Veröffentlichtes Profil

Nicola Meier

Nicola Meier-van Laak: Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht in Aachen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwältin · Grossek & Meier-van Laak

Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen

Telefon: +49 241 55969-0

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Grossek & Meier-van Laak

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Nicola Meier-van Laak ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Grossek & Meier-van Laak in Aachen. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwältin. Gemeinsam mit Andreas Grossek übt sie ihre Tätigkeit seit April 1999 aus. Seit September 2005 befindet sich die Kanzlei in den Räumen im Aachener Südviertel auf der Maria-Theresia-Allee. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Als Rechtsgebiete nennt sie Arbeitsrecht, Jagdrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht. Sie beschreibt es als ihren Anspruch, Mandanten in schwierigen Situationen beizustehen. Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung bilden nach ihren Angaben Grundlagen der Tätigkeit. Besonderen Wert legt die Kanzlei auf Zuverlässigkeit und die strikte Wahrung der Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Vertretung ist vor allen deutschen Amts- und Landgerichten, allen Oberlandesgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof möglich. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Für Besprechungen bittet die Kanzlei um vorherige Terminvereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-im-suedviertel.de, kanzlei-im-suedviertel.de

Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion

Nicola Meier wird in der Kanzleibeschreibung als Nicola Meier-van Laak geführt und ist Rechtsanwältin bei Grossek & Meier-van Laak in Aachen. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben ist sie Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwältin. Gemeinsam mit Andreas Grossek ist sie seit April 1999 tätig. Diese Angaben unterscheiden zwischen dem im Profil hervorgehobenen Tätigkeitsgebiet und den ausgewiesenen Fachanwaltstiteln: Ein Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht ist nicht angegeben. Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet insbesondere die rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Erklärungen und betrieblichen Abläufen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt regelmäßig vom konkreten Sachverhalt, den vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen ab. Eine frühzeitige Zusammenstellung der maßgeblichen Dokumente erleichtert deshalb die erste Orientierung. Die weiteren Qualifikationen von Nicola Meier betreffen zwei Rechtsgebiete mit anderen persönlichen und tatsächlichen Ausgangslagen. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht zu den typischen Anliegen. Im Verkehrsrecht geht es beispielsweise um die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Schadensersatz, verkehrsrechtliche Bußgeldvorwürfe oder Fragen zur Fahrerlaubnis. Die Kanzlei nennt außerdem Jagdrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht. Diese Aufzählung beschreibt das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei; sie ist nicht mit einer persönlichen Fachanwaltsqualifikation in sämtlichen genannten Bereichen gleichzusetzen. Seit September 2005 befindet sich die Kanzlei im Aachener Südviertel, heute unter der Anschrift Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen. Damit liegt der örtliche Bezug innerhalb des Aachener Stadtgebiets, zu dem auch Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg und Haaren gehören. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist typischerweise das Arbeitsgericht Aachen relevant, für Familiensachen das Familiengericht beim Amtsgericht Aachen. In Verkehrssachen können je nach Verfahrensart auch das Landgericht oder das Verwaltungsgericht Aachen zuständig sein. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der konkreten Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktwege und bittet für Besprechungen um vorherige Terminvereinbarung. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen geben der Anfrage einen Rahmen. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und die mögliche Übernahme eines Mandats klären. Die Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine zugesagte Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Für den im Profil von Nicola Meier genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist vor allem das Arbeitsgericht Aachen von Bedeutung. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit dem Versuch einer gütlichen Einigung. Für den familienrechtlichen Bereich ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Aachen typischerweise die gerichtliche Anlaufstelle. Zu seinen Aufgaben gehören Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen. Ob ein Aachener Gericht im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Verkehrsrecht verteilt sich die Zuständigkeit auf unterschiedliche Gerichte. Zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall können abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Aachen oder dem Landgericht Aachen verhandelt werden. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit Verkehrsbußgeldsachen und bestimmten Verkehrsstrafverfahren. Bei öffentlich-rechtlichen Auseinandersetzungen mit einer Fahrerlaubnisbehörde kann das Verwaltungsgericht Aachen zuständig sein. Die Unterscheidung zwischen Schadensregulierung, Sanktionen und behördlichen Maßnahmen ist daher auch für die gerichtliche Zuordnung wesentlich. Die Kanzlei Grossek & Meier-van Laak liegt an der Maria-Theresia-Allee 29 im Aachener Südviertel und ist dort seit September 2005 ansässig. Für Ratsuchende aus Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für öffentliche Verkehrsmittel empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleiadresse; bei einer Pkw-Anreise sollten Verkehrsführung und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Besprechungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Besprechungstermin.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bitte vereinbaren Sie vorher einen Besprechungstermin.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, relevante Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder eine Kündigung hinzu. Bei zugestellten oder übergebenen Erklärungen kann auch das Empfangsdatum wichtig sein. Ratsuchende sollten bereits bekannte Fristen in ihrer Anfrage ausdrücklich benennen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Originalunterlagen sollten grundsätzlich sorgfältig aufbewahrt werden.
Warum spielt bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen maßgeblich sein. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt ihres Zugangs für die zeitliche Einordnung bedeutsam. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung, deren Unterzeichnung weitreichende Folgen für das Arbeitsverhältnis und mögliche sozialrechtliche Ansprüche haben kann. Für eine allgemeine Vorbereitung ist deshalb wichtig, zwischen einer bereits ausgesprochenen Kündigung und einem erst angebotenen Vertrag zu unterscheiden. In einer Anfrage sollten vorhandene Unterlagen, Empfangsdaten und angekündigte Entscheidungstermine genannt werden. Die rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.
Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage geordnet werden?
Bei einer Trennung oder beabsichtigten Scheidung können mehrere Fragen zusammenkommen: die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und Vermögensverhältnisse. Eine kurze Übersicht hilft, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen. Bereits bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Schreiben können für das Erstgespräch relevant sein. Bei Fragen zu Kindern stehen häufig Betreuung, Umgang und elterliche Sorge im Vordergrund. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Sensible familiäre Einzelheiten müssen nicht unstrukturiert in einer ersten Nachricht dargestellt werden; zunächst genügt eine sachliche Beschreibung des Klärungsbedarfs.
Welche Informationen sind nach einem Verkehrsunfall für eine anwaltliche Anfrage relevant?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine sachliche Schilderung des Ablaufs. Soweit vorhanden, können Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen die Einordnung unterstützen. Bei Sachschäden sind vorhandene Kostenvoranschläge oder Gutachten von Bedeutung; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Schadensersatzfragen und ein mögliches Bußgeld- oder Strafverfahren sind rechtlich unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie auf demselben Ereignis beruhen. Bereits eingegangene amtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten daher ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich ein Verkehrsbußgeldverfahren und ein Verfahren zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Dabei können eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Ein fahrerlaubnisrechtliches Verfahren betrifft dagegen behördliche Fragen zur Berechtigung oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Hier können Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung werden. Beide Verfahren können nebeneinander bestehen und unterschiedlichen Regeln folgen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die ausstellende Behörde, die Art des erhaltenen Schreibens und mögliche Fristen anzugeben. Eine ADAC-Mitgliedschaft bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche anwaltlichen Leistungen abgedeckt sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Nicola Meier

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4,4 von 5 · 32 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-im-suedviertel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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