Veröffentlichtes Profil

Sebastian Franck

Sebastian Franck: Rechtsanwalt für Verkehrs-, Familien-, Erb- und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Sebastian Franck

Lothar-Streit-Straße 19, 08056 Zwickau

Telefon: +49 375 3909902

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Sebastian Franck
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Sebastian Franck ist in der Lothar-Streit-Straße 19 in Zwickau erreichbar. Seine Leistungen umfassen Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. Im Straßenverkehrsrecht nennt die Kanzlei Kraftfahrzeugschäden, Schadensersatz bei Verletzten und bei Tötung, Ordnungswidrigkeiten sowie Strafverteidigung. Familienrechtliche Themen sind Ehescheidung, elterliche Sorge, Unterhalt und Umgangsrecht. Zum Erbrecht gehören Testament und Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Beratungen vor und nach dem Erbfall. Auch Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche und die Erbengemeinschaft werden aufgeführt. Im Strafrecht übernimmt Sebastian Franck die Verteidigung als Wahl- und/oder Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren vor dem Strafgericht und in Sicherungsverfahren. Das Angebot umfasst zudem Jugendstrafrecht mit besonderen Verfahren für Jugendliche und Heranwachsende, Verkehrsstrafrecht sowie Steuerstrafrecht einschließlich Schwarzarbeitsgesetz. Weitere genannte Bereiche sind Maßregelvollzug sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. Die Bürozeiten liegen montags bis donnerstags am Vor- und Nachmittag sowie freitags am Vormittag. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-franck.de, rechtsanwalt-franck.de

Beratung in Zwickau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sebastian Franck ist mit seiner Kanzlei in der Lothar-Streit-Straße 19 in 08056 Zwickau erreichbar. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt zeitlich zu ordnen und die vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Welche Unterstützung im konkreten Fall übernommen werden kann, lässt sich bei einer Anfrage klären; die vorliegende Kanzleibeschreibung führt einzelne arbeitsrechtliche Leistungen nicht näher aus. Für das Familienrecht benennt die Kanzlei Ehescheidung, elterliche Sorge, Unterhalt und Umgangsrecht ausdrücklich. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragestellungen: die rechtliche Auflösung einer Ehe, die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung sowie die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Sorge und Umgang sind dabei voneinander zu unterscheiden und können unabhängig von einem Scheidungsverfahren Bedeutung haben. Eine erste anwaltliche Befassung dient regelmäßig dazu, die familiäre Ausgangslage, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls bereits laufende Verfahren zu erfassen. Je nach Anliegen können finanzielle Unterlagen, gerichtliche Schreiben oder bisherige Absprachen für die Einordnung wichtig sein. Der örtliche Bezug liegt in Zwickau. Die Innenstadt sowie Marienthal und Eckersbach gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Zwickau in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Zwickau ist hingegen weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Für Letztere besteht eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Kanzleianschrift bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die individuelle Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil aufrufen und die dort hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleiangaben stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Angabe des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Die Bürozeiten liegen montags bis donnerstags am Vor- und Nachmittag sowie freitags am Vormittag. Ein Termin und die mögliche Übernahme des Mandats sind gesondert abzustimmen; eine Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Zwickau

Für die im Profil genannten Schwerpunkte Arbeitsrecht und Familienrecht sind die Gerichte in Zwickau unterschiedlich einzuordnen. Beim Amtsgericht Zwickau werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahrensgegenstand und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Das Landgericht Zwickau ist für diese Familiensachen nicht das reguläre Eingangsgericht. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor Amts- oder Landgericht. Ein bestimmtes zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Das Landgericht bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Die Kanzlei von Sebastian Franck befindet sich in der Lothar-Streit-Straße 19, 08056 Zwickau. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Marienthal und Eckersbach genannt. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch weder eine Innenstadtlage der Kanzlei noch ihre Zugehörigkeit zu Marienthal oder Eckersbach ableiten. Für einen persönlichen Besuch kann die vollständige Anschrift zur Routenplanung verwendet werden. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Eine Terminabstimmung vor der Anreise ermöglicht es, organisatorische Fragen zum Besuch vorab zu klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung sinnvoll?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel zum strittigen Vorgang. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht mit den wichtigsten Ereignissen und dem Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage ersetzt deshalb keine Fristenprüfung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, ist im Einzelfall abzustimmen.
Welche arbeitsrechtlichen Themen können auch ohne Kündigung Anlass für eine Anfrage sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen häufig schon während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören Unklarheiten über Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Aufgabenbereiche oder die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln. Auch eine Abmahnung, ein angebotenes Aufhebungsabkommen oder ein Arbeitszeugnis können Anlass für eine rechtliche Einordnung geben. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, das konkrete Problem und das gewünschte Klärungsziel knapp zu beschreiben. Die Prüfung hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, möglichen Tarifregelungen und dem tatsächlichen Ablauf ab. Nicht jedes Anliegen führt zu einem gerichtlichen Verfahren.
Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt?
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang hängen im Alltag oft zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Verfahrensgegenstände. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Scheidung behandelt werden; andere Fragen werden gesondert geklärt. Nicht jede Trennung führt automatisch zu einem gerichtlichen Sorge- oder Umgangsverfahren. Für eine erste Anfrage ist daher eine Übersicht sinnvoll, welche Punkte bereits geregelt sind und wo Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen helfen dabei, die Ausgangslage zu erfassen und den Umfang des Klärungsbedarfs zu bestimmen.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
Die elterliche Sorge umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen zu Betreuung, Gesundheit, schulischen Angelegenheiten und Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und den umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden; eine Trennung der Eltern hebt die gemeinsame Sorge nicht automatisch auf. In gerichtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Kontaktaufnahme helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Absprachen und zu möglichen gerichtlichen Regelungen, ohne dass bereits eine bestimmte Lösung vorausgesetzt werden sollte.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Franck

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-franck.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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