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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Markus Bremer
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Markus Bremer hat seine Kanzlei in der Fahnhorststr.101 in Oberhausen. Die Webseite nennt Verkehrsrecht als Rechtsgebiet und weist auf seine Mitgliedschaft im Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hin. Als Ziel seiner Arbeit beschreibt die Kanzlei, gemeinsam professionelle Lösungen zu erarbeiten und dabei die individuellen Bedürfnisse im Auge zu behalten. Zur dargestellten Arbeitsweise gehören Zuhören, Zeit für die Rechtsberatung und persönliche Betreuung. Die Strategie soll auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt sein. Verhältnismäßigkeit und Kostentransparenz werden als Grundsätze der juristischen Beratung genannt. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Georg Klöpper. Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags jeweils vormittags und nachmittags sowie mittwochs vormittags. Freitags ist das Büro geschlossen. Termine sind nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon, Telefax und E-Mail angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt M. Bremer führt die Kanzlei Rechtsanwalt Markus Bremer in der Fahnhorststr. 101, 46117 Oberhausen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Diese Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag, bei denen rechtliche Fragen und persönliche Belastungen zusammentreffen. Die Kanzleiwebseite nennt außerdem Verkehrsrecht und verweist auf die Mitgliedschaft im Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Damit unterscheiden sich die Schwerpunktangaben des Profils von der ergänzenden Darstellung auf der Webseite. Für eine Anfrage empfiehlt sich deshalb eine kurze Beschreibung des konkreten Anliegens. Im Arbeitsrecht stehen regelmäßig das Arbeitsverhältnis und die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Mittelpunkt. Typische Themen sind Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier insbesondere eine Einordnung von Unterlagen, zeitlichen Abläufen und möglichen Vorgehensweisen. Je nach Fragestellung geht es um eine außergerichtliche Klärung oder um ein Verfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Schilderung des Sachverhalts erleichtert deshalb die Prüfung, ob zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang zu den typischen Anliegen. Häufig müssen dabei mehrere miteinander verbundene Themen betrachtet werden, etwa finanzielle Verhältnisse und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt Zuhören, Zeit für die Rechtsberatung und persönliche Betreuung als Bestandteile der Arbeitsweise. Außerdem werden eine am Einzelfall ausgerichtete Strategie, Verhältnismäßigkeit und Kostentransparenz beschrieben. Diese Angaben kennzeichnen den vorgesehenen Beratungsrahmen, ohne einen bestimmten Verlauf oder Ausgang eines Mandats vorwegzunehmen. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den Stadtgebieten Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Bereiche ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Oberhausen genannt, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens und dem Hinweis auf vorhandene Schreiben oder Fristen beginnen. Für die Kanzlei sind Telefon, Telefax und E-Mail als Kontaktwege angegeben. Das Büro ist montags, dienstags und donnerstags vor- und nachmittags sowie mittwochs vormittags geöffnet; freitags ist es geschlossen. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Georg Klöpper.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen
Die Kanzlei Rechtsanwalt Markus Bremer befindet sich in der Fahnhorststr. 101 in 46117 Oberhausen. Zum städtischen Umfeld gehören Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Welchem dieser Bereiche die Anschrift konkret zuzuordnen ist, geht aus den bereitgestellten Angaben nicht hervor; ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Wegeplanung. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen und Fußwege geprüft werden. Wer mit dem Pkw kommt, kann die Route und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab klären. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das genannte Amtsgericht Oberhausen von Bedeutung. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Oberhausen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und kann etwa von Wohnorten oder dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes abhängen. Die Kanzleianschrift allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist zwischen dem Kanzleistandort und dem gerichtlichen Verfahrensort zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt und nicht vor dem Amtsgericht Oberhausen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, hängt insbesondere vom jeweiligen Streitgegenstand und den maßgeblichen Anknüpfungspunkten des Arbeitsverhältnisses ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz oder eine kurze zeitliche Übersicht ergänzend hilfreich sein. Im Arbeitsrecht bestehen teilweise kurze Fristen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennbare Termine und Zugangsdaten nennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Muss eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommen eine Klärung im Gespräch, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Ob solche Wege sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen ab. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Auch während laufender Gespräche können gesetzliche Fristen weiterlaufen; Verhandlungen ersetzen daher nicht automatisch eine fristgebundene gerichtliche Geltendmachung.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine knappe Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgethemen geht. Dazu können Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen und die Betreuung gemeinsamer Kinder gehören. Auch bereits vorliegende gerichtliche Schreiben oder bestehende Vereinbarungen sind für die Einordnung relevant. Eine ausführliche Darstellung sämtlicher persönlicher Konflikte ist für die erste Anfrage meist nicht erforderlich. Zunächst geht es darum, die rechtlichen Themen, mögliche zeitliche Dringlichkeit und den Umfang des gewünschten Beratungsbedarfs zu erkennen.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang?
- Elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Umgang bezeichnet dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine erste Anfrage sind deshalb die bisherige Betreuungssituation, bestehende Regelungen und die konkret ungeklärten Fragen besonders aufschlussreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu M. Bremer
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4,8 von 5 · 61 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fahnhorststr.101, 46117 Oberhausen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-bremer.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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