Veröffentlichtes Profil

Franka Schütze

Franka Schütze – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Zwickau

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Franka Schütze

Innere Schneeberger Straße 17, 08056 Zwickau

Telefon: +49 375 30 33 412

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Franka Schütze
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Franka Schütze ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Zwickau. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich auf der Inneren Schneeberger Straße 17 im Stadtzentrum, unweit von Hauptmarkt und Rathaus. Als fachliche Ausrichtung wird auf der Internetseite das Verkehrsrecht genannt. Die Kanzlei vertritt die Interessen ihrer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Darüber hinaus bietet sie Rechtsberatung an. Nach ihrer eigenen Darstellung hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, Interessen umfassend und kompetent zu vertreten. Ihre Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei als kompetent, kundenorientiert und kreativ. Ein bestimmter Mandantenkreis wird in den vorliegenden Seiteninhalten nicht näher benannt. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Mobilnummer, eine Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse mail@franka-schuetze.de angegeben. Die Kontaktseite nennt ebenfalls den Kanzleistandort Innere Schneeberger Straße 17, 08056 Zwickau.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: franka-schuetze.de, franka-schuetze.de

Beratung in Zwickau – Einordnung der Redaktion

Franka Schütze ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Zwickau. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Inneren Schneeberger Straße 17, 08056 Zwickau. Im vorliegenden Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; die Internetseite der Kanzlei nennt dagegen Verkehrsrecht als fachliche Ausrichtung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Auswahl einer anwaltlichen Ansprechperson von Bedeutung: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht. Ob ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären. Die Kanzlei bietet Rechtsberatung an und vertritt Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorgaben und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Bei manchen Anliegen sind kurze Fristen zu beachten. Für eine erste Einordnung sind daher neben einer verständlichen Schilderung insbesondere die maßgeblichen Schreiben und deren Zugangsdatum relevant. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die Regulierung von Unfallschäden sowie Fragen zu Verkehrsverstößen und zur Fahrerlaubnis. Nach einem Verkehrsunfall können beispielsweise die Haftungsverteilung, Reparaturkosten oder Ansprüche wegen einer Verletzung streitig sein. Bei einem Bußgeldvorwurf geht es dagegen um den vorgeworfenen Verstoß und mögliche rechtliche Folgen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Aus der Fachanwaltsbezeichnung allein folgt keine Aussage über den Ausgang einer Angelegenheit. Der Kanzleistandort liegt im Zwickauer Stadtzentrum, unweit von Hauptmarkt und Rathaus. Damit ist die Kanzlei örtlich der Innenstadt zuzuordnen; auch für Ratsuchende aus Marienthal und Eckersbach bietet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt im Zentrum. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Zwickau und das Landgericht Zwickau. Diese können insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen eine Rolle spielen, während Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilinformationen nutzen und anschließend über die veröffentlichten Kontaktwege anfragen. Belegt sind Telefon, Mobiltelefon, Fax und die E-Mail-Adresse mail@franka-schuetze.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Fristen und eine Rückkontaktmöglichkeit erleichtern die erste Abstimmung. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt und welche Unterlagen zunächst erforderlich sind, ist unmittelbar mit ihr zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Zwickau

Die Rechtsanwaltskanzlei Franka Schütze liegt in der Inneren Schneeberger Straße 17 im Stadtzentrum von Zwickau, unweit von Hauptmarkt und Rathaus. Die Lage in der Innenstadt bildet den räumlichen Bezug des Profils. Marienthal und Eckersbach sind weitere genannte Zwickauer Stadtteile, aus denen sich eine Anfahrt zum zentralen Kanzleistandort planen lässt. Konkrete Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für einen Besuch mit Bus, Bahn oder Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung; organisatorische Fragen zum Zugang lassen sich vorab mit der Kanzlei abstimmen. Für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen können das Amtsgericht Zwickau und das Landgericht Zwickau relevant sein. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, werden abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor einem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Das Landgericht kann außerdem als Berufungsgericht für amtsgerichtliche Zivilurteile zuständig sein. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen entscheidet bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht. Auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen gehört allerdings vor diese Gerichte: Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten mit Behörden sind regelmäßig der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine weitere Abgrenzung wichtig. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Zwickau. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Sachverhalt, nicht allein nach der Kanzleianschrift.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem eine kurze zeitliche Übersicht und Angaben dazu, wann das betreffende Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Lohnabrechnungen, Schriftwechsel oder einschlägige betriebliche Regelungen hinzukommen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht automatisch. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, sollte vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen abgestimmt werden.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Urlaub, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Zudem können Vereinbarungen über die Beendigung Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für die allgemeine Einordnung sind der vollständige Vertragstext und die Begleitumstände wichtig. Ob und welche Regelungen im Einzelfall angemessen sind, lässt sich nicht allein anhand der Überschrift des Dokuments beurteilen.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
Für die erste Einordnung eines Verkehrsunfalls sind insbesondere Unfallzeit, Unfallort, beteiligte Fahrzeuge und eine sachliche Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, Angaben zu Versicherungen und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Prüfung unterstützen. Bei Sachschäden sind gegebenenfalls Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Ansprüche bestehen und wer haftet, hängt von den konkreten Umständen ab. Auch bereits geführter Schriftwechsel mit Versicherungen sollte bei einer Anfrage erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Verfahren zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei können eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Ein fahrerlaubnisrechtliches Verfahren betrifft dagegen die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und häufig Fragen der Fahreignung. Hier handelt zunächst die Fahrerlaubnisbehörde; gerichtlicher Rechtsschutz gehört regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet hingegen bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht. Für eine Anfrage sind deshalb die genaue Art des Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum wichtig, da unterschiedliche Verfahrensregeln und Fristen gelten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Franka Schütze

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Innere Schneeberger Straße 17, 08056 Zwickau

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: franka-schuetze.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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