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- Kanzlei Holger Schreiber
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Holger M. Schreiber ist Rechtsanwalt in Aachen sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Wilhelmstraße 77 und nennt außerdem Arbeitsrecht als Tätigkeitsgebiet. Im Familienrecht führt die Webseite Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs-/Sorgerecht auf. Daneben werden Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht genannt. Zu den aufgeführten steuerrechtlichen Themen gehören Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und Steuerfahndung. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag. Das Angebot wird für die Städteregion Aachen beschrieben. In den veröffentlichten Mandantenbewertungen berichten Ratsuchende über Beratung und Vertretung, darunter auch ein Mandant aus Bonn. Die Kanzlei bietet kurzfristige Terminvergabe für persönliche Gespräche sowie Beratung per Video an. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Für unverbindliche Mandatsanfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung, das Angaben zum Anliegen und eine Telefonnummer für einen Rückruf vorsieht. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-holgerschreiber.de, kanzlei-holgerschreiber.de
Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Holger Schreiber ist mit der Kanzlei Holger Schreiber in der Wilhelmstraße 77 in 52070 Aachen ansässig. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Zugleich ist er Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Diese Ausrichtung umfasst unterschiedliche persönliche und berufliche Lebenssituationen: Fragen zum Beschäftigungsverhältnis gehören ebenso dazu wie die rechtlichen Folgen einer Trennung oder steuerrechtliche Auseinandersetzungen. Die Kanzlei beschreibt ihr Angebot für die Städteregion Aachen und nennt neben diesen Bereichen auch Erbrecht sowie Steuerstrafrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht führt die Kanzlei Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag auf. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, die Ausgestaltung vertraglicher Bedingungen oder die Folgen einer einvernehmlichen Beendigung im Mittelpunkt. Bei einer rechtlichen Prüfung können der Wortlaut der Dokumente, der zeitliche Ablauf und die bisherige Kommunikation zwischen den Beteiligten eine Rolle spielen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, welches Schreiben vorliegt und wann es zugegangen ist, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden ist. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Eheverträge, Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht. Dahinter stehen sowohl vorsorgende Vereinbarungen als auch Fragen zur Neuordnung familiärer Verhältnisse. Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht werden unter anderem Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und Steuerfahndung aufgeführt. Hier unterscheiden sich die Verfahrenswege deutlich von familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Welche Unterlagen und Verfahrensinformationen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt daher wesentlich vom jeweiligen Anliegen ab. Der örtliche Bezug liegt in Aachen und der umliegenden Städteregion. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Aachen in Betracht; familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Aachen geführt. Ratsuchende aus Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren können einen persönlichen Termin in der Wilhelmstraße vereinbaren. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Daneben bietet die Kanzlei Beratung per Video an. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient die Mandatsanfrage zunächst dazu, das Anliegen knapp zu schildern und Rückrufdaten zu übermitteln. Das aufgeführte Kontaktformular sieht hierfür eine Telefonnummer vor. Termine finden nach Vereinbarung statt; die Kanzlei nennt auch eine kurzfristige Terminvergabe für persönliche Gespräche. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr angegeben. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aachen
- Amtsgericht Aachen
- Landgericht Aachen
- Arbeitsgericht Aachen
- Verwaltungsgericht Aachen
Die Kanzlei Holger Schreiber hat ihren Sitz in der Wilhelmstraße 77 in 52070 Aachen. Ihr beschriebenes Tätigkeitsumfeld umfasst die Städteregion Aachen. Damit richtet sich die örtliche Orientierung nicht nur auf einzelne Aachener Stadtteile wie Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren, sondern auch auf das Umland. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für einen vereinbarten Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Als Alternative zum persönlichen Gespräch wird Videoberatung angeboten. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Aachen relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen, gehören grundsätzlich vor das Familiengericht am Amtsgericht. In Aachen ist hierfür das Amtsgericht Aachen der örtliche Bezugspunkt. Amtsgericht und Landgericht Aachen können außerdem in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit erbrechtlichem Bezug sowie in Steuerstrafsachen zuständig sein; die konkrete Zuordnung hängt von der Verfahrensart und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Steuerrechtliche Streitigkeiten über Steuerbescheide gehören dagegen regelmäßig zur Finanzgerichtsbarkeit, nicht vor das Verwaltungsgericht Aachen. Dieses entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten außerhalb der besonderen Gerichtsbarkeiten, beispielsweise in bestimmten beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen fragt nach Name, Telefonnummer für einen Rückruf, E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Anliegen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Kontaktaufnahme wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart; die Kanzlei nennt eine kurzfristige Terminvergabe. Beratung ist auch per Video möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach Kontaktaufnahme wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart; die Kanzlei nennt eine kurzfristige Terminvergabe. Beratung ist auch per Video möglich.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen fragt nach Name, Telefonnummer für einen Rückruf, E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Anliegen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze Darstellung des Geschehens hilfreich. Wichtig können außerdem der Zugangstag, die Dauer der Beschäftigung und bereits geführte Gespräche oder Schriftwechsel sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht. Eine Abmahnung wirft andere Prüfungsfragen auf als eine Kündigung, etwa hinsichtlich des beschriebenen Verhaltens und ihrer möglichen Folgen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich die Prüfung eines Arbeitsvertrags und eines Aufhebungsvertrags?
- Ein Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses, etwa Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsmodalitäten. Ein Aufhebungsvertrag zielt dagegen auf eine einvernehmliche Beendigung. Dabei können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und offene Ansprüche eine Rolle spielen. Auch sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen können berührt sein. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob ein Entwurf vorliegt, bereits unterschrieben wurde oder eine Entscheidung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwartet wird. Die rechtliche Einordnung hängt vom gesamten Vertrag und den Umständen ab.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Kindern benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann unterscheiden, ob es um die Scheidung selbst, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder bestehende Vereinbarungen geht. Diese Fragen hängen häufig zusammen, werden rechtlich aber nicht vollständig nach denselben Regeln behandelt. Für die Orientierung können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren nützlich sein. Bei Eheverträgen ist zudem relevant, ob eine neue Vereinbarung geplant oder eine vorhandene Regelung geprüft werden soll. Sensible Dokumente müssen nicht ungefragt vollständig in einer ersten Nachricht übermittelt werden.
- Was unterscheidet ein steuerrechtliches Anliegen von einem Steuerstrafverfahren?
- Im Steuerrecht geht es beispielsweise darum, ob eine Steuer zutreffend festgesetzt wurde oder welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten gegenüber einem Bescheid bestehen. Ein Steuerstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa Steuerhinterziehung. Steuerordnungswidrigkeiten bilden nochmals einen eigenen Bereich. Diese Verfahren können nebeneinander auftreten, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die absendende Behörde, die Art des erhaltenen Schreibens und darin genannte Fristen mitzuteilen. Auch die Information, ob bereits Ermittlungsmaßnahmen stattgefunden haben, erleichtert die Zuordnung des Anliegens.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Holger Schreiber
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 66 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-holgerschreiber.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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