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- Rechtsanwalt Dr. Dr. Gniffke
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Dr. Gniffke wurde Anfang 1996 gegründet und ist ganz überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Zu den auf der Webseite genannten Schwerpunkten gehören das allgemeine Zivilrecht und die Vertragsgestaltung. Weitere Schwerpunkte sind das Bank-, Darlehens- und Kapitalanlagerecht sowie das Erbrecht. Auch das Grundstücks- und Immobilienrecht zählt zu den aufgeführten Tätigkeitsbereichen. Daneben nennt die Kanzlei die Gründung und Beratung von GmbHs und sonstigen Kapitalgesellschaften. Dieser Bereich umfasst auch damit in Verbindung stehende Fragen der Sozialversicherungspflicht. Forderungseinzug und Insolvenzrecht ergänzen die Liste der Schwerpunkte. Die Webseite führt zudem eigene Navigationspunkte für Erbrecht, Immobilienrecht, Darlehensrecht und Insolvenzrecht auf. Als Kontaktadresse ist kanzlei@dr-gniffke.de angegeben. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende Seitentext nicht. Die Darstellung konzentriert sich auf die zivilrechtliche Ausrichtung und die genannten Schwerpunkte.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dr-gniffke.de
Beratung in Esslingen am Neckar – Einordnung der Redaktion
Alexander Gniffke ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Dr. Gniffke in Esslingen am Neckar. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende können insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse Anlass für eine Anfrage sein. Welche Fragen im konkreten Fall zu prüfen sind, hängt unter anderem von den Vertragsunterlagen und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen steht häufig zunächst die Einordnung einer konkreten Situation im Vordergrund. Ein neuer Vertrag wirft andere Fragen auf als eine ausstehende Gehaltszahlung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag. Auch die zeitliche Abfolge kann wichtig sein, etwa wenn ein Schreiben bereits zugegangen ist oder eine Entscheidung kurzfristig erwartet wird. Eine anwaltliche Prüfung kann die maßgeblichen Unterlagen, mögliche Fristen und unterschiedliche Vorgehensweisen erfassen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Anliegens ableiten. Die Kanzlei wurde Anfang 1996 gegründet und beschreibt ihre Ausrichtung als ganz überwiegend zivilrechtlich. Neben allgemeinem Zivilrecht und Vertragsgestaltung nennt die Kanzlei Bank-, Darlehens- und Kapitalanlagerecht, Erbrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Hinzu kommen die Gründung und Beratung von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften einschließlich damit zusammenhängender Fragen der Sozialversicherungspflicht. Forderungseinzug und Insolvenzrecht ergänzen die genannten Tätigkeitsbereiche. Diese Kanzleiangaben sind vom persönlichen Profilschwerpunkt Arbeitsrecht zu unterscheiden; sie beschreiben das weitere fachliche Umfeld der Kanzlei. Die Kontaktadresse lautet Ulmer Str. 30, 73728 Esslingen am Neckar. Als räumliche Bezugspunkte im Stadtgebiet sind Innenstadt, Pliensauvorstadt und Mettingen zu nennen; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Vor Ort befindet sich das Amtsgericht Esslingen, während typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Kontaktaufnahme im Anschluss an die Profilsuche über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und vorhandene Unterlagen benennen. Als belegte E-Mail-Adresse steht kanzlei@dr-gniffke.de zur Verfügung. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Esslingen am Neckar
Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Dr. Gniffke hat ihre Anschrift in der Ulmer Str. 30 in Esslingen am Neckar. Innenstadt, Pliensauvorstadt und Mettingen bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Stadtgebiet. Aus den vorhandenen Angaben ergibt sich jedoch weder eine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Aussage über die Nähe zu bestimmten Verkehrsknotenpunkten. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Verbindungen, mögliche Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Räume sollten vorab gesondert geprüft werden; hierzu liegen keine belegten Einzelangaben vor. Am Standort ist das Amtsgericht Esslingen genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dabei die Trennung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls. Das Amtsgericht Esslingen kann dagegen bei den zusätzlich genannten zivilrechtlichen Kanzleithemen eine Rolle spielen. Amtsgerichte bearbeiten unter anderem bestimmte Zahlungs- und Vertragsstreitigkeiten sowie Wohnraummietsachen; Letztere fallen grundsätzlich unabhängig vom Streitwert in ihre sachliche Zuständigkeit. Bei Grundstücks-, Erb- oder Insolvenzangelegenheiten müssen die jeweilige Verfahrensart und gegebenenfalls besondere Zuständigkeitsregelungen berücksichtigt werden. Allein aus dem Kanzleisitz folgt daher noch keine gerichtliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Hilfreich sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen sowie diejenigen Schreiben, auf die sich das Anliegen bezieht. Je nach Thema können das Gehaltsabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis sein. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert die Einordnung: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welche Reaktion gab es bislang? Für eine erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine Übersicht. Auf welchem Weg umfangreiche oder sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen beiden Seiten. Dabei können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen angesprochen werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Bei einer Kündigung können zudem kurze gesetzliche Fristen für eine gerichtliche Überprüfung gelten. Welche Bedeutung einzelne Regelungen oder Zeitpunkte haben, bedarf einer Prüfung der konkreten Unterlagen und Umstände.
- Ist bei ausstehendem Gehalt das Amtsgericht Esslingen zuständig?
- Ansprüche auf Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Das Amtsgericht Esslingen ist deshalb nicht schon aufgrund des örtlichen Bezugs zur Kanzlei das zuständige Gericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz des Arbeitgebers abhängen. Bei einer ersten Einordnung sind außerdem die vereinbarte Vergütung, ihre Fälligkeit, bereits erfolgte Zahlungen und mögliche Ausschlussfristen von Bedeutung. Für andere Vertragsverhältnisse, etwa eine selbstständige Tätigkeit, können abweichende Zuständigkeitsregeln gelten.
- Welche Fragen können sich bei einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis stellen?
- Bei einer Abmahnung geht es häufig darum, welches Verhalten beanstandet wird, wie konkret der Vorwurf beschrieben ist und welche Folgen für den Wiederholungsfall angekündigt werden. Beim Arbeitszeugnis stehen dagegen insbesondere Art, Inhalt und Bewertung der Tätigkeit sowie die verwendeten Formulierungen im Mittelpunkt. Beide Dokumente sollten im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Verlauf des Arbeitsverhältnisses betrachtet werden. Für eine anwaltliche Anfrage können daher neben dem jeweiligen Schreiben auch Aufgabenbeschreibungen, relevante Korrespondenz und eine sachliche Darstellung der Ereignisse hilfreich sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Gniffke
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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