Veröffentlichtes Profil

Volker Hackenberg

Volker Hackenberg: Insolvenzrecht, Steuerrecht und Familienrecht in Oberhausen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht - Steuerrecht - Familienrecht · Rechtsanwalt Volker Hackenberg

Otto-Dibelius-Straße 16, 46045 Oberhausen

Telefon: +49208823920

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Volker Hackenberg
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Volker Hackenberg führt eine Kanzlei in Oberhausen. Auf seiner Webseite bezeichnet er sich als Fachanwalt für Insolvenzrecht, Steuerrecht und Familienrecht. Unter den Leistungen wird außerdem Sozialrecht genannt. Seine Darstellung der Arbeitsweise betont die Planung rechtlicher Auseinandersetzungen: Das mögliche Vorgehen der Gegenseite soll berücksichtigt werden, um sich für den eigenen Mandanten aufzustellen. Die Kanzlei bietet persönliche Beratung nach Terminvereinbarung an. Angaben zu einem näher eingegrenzten Mandantenkreis enthält die Webseite nicht. Über ein Kontaktformular können vor einem Besuch Fragen übermittelt werden, damit eine Vorbereitung auf die rechtlichen Fragestellungen möglich ist. Die Angabe einer Telefonnummer ermöglicht einen kurzfristigen Rückruf. Der Kanzleisitz liegt in der Nähe des Amtsgerichts Oberhausen und des Hauptbahnhofs. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss und sind laut Webseite auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Wegen begrenzter Parkplätze und zweier Schulen in unmittelbarer Nähe weist die Kanzlei auf zusätzlichen Zeitbedarf für die Anfahrt hin.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ravolkerhackenberg.de, ravolkerhackenberg.de

Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Volker Hackenberg führt seine Kanzlei in der Otto-Dibelius-Straße 16 in 46045 Oberhausen. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Auf seiner Webseite bezeichnet er sich als Fachanwalt für Insolvenzrecht, Steuerrecht und Familienrecht; daneben nennt die Leistungsübersicht Sozialrecht. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen im Mittelpunkt. Dazu gehören Trennung und Scheidung, Fragen zum Unterhalt sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst oft darum, verschiedene Anliegen voneinander abzugrenzen und einen Überblick über mögliche Verfahren und benötigte Unterlagen zu erhalten. Familienrechtliche Angelegenheiten können Berührungspunkte mit den weiteren genannten Rechtsgebieten haben. Eine Trennung kann etwa Fragen zur steuerlichen Situation, zu gemeinsamen Verbindlichkeiten oder zur finanziellen Absicherung aufwerfen. Insolvenzrecht betrifft allgemein den Umgang mit Zahlungsunfähigkeit und die geordnete Behandlung von Forderungen. Im Steuerrecht geht es unter anderem um steuerliche Pflichten und Auseinandersetzungen über Bescheide. Sozialrechtliche Anliegen können Leistungen und Entscheidungen von Sozialleistungsträgern betreffen. Ob mehrere Rechtsgebiete im konkreten Anliegen zusammenkommen, lässt sich erst anhand der persönlichen Umstände und vorhandenen Dokumente einordnen. Die veröffentlichte Kanzleibeschreibung hebt die Planung rechtlicher Auseinandersetzungen hervor. Dabei soll auch das mögliche Vorgehen der Gegenseite berücksichtigt werden. Für eine erste Besprechung sind deshalb nicht nur das eigene Ziel, sondern regelmäßig auch bisherige Schreiben, bekannte Streitpunkte und bereits laufende Verfahren von Bedeutung. Persönliche Beratung bietet die Kanzlei nach Terminvereinbarung an. Über das auf der Kanzleiwebseite beschriebene Kontaktformular können Fragen vor einem Besuch übermittelt werden, um die Vorbereitung zu ermöglichen. Die Angabe einer Telefonnummer ermöglicht nach den Kanzleiangaben einen kurzfristigen Rückruf. Örtlich ist die Kanzlei in Oberhausen verankert und liegt nach eigener Darstellung nahe dem Amtsgericht Oberhausen und dem Hauptbahnhof. Für Ratsuchende aus Alt-Oberhausen, Sterkrade oder Osterfeld ist diese Lage ein Anhaltspunkt für die Anfahrtsplanung. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss und sind laut Webseite auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Wegen begrenzter Parkplätze und zweier benachbarter Schulen empfiehlt die Kanzlei, zusätzliche Anfahrtszeit einzuplanen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort aufgeführten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf anstehende Termine erleichtern die erste Einordnung; die Terminabstimmung erfolgt anschließend mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Volker Hackenberg ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Oberhausen relevant. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet. Dazu zählen unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob das Amtsgericht Oberhausen im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensverhältnissen. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für Insolvenzverfahren bestehen teilweise gerichtliche Zuständigkeitskonzentrationen; aus der Nähe zum Amtsgericht lässt sich daher keine Insolvenzgerichtszuständigkeit ableiten. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig nicht vor das Familiengericht, sondern folgen eigenen behördlichen und gerichtlichen Verfahrenswegen. Die Kanzlei befindet sich in der Otto-Dibelius-Straße 16 in Oberhausen. Ihre beschriebene Nähe zum Hauptbahnhof und zum Amtsgericht bietet eine Orientierung innerhalb des Stadtgebiets. Eine eindeutige Zuordnung der Anschrift zu einem bestimmten Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld bilden den genannten örtlichen Bezug für Ratsuchende im Stadtgebiet. Die Bahnhofsnähe kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern; konkrete Verbindungen sollten vor einem Termin geprüft werden. Bei der Anfahrt mit dem Pkw sind nach dem Hinweis der Kanzlei begrenzte Parkmöglichkeiten und der zusätzliche Verkehr im Umfeld zweier Schulen zu berücksichtigen. Entsprechend ist ein zeitlicher Puffer sinnvoll. Die ebenerdig gelegenen Räume sind laut Kanzleiwebseite auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Individuelle Anforderungen an den Zugang lassen sich bei der Terminvereinbarung klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Rechtliche Fragen können bereits vor dem Besuch über das Kontaktformular gesendet werden, damit sich der Rechtsanwalt darauf vorbereiten kann. Möglichst sollte eine Telefonnummer für einen kurzfristigen Rückruf angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine persönliche Beratung bittet die Kanzlei um Terminvereinbarung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für eine persönliche Beratung bittet die Kanzlei um Terminvereinbarung.

Für den Erstkontakt: Rechtliche Fragen können bereits vor dem Besuch über das Kontaktformular gesendet werden, damit sich der Rechtsanwalt darauf vorbereiten kann. Möglichst sollte eine Telefonnummer für einen kurzfristigen Rückruf angegeben werden.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben dazu, welche Fragen geklärt werden sollen. Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, Schreiben der anderen Seite, gerichtliche Unterlagen sowie Informationen zu Einkommen und gemeinsamen Verpflichtungen relevant sein. Geht es um Kinder, sind auch die bisherige Betreuung und bestehende Absprachen von Bedeutung. Nicht sämtliche Dokumente müssen ungefragt übermittelt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Beratungstermin abstimmen.
Werden Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch zusammen mit einer Scheidung geklärt?
Eine Scheidung beantwortet nicht automatisch alle rechtlichen Fragen einer Trennung. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind unterschiedliche Regelungsbereiche mit eigenen Voraussetzungen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Bedingungen im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden; andere Anliegen werden gesondert geklärt. Sorge- und Umgangsfragen können auch unabhängig von einer Ehe entstehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Punkte einzeln zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, behördliche Kontakte oder gerichtliche Verfahren bestehen.
Warum können bei einer Trennung auch steuerrechtliche oder insolvenzrechtliche Fragen wichtig werden?
Eine Trennung kann neben familienrechtlichen Fragen auch die steuerliche und finanzielle Situation berühren. Denkbare Themen sind die steuerliche Veranlagung, gemeinsame Darlehen und der Umgang mit bestehenden Schulden. Dabei sind die Verpflichtungen gegenüber Gläubigern von der finanziellen Verteilung zwischen den Ehepartnern zu unterscheiden. Wenn Zahlungsprobleme bestehen, können zusätzlich insolvenzrechtliche Fragen entstehen. Für die erste Anfrage ist eine Übersicht über Einnahmen, Verbindlichkeiten und vorhandene Bescheide hilfreich. Welche Zusammenhänge rechtlich erheblich sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Was sollte eine Anfrage enthalten, wenn nach einer Trennung Sozialleistungen betroffen sind?
Bei sozialrechtlichen Fragen ist zunächst wichtig, um welche Leistung und welchen Leistungsträger es geht. Veränderungen des Haushalts, der Betreuung von Kindern oder der Einkommensverhältnisse können für Leistungen relevant sein. Für eine erste Einordnung helfen der betreffende Bescheid, das Datum seines Zugangs und eine kurze Beschreibung der Veränderung. Bestehen zugleich Unterhaltsfragen, sollte auch darauf hingewiesen werden, weil sich familienrechtliche Ansprüche und Sozialleistungen berühren können. Bei laufenden Fristen sollte deren zeitliche Dringlichkeit bereits in der Anfrage deutlich werden; eine Anfrage allein wahrt keine Frist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Hackenberg

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,4 von 5 · 76 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ravolkerhackenberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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