Veröffentlichtes Profil

Ebru Kuleci

Ebru Kuleci – Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Aachen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Kuleci

Oppenhoffallee 29, 52066 Aachen

Telefon: +49 241 505065

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kuleci
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ebru Kuleci ist Rechtsanwältin der Kanzlei Kuleci in Aachen. Die Kanzlei ist im Arbeitsrecht und Familienrecht tätig und befindet sich in der Oppenhoffallee 29. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst allgemeine arbeitsrechtliche Fragen, Arbeitsverträge sowie Themen im Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang mit einer Kündigung. Wenn erforderlich, werden Mandanten vor dem Arbeitsgericht vertreten, etwa bei einer Kündigungsschutzklage. Im Familienrecht berät und vertritt die Kanzlei Mandanten in Scheidungsverfahren, bei Unterhaltsfragen und in Sorgerechtsstreitigkeiten. Dabei sollen auch Lösungen gefunden werden, die für Paare sowie Eltern und Kinder langfristig funktionieren. Ebru Kuleci betont eine interessengerechte Vertretung, die je nach Situation gerichtliche Schritte oder nachhaltige außergerichtliche Lösungen einschließt. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die individuelle Prüfung der Rechtslage und das genaue Zuhören, um Ziele und Bedürfnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Kanzlei Strategien für das weitere Vorgehen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-kuleci.de, kanzlei-kuleci.de

Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Ebru Kuleci ist in der Kanzlei Kuleci in der Oppenhoffallee 29 in 52066 Aachen tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzlei bearbeitet außerdem familienrechtliche Angelegenheiten. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Im Mittelpunkt stehen allgemeine Fragen des Arbeitsrechts, die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Konflikte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder anlässlich seiner Beendigung. Ratsuchende können hier beispielsweise Klärungsbedarf zu vertraglichen Regelungen, gegenseitigen Pflichten oder den Folgen einer Kündigung haben. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen häufig Situationen, in denen rechtliche Fragen und berufliche Entscheidungen eng miteinander verbunden sind. Arbeitsverträge bestimmen wesentliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit; bei einer Kündigung können zusätzlich kurze gesetzliche Fristen Bedeutung gewinnen. Die beschriebene Tätigkeit von Ebru Kuleci umfasst die individuelle Prüfung der Rechtslage und, wenn erforderlich, die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, etwa in einem Kündigungsschutzverfahren. Nach der Kanzleibeschreibung gehören genaues Zuhören und die Berücksichtigung der persönlichen Ziele zur Arbeitsweise. Daraus wird das weitere Vorgehen entwickelt, das je nach Situation außergerichtliche Lösungen oder gerichtliche Schritte einschließen kann. Im Familienrecht berät und vertritt die Kanzlei bei Scheidungen, Unterhaltsfragen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Typische Anliegen betreffen die rechtliche Ordnung nach einer Trennung, finanzielle Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern oder die elterliche Verantwortung für Kinder. Dabei können mehrere Themen gleichzeitig zu klären sein. Die Kanzleibeschreibung hebt hervor, dass neben der rechtlichen Interessenvertretung auch längerfristig tragfähige Lösungen für Paare sowie Eltern und Kinder berücksichtigt werden sollen. Welche Fragen tatsächlich zusammenhängen, lässt sich erst anhand der jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse einordnen. Der örtliche Bezug liegt in Aachen mit den Stadtteilen Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg und Haaren. Die Anschrift in der Oppenhoffallee dient als Orientierung für die Anreise; die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Aachen in Betracht, für Familiensachen das Familiengericht beim Amtsgericht Aachen, jeweils nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Ebru Kuleci ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Aachen relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Für Scheidungen, Unterhalt und elterliche Sorge ist dagegen grundsätzlich das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. In Aachen ist dies das Amtsgericht Aachen, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit dorthin führen. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Aachen ist für die beschriebenen arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Anliegen üblicherweise nicht das erstinstanzliche Gericht. Das Verwaltungsgericht Aachen befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Dazu können beispielsweise beamtenrechtliche Verfahren gehören, die von gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu unterscheiden sind. Eine beamtenrechtliche Tätigkeit der Kanzlei ist mit den vorliegenden Angaben allerdings nicht belegt. Die Kanzlei befindet sich an der Oppenhoffallee 29 im Aachener Stadtgebiet. Diese Anschrift ist der konkrete Bezugspunkt für Ratsuchende aus Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Adresse. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können auch Vertragsänderungen, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und einschlägiger Schriftverkehr eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird im Rahmen der weiteren Abklärung bestimmt.
Welche Fragen lassen sich bei einem Arbeitsvertrag allgemein prüfen?
Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen. Auch Befristungen, Überstundenregelungen oder Ausschlussfristen können für beide Vertragsseiten bedeutsam sein. Neben dem Wortlaut des Vertrags können gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Einfluss auf die rechtliche Einordnung haben. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob ein neuer Vertrag vorliegt, eine Änderung geplant ist oder bereits Streit über eine bestehende Regelung besteht. Ob eine einzelne Klausel wirksam ist, lässt sich nicht allein anhand ihrer Überschrift beurteilen.
Müssen Unterhalt und Sorgerecht bei einer Scheidung immer gemeinsam geklärt werden?
Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bestimmte Fragen können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden; andere werden gesondert geklärt. Eine Trennung oder Scheidung führt für sich genommen nicht automatisch zum Ende gemeinsamer elterlicher Sorge. Bei einer ersten Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Fragen offen sind, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen. Daraus lässt sich der weitere Klärungsbedarf strukturieren.
Ist bei arbeitsrechtlichen oder familiären Konflikten immer ein Gerichtsverfahren notwendig?
Nicht jeder Konflikt muss gerichtlich ausgetragen werden. Im Arbeitsrecht kommen beispielsweise Gespräche und außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht, im Familienrecht können einzelne Trennungsfolgen ebenfalls einvernehmlich geregelt werden. Eine Scheidung selbst erfordert jedoch eine gerichtliche Entscheidung. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll und rechtlich möglich ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, bestehenden Fristen und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Manche Vereinbarungen benötigen eine besondere Form. Auch während eines laufenden Verfahrens kann eine Einigung über bestimmte Streitpunkte möglich bleiben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ebru Kuleci

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 75 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Kuleci insgesamt und nicht auf Ebru Kuleci persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Oppenhoffallee 29, 52066 Aachen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-kuleci.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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