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- Rechtsanwälte Spintig & Spintig
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Wiesbaden vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Eva-Maria Spintig ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht bei der Kanzlei Spintig & Spintig in Wiesbaden. Gemeinsam mit Thomas Spintig gehört sie einer bundesweit tätigen Rechtsanwaltssozietät an, die ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert ist. Die Kanzlei befasst sich mit der Verteidigung von Beschuldigten in polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Dazu zählen auch Situationen, in denen Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder Inhaftierungen anstehen oder stattfinden. Die persönliche Belastung der Beschuldigten sowie mögliche Auswirkungen auf Familie, Lebenspartner oder eine Firma werden auf der Kanzleiwebseite ausdrücklich angesprochen. Für die Arbeitsweise ist der persönliche Kontakt zu den Mandanten auf Grundlage einer Vertrauensbeziehung von grundlegender Bedeutung. Dieser Kontakt soll möglichst früh hergestellt werden. Beide Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen und dürfen Mandanten in Strafsachen vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes vertreten. Der Kanzleisitz befindet sich in der Friedrichstraße 34 in Wiesbaden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidiger-wiesbaden.eu, strafverteidiger-wiesbaden.eu
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Maria Spintig ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht bei Rechtsanwälte Spintig & Spintig in Wiesbaden. Ihr Profil nennt das Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Die gemeinsam mit Thomas Spintig geführte, bundesweit tätige Sozietät ist ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Der Kanzleisitz liegt in der Friedrichstraße 34, 65185 Wiesbaden. Für Ratsuchende geht es hier insbesondere um die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und die Einordnung eines laufenden Verfahrens. Strafverteidigung umfasst dabei nicht nur eine mögliche Hauptverhandlung, sondern bereits die Auseinandersetzung mit einem Verdacht im Ermittlungsverfahren. Die Kanzlei befasst sich mit der Verteidigung von Beschuldigten in polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind etwa eine Vorladung, die Bekanntgabe eines Tatvorwurfs oder Fragen zum weiteren Verfahrensablauf. Auch Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Inhaftierungen gehören zu den ausdrücklich beschriebenen Situationen. Welche Tätigkeit im Einzelfall erforderlich ist, hängt unter anderem vom Verfahrensstand, den vorliegenden Unterlagen und der jeweiligen Rolle der betroffenen Person ab. Allgemein können die Prüfung des Akteninhalts, die rechtliche Bewertung des Vorwurfs und die Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte Bestandteile einer Strafverteidigung sein. Die Kanzleibeschreibung hebt den persönlichen Kontakt und eine auf Vertrauen beruhende Zusammenarbeit hervor. Dieser Kontakt soll möglichst früh entstehen. Dabei werden auch die persönliche Belastung von Beschuldigten und mögliche Folgen für Familie, Lebenspartner oder eine Firma angesprochen. Ein strafrechtliches Verfahren kann deshalb neben juristischen Fragen erheblichen Klärungsbedarf im Alltag auslösen. In einem ersten Austausch lassen sich das Anliegen, bereits eingegangene Schreiben und erkennbare zeitliche Dringlichkeiten erfassen. Eine konkrete Einschätzung setzt regelmäßig nähere Informationen zum Sachverhalt voraus. Die Friedrichstraße liegt im zentralen Wiesbadener Stadtgebiet und bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Mitte ebenso wie aus Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind aktuell zu prüfen. Für Strafverfahren kommen vor Ort insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann für die Mandatsanfrage den Tatvorwurf, den Verfahrensstand und gegebenenfalls anstehende Termine knapp zusammenfassen. Anschließend sind die Möglichkeit einer Mandatsübernahme und die weiteren Schritte mit der Kanzlei zu klären; die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Verteidigung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Der Kanzleisitz von Rechtsanwälte Spintig & Spintig befindet sich in der Friedrichstraße 34 im zentralen Stadtgebiet von Wiesbaden. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt und zum Stadtteil Mitte. Auch für Ratsuchende aus Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg ist die Adresse ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten vor einem Besuch gesondert geklärt werden. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Hinzu kommen richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren, etwa zu bestimmten Zwangsmaßnahmen. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Wiesbaden entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof gehört nicht zur Strafgerichtsbarkeit; er hat seinen Sitz in Kassel und behandelt verwaltungsgerichtliche Verfahren. Mögliche berufliche oder behördliche Folgen eines Strafverfahrens sind daher von der eigentlichen strafgerichtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben helfen bei einer ersten Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der bekannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich können außerdem Aktenzeichen, bereits zugestellte Schreiben sowie darin genannte Termine oder Fristen sein. Auch die Information, ob eine Durchsuchung, Festnahme oder Inhaftierung stattgefunden hat, macht die Situation verständlicher. Eine ausführliche eigene rechtliche Bewertung ist für die Anfrage nicht erforderlich. Auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente benötigt werden, lässt sich im Kontakt klären.
- Was bedeutet Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Eine Anklage oder gerichtliche Feststellung der Schuld liegt damit noch nicht vor. Strafverteidigung kann in dieser Phase insbesondere die Klärung des Verfahrensstands, die Akteneinsicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen und die rechtliche Prüfung des Vorwurfs umfassen. Auch Fragen zu möglichen Stellungnahmen oder behördlichen Maßnahmen gehören dazu. Welche Schritte sinnvoll sind, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern hängt von den Ermittlungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
- Welche Rolle spielt eine Strafverteidigung bei Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft?
- Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft sind unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Eine Durchsuchung dient häufig der Suche nach Beweismitteln; eine Festnahme betrifft zunächst die unmittelbare Freiheitsentziehung. Untersuchungshaft setzt eine richterliche Entscheidung und besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus. Im Rahmen einer Strafverteidigung können die rechtlichen Grundlagen, der Ablauf und mögliche Überprüfungsmöglichkeiten solcher Maßnahmen geprüft werden. Für die erste Kontaktaufnahme sind deshalb Angaben zur konkreten Maßnahme, zur beteiligten Behörde und zu vorhandenen Beschlüssen besonders hilfreich. Eine solche Maßnahme ist keine Feststellung der Schuld.
- Muss nach einem Ermittlungsverfahren immer eine Verhandlung in Wiesbaden stattfinden?
- Ein Ermittlungsverfahren führt nicht zwangsläufig zu einer Hauptverhandlung. Je nach Ermittlungsergebnis und gesetzlichen Voraussetzungen kommen beispielsweise eine Einstellung, ein Strafbefehlsverfahren oder eine Anklage in Betracht. Auch der Verhandlungsort steht nicht allein deshalb fest, weil die beauftragte Kanzlei in Wiesbaden sitzt. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit bestimmen sich nach gesetzlichen Regeln, etwa anhand des Tatorts und der Art des Vorwurfs. In Wiesbaden sind für Strafsachen insbesondere Amtsgericht und Landgericht relevant; welches Gericht zuständig ist, bedarf der Einordnung des konkreten Verfahrens.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Maria Spintig
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrichstraße 34, 65185 Wiesbaden
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-wiesbaden.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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