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- VÖLTER RECHTSANWÄLTE
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Liliane Völter ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Auf der Webseite ihrer Kanzlei werden Familienrecht und Erbrecht als Themengebiete genannt. Sie bietet Beratung in allen Fragen rund um diese beiden Rechtsgebiete an. Die Kanzlei VÖLTER RECHTSANWÄLTE befindet sich in der Ritterstraße 5 in 73728 Esslingen. Das Amtsgericht liegt direkt gegenüber der Kanzlei; auch die Altstadt Esslingens wird als Bezugspunkt für den Standort genannt. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Als Parkmöglichkeit nennt die Kontaktseite das Parkhaus Altstadt/Küferstraße. Ihren Auftritt stellt die Kanzlei unter die Worte „Für Sie an Ihrer Seite“. Nähere Angaben zu einzelnen Mandantengruppen oder zur konkreten Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Auch Öffnungs- oder Sprechzeiten werden dort nicht aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: voelter-rechtsanwaelte.de, voelter-rechtsanwaelte.de
Beratung in Esslingen am Neckar – Einordnung der Redaktion
Dr. Liliane Völter ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Ihre Kanzlei VÖLTER RECHTSANWÄLTE befindet sich in der Ritterstraße 5 in 73728 Esslingen am Neckar. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt; auf der Kanzleiwebseite wird daneben Erbrecht als Themengebiet aufgeführt. Für Ratsuchende stehen damit zwei Bereiche im Mittelpunkt, die persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Fragen häufig miteinander verbinden. Eine anwaltliche Beratung kann hier dazu dienen, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer familiären Veränderung oder einer Vermögensnachfolge zu verstehen und offene Fragen zu ordnen. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe zu den typischen Anliegen. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können außerdem die elterliche Sorge und der Umgang eine Rolle spielen. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Klärungsbedürfnisse: Welche Regelungen bestehen bereits, welche Unterlagen sind relevant und welche Fragen müssen getrennt voneinander betrachtet werden? Allgemein umfasst familienrechtliche Tätigkeit sowohl die Beratung zu einvernehmlichen Regelungen als auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und dem gewünschten Auftrag ab. Das Erbrecht betrifft unter anderem die Gestaltung von Testamenten, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise, wenn sich durch Trennung, Scheidung oder eine neue Ehe Fragen zur Nachlassplanung stellen. Nach einem Todesfall geht es häufig zunächst darum, vorhandene Verfügungen, familiäre Beziehungen und den Nachlass zu erfassen. Liliane Völters ausgewiesene Fachanwaltstitel betreffen beide Rechtsgebiete. Eine konkrete Vorgehensweise lässt sich daraus jedoch nicht ableiten; sie ist Gegenstand der individuellen Abstimmung. Der Kanzleistandort liegt im innerstädtischen Umfeld der Esslinger Altstadt. Das Amtsgericht Esslingen befindet sich nach der Kanzleibeschreibung direkt gegenüber. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zu einem Gericht, das insbesondere für familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Angelegenheiten Bedeutung haben kann. Auch für Ratsuchende aus der Pliensauvorstadt oder Mettingen ist die Adresse in der Esslinger Innenstadt ein örtlicher Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit dem Pkw nennt die Kontaktseite das Parkhaus Altstadt/Küferstraße; eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte anhand der aktuellen Verbindungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen heranziehen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, Telefax und E-Mail belegt. Eine erste Anfrage kann das Rechtsgebiet, das Anliegen in wenigen Sätzen und gegebenenfalls bekannte Fristen benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Termin möglich ist, sollte anschließend mit der Kanzlei geklärt werden. Veröffentlichte Öffnungs- oder Sprechzeiten liegen in den vorliegenden Angaben nicht vor.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Esslingen am Neckar
Die Kanzlei VÖLTER RECHTSANWÄLTE liegt in der Ritterstraße 5 im innerstädtischen Umfeld von Esslingen am Neckar. Die Altstadt wird ausdrücklich als Bezugspunkt des Standorts genannt. Das Amtsgericht Esslingen befindet sich direkt gegenüber der Kanzlei. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Dr. Liliane Völter ist dieses Gericht insbesondere als Familiengericht relevant: Zu den dort typischerweise geführten Verfahren gehören Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Ob das Amtsgericht Esslingen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Lage der Kanzlei. Für das ebenfalls genannte Erbrecht hat das Amtsgericht Esslingen als Nachlassgericht Bedeutung. Zu den nachlassgerichtlichen Aufgaben zählen insbesondere die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils. Solche Streitigkeiten werden vor den Zivilgerichten geführt; welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Nicht jedes erbrechtliche Anliegen führt daher zu einem Verfahren beim örtlichen Nachlassgericht. Die innerstädtische Lage ist für die Anreise aus Esslingen und den Stadtteilen Pliensauvorstadt oder Mettingen ein konkreter Orientierungspunkt. Für Pkw nennt die Kanzleikontaktseite das Parkhaus Altstadt/Küferstraße als Parkmöglichkeit. Angaben zu Stellplatzverfügbarkeit oder Zufahrtsbedingungen sind damit nicht verbunden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Anreise anhand der aktuellen Fahrpläne zur Ritterstraße planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Gehzeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zum Anlass der gewünschten Beratung. Hilfreich können Angaben dazu sein, ob bereits eine Trennung besteht, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob Fragen zu Unterhalt oder Vermögen offen sind. Vorhandene gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom Beratungsgegenstand ab. Umfangreiche oder besonders sensible Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übersandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst klären.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht bezieht sich dagegen auf den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass die gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Beratung ist eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung und der konkret offenen Fragen hilfreich.
- Können Unterhaltsfragen bereits vor einer Scheidung relevant werden?
- Unterhalt kann unabhängig davon eine Rolle spielen, ob ein Scheidungsverfahren bereits eingeleitet wurde. Zu unterscheiden sind insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung. Für diese Ansprüche gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig sind die Einkommensverhältnisse, die Betreuung gemeinsamer Kinder und weitere persönliche oder wirtschaftliche Umstände von Bedeutung. Eine allgemeine Einschätzung lässt sich deshalb nicht allein aus der Dauer der Ehe ableiten. Für eine Beratung können vorhandene Einkommensunterlagen, bisherige Vereinbarungen und bereits geführter Schriftwechsel eine Grundlage bilden. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, wird anhand des Anliegens geklärt.
- Was unterscheidet einen Erbschein von einem Testament?
- Ein Testament enthält letztwillige Anordnungen einer Person, beispielsweise dazu, wer Erbe werden soll. Ein Erbschein ist dagegen ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag erteilt. Nicht in jedem Nachlassfall wird ein Erbschein benötigt; andere Nachweise können je nach Situation ausreichen. Für die erste anwaltliche Einordnung sind insbesondere vorhandene Testamente oder Erbverträge, die familiären Verhältnisse und die Frage wichtig, gegenüber welcher Stelle das Erbrecht nachgewiesen werden soll. Auch bereits vorliegende Schreiben des Nachlassgerichts können relevant sein.
- Warum können Trennung oder Scheidung auch erbrechtliche Fragen aufwerfen?
- Familienstand und familiäre Beziehungen können die gesetzliche Erbfolge sowie Pflichtteilsrechte beeinflussen. Daneben können gemeinsame Testamente oder Erbverträge bestehen, deren Bedeutung bei einer Trennung oder Scheidung gesondert betrachtet werden muss. Eine bloße Trennung ist erbrechtlich nicht ohne Weiteres mit einer rechtskräftigen Scheidung gleichzusetzen. Deshalb können sich neben familienrechtlichen Anliegen auch Fragen zur bestehenden Nachlassplanung ergeben. Für eine Beratung ist es hilfreich, vorhandene letztwillige Verfügungen und vertragliche Regelungen zu benennen. Welche rechtlichen Folgen eintreten und ob Gestaltungsbedarf besteht, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Liliane Völter
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Kanzlei und Anfahrt
Ritterstraße 5, 73728 Esslingen am Neckar
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: voelter-rechtsanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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