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- Die Digitale Anwaltskanzlei
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Lars Ullmann ist in Zwickau tätig und berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsprüfungen zu den genannten Anliegen. Im Verkehrsrecht befasst er sich mit Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug. Weitere Schwerpunkte sind die Blitzerverteidigung und die Verkehrsunfallabwicklung. Ullmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kanzlei arbeitet digital und bietet Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail, WhatsApp und Onlineformular. Mandanten können Unterlagen ohne Kanzleibesuch digital einreichen. Über einen sicheren Mandantenbereich lassen sich Dokumente einreichen und einsehen sowie Rückmeldungen erhalten. Verfahrensschritte werden dokumentiert und für Mandanten nachvollziehbar gemacht. Ullmann betreut die Fälle persönlich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert er für die juristischen Fachzeitschriften NZV und DAR. Er ist außerdem Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen, Ausbilder von Rechtsreferendaren in Sachsen und Dozent für Schadensrecht bei der DEKRA Automobil GmbH Zwickau.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ullmann-law.de, ullmann-law.de
Beratung in Zwickau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Lars Ullmann ist mit der Kanzlei „Die Digitale Anwaltskanzlei“ am Wiesenweg 22 in 08064 Zwickau tätig. Er berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; daneben bildet das Verkehrsrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Ullmann führt die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht. Für Ratsuchende stehen damit sowohl Fragen aus dem Arbeitsverhältnis als auch rechtliche Anliegen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr im Mittelpunkt. Die Fälle betreut Ullmann persönlich. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsprüfungen zu den ausdrücklich genannten Anliegen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses, zu gegenseitigen Pflichten oder zur Bedeutung einzelner Vertragsklauseln. Eine arbeitsrechtliche Prüfung kann etwa den Inhalt eines Arbeitsvertrags, den Anlass einer Abmahnung oder die Umstände einer Kündigung betreffen. Für die Einordnung sind regelmäßig die vorhandenen Dokumente und der zeitliche Ablauf wichtig. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist bei einer Anfrage auch das Datum des Zugangs eines Schreibens von Bedeutung. Im Verkehrsrecht befasst sich Ullmann mit Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug. Genannt sind außerdem die Blitzerverteidigung und die Verkehrsunfallabwicklung. Typische Anliegen betreffen die Klärung der Haftung nach einem Zusammenstoß, die Kommunikation mit Versicherungen oder die Prüfung eines vorgeworfenen Verkehrsverstoßes. Ergänzend zu seiner anwaltlichen Arbeit publiziert Ullmann in den juristischen Fachzeitschriften NZV und DAR. Er ist Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen, bildet Rechtsreferendare in Sachsen aus und lehrt Schadensrecht bei der DEKRA Automobil GmbH Zwickau. Der örtliche Bezug liegt in Zwickau mit Stadtteilen wie Innenstadt, Marienthal und Eckersbach. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Zwickau und das Landgericht Zwickau, die insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallstreitigkeiten je nach Zuständigkeit eine Rolle spielen können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine persönliche Anfahrt bildet die Anschrift am Wiesenweg den Ausgangspunkt der Routenplanung; Unterlagen können auch ohne Kanzleibesuch digital übermittelt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst ihr Anliegen anhand des Profils einordnen und die dort ausgewiesenen Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei bietet Telefon, E-Mail, WhatsApp und ein Onlineformular als Kontaktwege an. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben und mögliche Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Über einen sicheren Mandantenbereich können Dokumente eingereicht und eingesehen sowie Rückmeldungen erhalten werden. Verfahrensschritte werden dokumentiert und nachvollziehbar gemacht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Zwickau
Für das Zwickauer Profil von Lars Ullmann ist zwischen arbeitsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Verfahren zu unterscheiden. Kündigungsschutzstreitigkeiten und andere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Zwickau und das Landgericht Zwickau sind hierfür nicht die regulären Eingangsgerichte. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen können hingegen beide Gerichte relevant sein. Ob eine Sache zum Amtsgericht oder zum Landgericht gehört, hängt insbesondere vom Streitwert und der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung ab. Die örtliche Zuständigkeit muss zusätzlich anhand des jeweiligen Falls bestimmt werden. Das Amtsgericht kann außerdem in gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen zuständig sein, etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Fragen rund um den Führerschein gehören nicht einheitlich zu einer Gerichtsbarkeit: Eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ist von Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden, für deren gerichtliche Überprüfung grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist. Das Landgericht kann neben erstinstanzlichen Zivilverfahren auch Rechtsmittelverfahren führen. Allein die Lage einer Kanzlei in Zwickau legt daher noch nicht fest, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt. Die Kanzleianschrift lautet Wiesenweg 22, 08064 Zwickau. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Marienthal und Eckersbach beschreiben das städtische Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Zuordnung der Adresse oder die Annahme einer Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Die digitale Einreichung von Unterlagen ermöglicht es, Dokumente unabhängig von einer persönlichen Anfahrt zu übermitteln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen die Unterlagen digital hochgeladen und der Fall geschildert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine individuelle Erstberatung an. Zum Start sollen Unterlagen hochgeladen und der Fall geschildert werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine individuelle Erstberatung an. Zum Start sollen Unterlagen hochgeladen und der Fall geschildert werden.
Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen die Unterlagen digital hochgeladen und der Fall geschildert werden.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Bundesverband der freiberuflichen und unabh. Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
- Verband der unabh. Kfz-Sachverständigen e.V.
- Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Darstellung der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung kommt es auch darauf an, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei einer Abmahnung sind der konkret erhobene Vorwurf und vorhandene Unterlagen zum geschilderten Vorgang relevant. Ergänzend können frühere Schreiben, Vertragsänderungen oder anwendbare betriebliche Regelungen Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche Anliegen können an kurze Fristen gebunden sein. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht.
- Was kann bei der Prüfung eines Arbeitsvertrags Gegenstand der anwaltlichen Einordnung sein?
- Eine Vertragsprüfung kann Regelungen zu Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen betreffen. Auch Befristungen, Überstundenklauseln, Ausschlussfristen oder Verweise auf Tarifverträge können eine Rolle spielen. Entscheidend ist nicht nur der Wortlaut einzelner Klauseln, sondern ihr Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls weiteren Regelwerken. Für eine Anfrage ist hilfreich, ob der Vertrag erst angeboten wurde oder bereits ein Arbeitsverhältnis besteht. Die vollständige Vertragsfassung samt Anlagen und späteren Ergänzungen ermöglicht eine umfassendere Einordnung als einzelne herausgelöste Textstellen.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zur Verkehrsunfallabwicklung?
- Für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsunfalls sind Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, eine Unfallskizze, Zeugenkontaktdaten und ein polizeiliches Aktenzeichen, soweit vorhanden. Bei Sachschäden sind etwa Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Auch bereits geführter Schriftwechsel mit Versicherungen sollte berücksichtigt werden. Welche Ansprüche bestehen und wer haftet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten.
- Was ist vor einer Anfrage zu einem Blitzerbescheid oder einem drohenden Führerscheinverlust zu unterscheiden?
- Zunächst ist wichtig, welches Dokument vorliegt: ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, ein gerichtliches Schreiben oder eine Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde. Diese Unterlagen betreffen unterschiedliche Verfahrensstadien und können verschiedene Fristen auslösen. Ebenso sind Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich nicht gleichzusetzen. Ein Fahrverbot untersagt das Fahren zeitweise, während eine Entziehung die Fahrerlaubnis selbst betrifft. Für die Anfrage sind das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und eine sachliche Schilderung des Vorwurfs hilfreich. Ob Einwände in Betracht kommen, erfordert eine Prüfung des konkreten Vorgangs.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lars Ullmann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ullmann-law.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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