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- Dr. Reuss und Partner mbB
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sönke Voßeler wird auf der Webseite der Dr. Reuss und Partner mbB in Neumünster als Rechtsanwalt und Notar geführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Kaiserstraße 10. Zu den auf der Webseite genannten Tätigkeitsgebieten der Kanzlei gehören Baurecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Außerdem werden Familienrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Asylrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Sozialrecht aufgeführt. Ein weiterer Bereich ist das Notariat. Eine persönliche Zuordnung einzelner Rechtsgebiete zu Sönke Voßeler oder eine nähere Beschreibung seines Mandantenkreises enthält der vorliegende Seiteninhalt nicht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als ergebnisorientiert und erklärt, die Ziele ihrer Mandanten durchsetzen zu wollen, statt langwierige juristische Verfahren zu führen. Sie bietet Beratung und Vertretung an. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail sowie Onlineformulare für Terminanfragen und allgemeine Nachrichten zur Verfügung. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-reuss.de, rae-reuss.de
Beratung in Neumünster – Einordnung der Redaktion
Sönke Voßeler ist auf der Webseite von Dr. Reuss und Partner mbB als Rechtsanwalt und Notar in Neumünster aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiserstraße 10, 24534 Neumünster. Das vorliegende Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die ergänzend vorliegende Kanzleibeschreibung führt Familienrecht ebenfalls auf, ordnet die dort genannten Rechtsgebiete jedoch nicht einzelnen Berufsträgern zu. Für Ratsuchende ist deshalb bei der Kontaktaufnahme eine kurze Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens sinnvoll, damit die persönliche Zuständigkeit und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme geklärt werden können. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen innerhalb einer Partnerschaft oder Familie im Mittelpunkt. Typische Themen sind Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Hinzu kommen vermögensrechtliche Fragen, etwa zum Zugewinnausgleich oder zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer familienrechtlichen Beratung grundsätzlich eine Einordnung der persönlichen Ausgangslage, der vorhandenen Unterlagen und möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt behandelt werden, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls. Die zusätzliche Berufsbezeichnung als Notar ist insbesondere im Zusammenhang mit rechtlichen Vereinbarungen von Bedeutung. Im familiären Bereich können beispielsweise Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen notarielle Fragen aufwerfen. Dabei sind anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit voneinander zu unterscheiden: Während anwaltliche Beratung auf die Interessen der jeweiligen Mandantschaft ausgerichtet ist, setzt das notarielle Amt Unabhängigkeit und Unparteilichkeit voraus. Ob eine anwaltliche Beratung oder eine notarielle Tätigkeit angefragt wird, sollte daher bereits bei der ersten Nachricht deutlich werden. Die konkrete Ausgestaltung eines Auftrags wird erst im persönlichen Austausch geklärt. Der örtliche Bezug liegt in Neumünster; für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Gadeland und Einfeld ist die Kaiserstraße 10 die angegebene Kanzleianschrift. Am Standort besteht das Amtsgericht Neumünster, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp benennen und vorhandene Fristen sowie einen Rückrufwunsch aufführen. Für den anschließenden Kontakt nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und Onlineformulare für Terminanfragen oder allgemeine Nachrichten. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr. Eine Anfrage bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme; Termin, Zuständigkeit und benötigte Unterlagen sind gesondert abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neumünster
Für den im Profil von Sönke Voßeler genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Neumünster relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Ehescheidungen, Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Ob das Amtsgericht Neumünster für ein konkretes Anliegen örtlich zuständig ist, folgt allerdings nicht allein aus dem Kanzleisitz. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, die je nach Verfahrensart beispielsweise an den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder anknüpfen. Notarielle Beurkundungen sind davon zu unterscheiden: Sie sind keine familiengerichtlichen Verfahren, auch wenn sie Vereinbarungen zu Ehe, Trennung oder Scheidungsfolgen betreffen können. Dr. Reuss und Partner mbB hat die angegebene Anschrift Kaiserstraße 10, 24534 Neumünster. Eine ausdrückliche Zuordnung dieser Adresse zu einem bestimmten Stadtteil enthält das vorliegende Faktenmaterial nicht. Innenstadt, Gadeland und Einfeld bilden den genannten räumlichen Bezug innerhalb Neumünsters, belegen aber keine weiteren Kanzleistandorte. Für einen Termin lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende Fragen können vor dem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Auch eine vorherige Abstimmung des Termins ist sinnvoll; die veröffentlichten Bürozeiten liegen montags bis freitags zwischen 9:00 und 17:30 Uhr.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Formular zur Termin-Anfrage fragt Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, das Thema des Anliegens und eine Telefonnummer für Rückfragen ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Formular zur Termin-Anfrage fragt Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, das Thema des Anliegens und eine Telefonnummer für Rückfragen ab.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt in der Regel eine kurze Darstellung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind oder gerichtliche Schreiben vorliegen. Vorhandene Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab; infrage kommen etwa Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder bereits getroffene Vereinbarungen. Umfangreiche persönliche Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übersandt werden. Der geeignete Übermittlungsweg kann vorab abgestimmt werden.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht von Fragen zum Umgang?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für das Kind, insbesondere für seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt gehören. Umgang betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung zusammen auftreten, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblich ist das Kindeswohl. In einer ersten Anfrage hilft deshalb eine möglichst sachliche Beschreibung, ob es um eine konkrete Entscheidung für das Kind, die Gestaltung der Kontakte oder beides geht.
- Welche Unterlagen spielen bei Unterhaltsfragen typischerweise eine Rolle?
- Unterhaltsfragen hängen unter anderem davon ab, wer Unterhalt beansprucht und in welchem familiären Verhältnis die Beteiligten stehen. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt haben unterschiedliche Voraussetzungen. Für eine rechtliche Einordnung werden häufig Informationen über Einkommen, bestehende Unterhaltspflichten und die Lebenssituation der Beteiligten benötigt. Je nach Fall können auch Steuerbescheide, Nachweise über besondere Ausgaben oder bereits vorhandene Unterhaltstitel bedeutsam sein. Eine pauschale Berechnung ohne Prüfung der Grundlagen ist nicht verlässlich. Welche Nachweise tatsächlich gebraucht werden, lässt sich im Rahmen der Mandatsklärung abstimmen.
- Wann geht es um anwaltliche Beratung und wann um eine notarielle Vereinbarung?
- Anwaltliche Beratung dient dazu, die Rechtsposition und Interessen der jeweiligen Mandantschaft zu prüfen und gegebenenfalls zu vertreten. Notarinnen und Notare sind dagegen unabhängig und unparteiisch tätig. Im Familienrecht können etwa Eheverträge oder bestimmte Vereinbarungen über Scheidungsfolgen eine notarielle Beurkundung erfordern. Eine solche Vereinbarung ersetzt nicht automatisch eine gesonderte Interessenberatung. Auch bestehen gesetzliche Grenzen für einen Wechsel zwischen anwaltlicher und notarieller Tätigkeit in derselben Angelegenheit. Bei der Anfrage sollte daher deutlich werden, ob zunächst eine individuelle Beratung oder die Vorbereitung einer Beurkundung gewünscht ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sönke Voßeler
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-reuss.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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