Veröffentlichtes Profil

Schnier Lothar

Schnier Lothar – Anwaltskanzlei in Oberhausen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Schnier Lothar

Buchenweg 147, 46147 Oberhausen

Telefon: +49 208 3095290

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Schnier Lothar
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Schnier Lothar befindet sich am Buchenweg 147 in Oberhausen und bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Beschrieben wird ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder einzelne Tätigkeitsschwerpunkte werden im vorliegenden Text nicht benannt. Auch enthält die Beschreibung keine näheren Angaben dazu, welche Personengruppen oder Unternehmen zum Mandantenkreis gehören. Als Grundlage der Zusammenarbeit nennt die Kanzleibeschreibung die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten. Die Arbeitsweise wird als praxisnah und lösungsorientiert dargestellt. Dazu gehören die sorgfältige Analyse komplexer Fälle und die Verteidigung der Rechte der Mandanten. Durch enge Kommunikation sollen Rechtsverfahren transparent gestaltet und Mandanten über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten werden. Darüber hinaus betont die Beschreibung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien. Die angegebenen Öffnungszeiten reichen von Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Lothar Schnier ist mit der Kanzlei Schnier Lothar am Buchenweg 147 in 46147 Oberhausen verzeichnet. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit umfasst die fachliche Ausrichtung zwei Bereiche, in denen persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Fragen häufig eng zusammenhängen. Während im Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt steht, betrifft das Familienrecht insbesondere rechtliche Beziehungen innerhalb der Familie und die Folgen einer Trennung. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen möglich ist, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende beispielsweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Auch Vergütung, Urlaub und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören zu den typischen Themen dieses Rechtsgebiets. Eine anwaltliche Prüfung setzt regelmäßig bei den vertraglichen Vereinbarungen, dem bisherigen Geschehensablauf und den vorhandenen Unterlagen an. Für eine erste Schilderung können deshalb Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und zu bereits erhaltenen Schreiben hilfreich sein. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist der Zeitpunkt des Zugangs wichtiger Dokumente häufig von Bedeutung. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs im Vordergrund. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier eine Einordnung ihrer familiären Situation und der damit verbundenen rechtlichen Fragen. Je nach Anliegen können Angaben zu Kindern, Einkommen oder bestehenden Vereinbarungen relevant werden. Die Kanzleibeschreibung nennt die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten als Grundlage der Zusammenarbeit. Außerdem betont sie eine sorgfältige Analyse, eine enge Kommunikation über Verfahrensschritte und den vertraulichen Umgang mit Informationen. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den genannten Stadtteilen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Oberhausen als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für einen Besuch am Buchenweg sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Rechtsgebiet, wichtigen Daten und Rückkontaktmöglichkeit. Anschließend können Mandatsübernahme, Termin und benötigte Unterlagen mit der Kanzlei abgestimmt werden. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben; eine Terminbestätigung sollte gesondert erfolgen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen

Die Kanzlei Schnier Lothar ist am Buchenweg 147 in 46147 Oberhausen ansässig. Als räumliches Umfeld werden Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld genannt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für Ratsuchende aus Oberhausen bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten die aktuelle Verbindung und der anschließende Fußweg geprüft werden. Für die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich Route und Parkmöglichkeiten vorab anhand aktueller Informationen klären; konkrete Stellplätze sind nicht ausgewiesen. Ob sich ein Anliegen zunächst telefonisch besprechen lässt oder ein persönlicher Termin vorgesehen ist, sollte bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Oberhausen insbesondere für den familienrechtlichen Schwerpunkt relevant. Als Familiengericht befasst es sich bei gegebener sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Das Amtsgericht Oberhausen ist für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine erste Kontaktanfrage sollte deshalb wichtige Daten deutlich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und wird üblicherweise vor oder während des ersten Gesprächs geklärt.
Kann eine arbeitsrechtliche Frage auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen zunächst die rechtliche Prüfung von Unterlagen, die Klärung unterschiedlicher Auffassungen oder Gespräche über eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Typische Themen sind offene Vergütung, die Formulierung eines Arbeitszeugnisses oder Bedingungen einer Vertragsbeendigung. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Umständen und den Positionen der Beteiligten ab. Auch während solcher Gespräche können Fristen weiterlaufen. Eine Einigung lässt sich weder voraussetzen noch garantieren.
Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benötigt?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Übersicht über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder, die Wohnsituation und bereits vorhandene Vereinbarungen gehören. Wenn Unterhalt oder finanzielle Folgen angesprochen werden, können Einkommensunterlagen und Angaben zu laufenden Verpflichtungen wichtig sein. Nicht sämtliche Dokumente müssen bereits mit einer ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie vertrauliche Informationen ausgetauscht werden sollen, lässt sich im Vorfeld eines Beratungsgesprächs abstimmen.
Ist für Scheidung, Unterhalt und Umgang immer das Amtsgericht Oberhausen zuständig?
Das Amtsgericht Oberhausen kann als Familiengericht für solche Angelegenheiten zuständig sein. Entscheidend sind jedoch die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und die jeweilige Verfahrensart. Je nach Fall spielen beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder sowie bereits laufende Verfahren eine Rolle. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Scheidung, Unterhalt und Umgang sind zudem unterschiedliche Verfahrensgegenstände, auch wenn sie dieselbe Familie betreffen. Für eine erste Einordnung sind daher Angaben zu Wohnorten, Kindern und bestehenden gerichtlichen Verfahren hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Schnier Lothar

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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