eine Beratung kann helfen, die einzelnen Anliegen voneinander abzugrenzen und ihren Zusammenhang zu erfassen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den genannten Stadtgebieten Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Die Kanzleianschrift in der Kewerstraße bildet den konkreten Anlaufpunkt; eine nähere Zuordnung zu einem Stadtteil ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Oberhausen, dessen Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift planen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern, das betroffene Rechtsgebiet nennen und auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine hinweisen. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist, sollte anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen

Die Kanzlei am Ruhrpark ist unter der Anschrift Kewerstr. 32 in 46049 Oberhausen verzeichnet. Als Stadtgebiete am Standort sind Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld genannt. Aus diesen Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil und auch keine belegte Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus Oberhausen ist deshalb die konkrete Straßenanschrift der verlässliche Bezugspunkt für die Besuchsplanung. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routenauskünfte vorbereitet werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen können vor einem Besuch geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Oberhausen relevant. Dort werden durch das Familiengericht bei gegebener sachlicher und örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen, Verfahren zum Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann Gegenstand einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung sein. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist davon zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Das Amtsgericht Oberhausen ist für solche arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Darstellung des Geschehens hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und wie sie zugegangen ist. Ergänzend können Gehaltsabrechnungen, vorheriger Schriftverkehr und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen relevant sein. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. In der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob bereits eine Kündigung, ein gerichtliches Schreiben oder ein zeitnaher Termin vorliegt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab.
Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch außergerichtlich bearbeitet werden. Je nach Streitpunkt kommen die Prüfung von Vertragsunterlagen, eine schriftliche Klärung unterschiedlicher Positionen oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Das betrifft beispielsweise Vergütungsfragen, Zeugnisformulierungen oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Verständigung möglich und sachgerecht ist, hängt vom Sachverhalt und der Bereitschaft beider Seiten ab. Parallel können gerichtliche Fristen relevant bleiben. Eine erste Beratung dient daher auch dazu, außergerichtliche Möglichkeiten und einen gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen Weg voneinander abzugrenzen.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung?
Hilfreich ist zunächst ein Überblick über die familiäre Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame minderjährige Kinder und welche Fragen sind zwischen den Beteiligten offen? Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten eine Rolle spielen. Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich und Angelegenheiten der Kinder sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Für die erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Beschreibung der wichtigsten Punkte. Sensible Unterlagen sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Was unterscheidet Unterhalt und Zugewinnausgleich voneinander?
Unterhalt betrifft grundsätzlich die finanzielle Versorgung einer berechtigten Person, etwa eines Kindes oder unter bestimmten Voraussetzungen eines Ehepartners. Dabei können unter anderem Bedarf, Einkommen und Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des entsprechenden Güterstands vorliegen. Beide Themen können bei einer Trennung oder Scheidung zusammentreffen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, laufende Einnahmen und Ausgaben von vorhandenen Vermögenswerten und Schulden zu unterscheiden. Eine konkrete Berechnung erfordert eine individuelle Prüfung.
Worum geht es beim Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge und betrifft die Entscheidung darüber, wo ein Kind seinen Aufenthalt hat. Es ist vom Umgangsrecht zu unterscheiden, das den persönlichen Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen betrifft. Nach einer Trennung können beide Bereiche Fragen aufwerfen, beispielsweise bei unterschiedlichen Vorstellungen über den Lebensmittelpunkt oder einen geplanten Umzug. Maßgeblich ist bei gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zur bestehenden Sorgerechtslage sowie zu vorhandenen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kirsten Etzbach

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rain-kirsten-etzbach.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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