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- Rechtsanwältin U. Leichsenring
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Ulrike Leichsenring ist in der Inneren Plauenschen Str. 29 in Zwickau ansässig. Ihre Webseite bezeichnet die Kanzlei als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Angesprochen werden der Ablauf eines Scheidungsverfahrens, der Versorgungsausgleich sowie die Berechnung und Zahlung von Unterhalt. Weitere Themen sind die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Regelung des Umgangsrechts, die Verteilung der Wohnungseinrichtung und Regelungen zum Vermögen. Die Inhalte richten sich an Menschen, die sich mit einer Trennung oder Scheidung und deren Folgen befassen. Die Kanzlei verweist darauf, ihre Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um Nachteile einer Trennung oder Scheidung zu verhindern. Auf der Webseite sind außerdem die Bereiche Online-Ehescheidung und Kosten aufgeführt. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular unterscheidet zwischen einer allgemeinen Anfrage und einer Anfrage für ein Erstgespräch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Zwickau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Ulrike Leichsenring ist mit ihrer Kanzlei Rechtsanwältin U. Leichsenring in der Inneren Plauenschen Str. 29, 08056 Zwickau, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzleiwebseite bezeichnet die Kanzlei als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und beschreibt insbesondere Themen rund um Trennung und Scheidung. Für Ratsuchende ergeben sich damit zwei unterschiedliche Anknüpfungspunkte: rechtliche Fragen aus dem Arbeitsverhältnis und die persönlichen sowie wirtschaftlichen Folgen einer familiären Trennung. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse oder vorgeschlagene Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Bei einer ersten rechtlichen Einordnung stehen regelmäßig die vertraglichen Grundlagen, der zeitliche Verlauf und die vorhandenen Unterlagen im Vordergrund. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Welche arbeitsrechtlichen Anliegen Ulrike Leichsenring im einzelnen Fall übernimmt, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären; die vorliegenden Angaben beschreiben hierfür keine weiteren Spezialisierungen. Der familienrechtliche Teil der Kanzleibeschreibung ist näher ausgeführt. Genannt werden der Ablauf eines Scheidungsverfahrens, der Versorgungsausgleich sowie die Berechnung und Zahlung von Unterhalt. Hinzu kommen die Betreuung gemeinsamer Kinder, das Umgangsrecht, die Verteilung der Wohnungseinrichtung und Vermögensregelungen. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie werden die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet, welche Regelungen betreffen die Kinder und welche Punkte gehören zum gerichtlichen Scheidungsverfahren? Eine allgemeine Orientierung hilft dabei, diese Anliegen zunächst voneinander abzugrenzen. Der örtliche Bezug liegt in Zwickau. Für Menschen aus der Innenstadt, Marienthal oder Eckersbach ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Konkrete Angaben zu Verkehrslinien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Zwickau und das Landgericht Zwickau. Familiengerichtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Amtsgericht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden dagegen regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil zunächst zur Orientierung über Rechtsgebiete und Anschrift dienen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular belegt. Das Formular unterscheidet zwischen einer allgemeinen Anfrage und einer Anfrage für ein Erstgespräch. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtiger Termine und der beteiligten Personen erleichtert die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Zwickau
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Ulrike Leichsenring befindet sich in der Inneren Plauenschen Str. 29 in Zwickau. Die Anschrift ist für die Orientierung im Stadtgebiet maßgeblich; als örtliches Umfeld sind Innenstadt, Marienthal und Eckersbach genannt. Eine nähere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle, adressbezogene Routenplanung. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, unmittelbaren Parkmöglichkeiten oder der Zugänglichkeit der Kanzleiräume lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Auch die Verbindung aus den einzelnen Stadtteilen sollte anhand der tatsächlichen Startadresse geprüft werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Zwickau relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren und Verfahren über Versorgungsausgleich, Unterhalt, elterliche Sorge oder Umgang geführt. Ob gerade Zwickau örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls. Das ebenfalls genannte Landgericht Zwickau ist für diese Familiensachen nicht das reguläre Eingangsgericht; familiengerichtliche Beschwerden führen grundsätzlich zum Oberlandesgericht. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt ausgewiesenen Bereich Arbeitsrecht ist die Abgrenzung ebenfalls wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Zwickau.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, Vorname, E-Mail und Nachricht. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail bittet die Kanzlei darum, keine vertraulichen Informationen unverschlüsselt zu übermitteln.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Kontaktformular kann der Betreff „Anfrage Erstgespräch“ ausgewählt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Kontaktformular kann der Betreff „Anfrage Erstgespräch“ ausgewählt werden.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, Vorname, E-Mail und Nachricht. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail bittet die Kanzlei darum, keine vertraulichen Informationen unverschlüsselt zu übermitteln.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr relevant. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Arbeitszeugnis hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Wann ist was geschehen, wann ging ein Schreiben zu und welche Gespräche fanden statt? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Prüfungsauftrag ab.
- Welche Fragen werden bei einer Scheidung neben der Auflösung der Ehe behandelt?
- Neben der Scheidung kann insbesondere der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Weitere mögliche Themen sind Unterhalt, Vermögensfragen, die Ehewohnung und Haushaltsgegenstände. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen der Betreuung, der elterlichen Sorge und des Umgangs hinzu. Nicht alle Punkte werden automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Manche benötigen eigene Anträge oder werden gesondert geregelt. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht sinnvoll, welche Fragen bereits geklärt sind und wo noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Ansprüche und Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf des Kindes; dabei sind unter anderem Betreuung, Alter und die wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung. Trennungsunterhalt betrifft die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Unterhalt nach der Scheidung folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und schließt sich nicht automatisch in gleicher Weise an. Für eine Einordnung werden häufig Einkommensnachweise und Angaben zu weiteren Verpflichtungen benötigt. Eine pauschale Aussage zur Höhe oder Dauer lässt sich ohne Prüfung der maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Umstände nicht treffen.
- Wie hängen Betreuung, Umgang und elterliche Sorge nach einer Trennung zusammen?
- Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hängen zusammen, bezeichnen aber nicht dasselbe. Die Betreuung betrifft die praktische Versorgung des Kindes im Alltag. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten des Kindes. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Maßgeblich ist bei kindbezogenen Regelungen das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen und zu den Punkten, über die Uneinigkeit besteht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrike Leichsenring
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-leichsenring.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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