Veröffentlichtes Profil

Max Postulka

Max Postulka: Einvernehmliche Scheidung und Schuldnerberatung in Aachen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht · Rechtsanwalt Max Postulka

Lousbergstr. 54, 52072 Aachen

Telefon: +49 221 273 21 671

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Max Postulka

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz in Aachen. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf einvernehmliche Scheidungen, Schuldnerberatung und die Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen. Bei einvernehmlichen Scheidungen bietet er nach einer Trennungsdauer von mindestens zehn Monaten eine kostenlose Erstberatung an. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird zur gesetzlichen Mindestvergütung abgewickelt. Die Schuldnerberatung richtet sich bundesweit an Verbraucher und ehemals Selbständige. Als Wege zur Entschuldung nennt er Zahlungsplan, Vergleich oder Insolvenz. Die Erstberatung hierzu erfolgt per Telefon oder Videokonferenz zum Festpreis von 149 Euro. Über seine Webseite können außerdem bundesweit gültige P-Konto-Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags erstellt werden. Für Erstellung und Versand werden 17 Euro genannt. Beratungstermine lassen sich über ein Online-Buchungssystem rund um die Uhr vereinbaren. Die Beratung findet telefonisch oder per Videokonferenz statt; persönliche Kanzleibesuche sind nicht notwendig. Postulka bietet kurzfristige Termine an und übernimmt außerhalb der genannten Bereiche keine weiteren Mandate.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-postulka.de, rechtsanwalt-postulka.de

Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion

Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz in der Lousbergstr. 54, 52072 Aachen. Sein Profil verbindet den Hauptschwerpunkt Insolvenzrecht mit einer auf einvernehmliche Scheidungen ausgerichteten Tätigkeit im Familienrecht. Konkret umfasst sein Angebot die Schuldnerberatung, die Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen und die Begleitung einvernehmlicher Scheidungen. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an. Außerhalb der genannten Tätigkeitsbereiche übernimmt er nach seiner Kanzleibeschreibung keine weiteren Mandate. Für Ratsuchende ist diese Eingrenzung wichtig, um bereits vor einer Anfrage die thematische Passung einzuschätzen. Die Schuldnerberatung richtet sich bundesweit an Verbraucher und ehemals Selbständige. Typische Anliegen sind offene Forderungen mehrerer Gläubiger, Schwierigkeiten mit laufenden Zahlungsverpflichtungen oder die Frage, wie sich eine Überschuldung geordnet bearbeiten lässt. Als mögliche Wege zur Entschuldung nennt Postulka Zahlungsplan, Vergleich und Insolvenz. Welche Möglichkeit grundsätzlich in Betracht kommt, hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen, Schuldenstruktur und persönlichen Umständen ab. Ein weiterer Tätigkeitsbereich sind bundesweit gültige P-Konto-Bescheinigungen. Diese können bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen dazu dienen, den auf einem Pfändungsschutzkonto geschützten Betrag zu erhöhen. Im Familienrecht liegt der Fokus auf einvernehmlichen Scheidungen. Dahinter stehen häufig Fragen zur Trennungszeit, zum gerichtlichen Ablauf und zu den Unterlagen, die für einen Scheidungsantrag benötigt werden. Auch bei grundsätzlicher Einigkeit können Themen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen eine Rolle spielen. Eine einvernehmliche Scheidung bleibt ein gerichtliches Verfahren; die anwaltliche Vertretung eines Ehegatten bedeutet dabei keine gemeinsame Vertretung beider Seiten. Welche Punkte bereits geklärt sind und wo noch Abstimmungsbedarf besteht, lässt sich im ersten Gespräch einordnen. Der örtliche Bezug liegt in Aachen mit seinen Stadtteilen Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg und Haaren. Für die aufgeführten Schwerpunkte ist insbesondere das Amtsgericht Aachen als Insolvenz- beziehungsweise Familiengericht relevant, sofern dessen Zuständigkeit gegeben ist. Persönliche Kanzleibesuche sind laut Beschreibung nicht notwendig: Die Beratung erfolgt telefonisch oder per Videokonferenz. Eine Kontaktaufnahme kann mit dem Profil auf Anwalt-Seiten.de beginnen, indem Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen und ihr Anliegen knapp beschreiben. Für die Terminvereinbarung nennt die Kanzlei ein rund um die Uhr verfügbares Online-Buchungssystem. Im anschließenden Austausch können der Beratungsbedarf, vorhandene Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Die Kanzlei von Max Postulka befindet sich in der Lousbergstr. 54 in 52072 Aachen. Das örtliche Umfeld umfasst neben Mitte auch Stadtteile wie Brand, Eilendorf, Laurensberg und Haaren; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind die genaue Adresse und aktuelle Verbindungsinformationen maßgeblich. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Für die angebotene Beratung ist eine Anreise allerdings nicht erforderlich, da Gespräche telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden und sich die Schuldnerberatung bundesweit an Verbraucher sowie ehemals Selbständige richtet. Für die rechtlichen Schwerpunkte des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aachen von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit Insolvenzverfahren geführt; das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts befasst sich unter anderem mit Scheidungen und dem Versorgungsausgleich. Ob Aachen im einzelnen Fall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Aachen kann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten im Umfeld finanzieller Konflikte eine Rolle spielen, ist aber nicht das Gericht für den Scheidungsantrag oder die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht Aachen bearbeiten dagegen arbeitsrechtliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Streitigkeiten und gehören nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen Angebote.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung zur einvernehmlichen Scheidung ist bei einer Trennungsdauer von mindestens 10 Monaten kostenlos. Die Erstberatung zur Schuldnerberatung erfolgt per Telefon oder Videokonferenz zum Festpreis von 149 €. Termine können rund um die Uhr über das Online-Buchungssystem gebucht werden; persönliche Besuche in der Kanzlei sind nicht notwendig.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung zur einvernehmlichen Scheidung ist bei einer Trennungsdauer von mindestens 10 Monaten kostenlos. Die Erstberatung zur Schuldnerberatung erfolgt per Telefon oder Videokonferenz zum Festpreis von 149 €. Termine können rund um die Uhr über das Online-Buchungssystem gebucht werden; persönliche Besuche in der Kanzlei sind nicht notwendig.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zur Schuldnerberatung hilfreich?
Für eine erste Bestandsaufnahme sind insbesondere eine Übersicht der Gläubiger, aktuelle Forderungsschreiben und Angaben zu Einkommen, Vermögen und regelmäßigen Ausgaben hilfreich. Auch Mahnbescheide, Vollstreckungsunterlagen und Informationen zu bestehenden Pfändungen können wichtig sein. Bei ehemals Selbständigen kommen gegebenenfalls Unterlagen zur früheren Tätigkeit und zu daraus verbliebenen Verbindlichkeiten hinzu. Eine vollständige Sammlung erleichtert die Einordnung; erkennbare Lücken sollten offen angesprochen werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation und dem Gegenstand des Gesprächs ab.
Worin unterscheiden sich Zahlungsplan, Vergleich und Insolvenz?
Ein Zahlungsplan beschreibt, wie Verbindlichkeiten über einen bestimmten Zeitraum beglichen werden sollen. Ein Vergleich beruht auf einer Vereinbarung mit Gläubigern, beispielsweise über Raten oder einen teilweisen Forderungsverzicht. Beide Ansätze können sich überschneiden und setzen eine entsprechende Verständigung voraus. Ein Insolvenzverfahren ist dagegen ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur geordneten Behandlung der Schulden. Für natürliche Personen kann sich unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung anschließen. Welche Möglichkeiten geprüft werden können, hängt unter anderem von der Gläubigerstruktur, den verfügbaren Mitteln und der bisherigen Erwerbstätigkeit ab.
Wozu dient eine P-Konto-Bescheinigung und welche Nachweise können erforderlich sein?
Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben innerhalb gesetzlich bestimmter Grenzen vor einer Kontopfändung. Eine P-Konto-Bescheinigung kann bestimmte Erhöhungsbeträge nachweisen, etwa wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten oder bestimmter auf dem Konto eingehender Leistungen. Je nach Sachverhalt können dafür Leistungsbescheide, Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen oder weitere Belege erforderlich sein. Die Bescheinigung ersetzt weder die Einrichtung eines P-Kontos bei der Bank noch eine umfassende Klärung sämtlicher Pfändungsfragen. Ob ein zusätzlicher Schutz durch Bescheinigung nachgewiesen werden kann oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, richtet sich nach dem Einzelfall.
Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und genügt dafür ein Rechtsanwalt?
Von einer einvernehmlichen Scheidung wird üblicherweise gesprochen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und über wesentliche Folgen Einigkeit besteht oder diese geklärt werden können. Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Der andere Ehegatte kann der Scheidung regelmäßig ohne eigenen Rechtsanwalt zustimmen. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame anwaltliche Vertretung: Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt nur die Interessen seiner Mandantin oder seines Mandanten. Werden eigene Anträge gestellt oder bestehen Interessengegensätze, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich werden.
Welche Bedeutung hat das Trennungsjahr für die Vorbereitung einer Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist grundsätzlich eine Trennungszeit von einem Jahr von Bedeutung. Trennung setzt nicht zwingend unterschiedliche Wohnungen voraus, verlangt aber eine entsprechende Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Vorbereitung kann bereits vorher beginnen, etwa durch das Zusammenstellen von Personenstandsurkunden und Informationen zum Versorgungsausgleich. Ein frühes Beratungsgespräch bedeutet nicht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag oder die gerichtliche Entscheidung schon erfüllt sind. Der zeitliche Ablauf hängt außerdem von den erforderlichen Auskünften und möglichen weiteren Verfahrensfragen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Max Postulka

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-postulka.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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