Veröffentlichtes Profil

Stefan Swierczyna

Stefan Swierczyna – Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht in Erfurt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungssrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Grünert, Swierczyna, König Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt

Telefon: +49 361 654 300 00

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Grünert, Swierczyna, König Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefan Swierczyna ist Rechtsanwalt der Kanzlei Grünert, Swierczyna, König in Erfurt. Die Webseite führt ihn als Fachanwalt für Verwaltungssrecht sowie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Kanzlei betreut Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand. Ihr Standort in Erfurt befindet sich in der Gerhart-Hauptmann-Straße 26. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandanten mit aufeinander abgestimmten Tätigkeitsschwerpunkten und Beratungsprofilen. Nach eigener Darstellung erarbeitet die Kanzlei Lösungen, die auf die Anforderungen der Mandanten zugeschnitten sind, und begleitet Projekte bereits in der Planungsphase mit einer eigens erarbeiteten Strategie. Zur Arbeitsweise gehören Prozessvorbereitung und Prozessführung sowie die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern verschiedener Branchen. Die Kanzlei nennt ständige Fortbildung und die Durchführung von Praxis-Seminaren als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Neben Erfurt werden Standorte in Eisenach und Bad Tabarz genannt. Ansprechpartner in verschiedenen Thüringer Städten ermöglichen nach Angaben der Kanzlei auch kurzfristige Termine in Thüringen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rfth.de, rfth.de

Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion

Stefan Swierczyna ist Rechtsanwalt bei Grünert, Swierczyna, König Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Erfurt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Davon zu unterscheiden sind die auf der Kanzleiwebseite aufgeführten Fachanwaltsbezeichnungen für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Die Kanzlei betreut Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand. Ihre Rechtsanwälte arbeiten nach eigener Darstellung mit aufeinander abgestimmten Tätigkeitsschwerpunkten und Beratungsprofilen. Für eine Anfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung des konkreten Anliegens sinnvoll, damit dessen fachliche Zuordnung geklärt werden kann. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Beginn, die Gestaltung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Anlässe für eine anwaltliche Prüfung sind Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, offene Vergütung oder Fragen zu einem Arbeitszeugnis. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung von Vertragsunterlagen, zeitlichen Abläufen und den jeweiligen Positionen der Beteiligten. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab; insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsfragen. Dabei können persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse gleichermaßen bedeutsam sein. Für eine erste Einordnung helfen eine sachliche Darstellung der familiären Situation sowie Angaben zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Die Kanzlei nennt Prozessvorbereitung und Prozessführung als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, welcher Verfahrensweg für ein bestimmtes Anliegen erforderlich ist. Zunächst sind Gegenstand, Dringlichkeit und mögliche Beteiligte zu klären. Die Erfurter Kanzlei befindet sich in der Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt. Für Ratsuchende aus Altstadt, Krämpfervorstadt oder Hochheim bietet diese Anschrift einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Bei Familiensachen ist das Amtsgericht Erfurt mit seinem Familiengericht örtlich in Betracht zu ziehen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das Landgericht Erfurt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen zu schildern und um Rückmeldung zu bitten. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, erkennbare Fristen und eine Kontaktmöglichkeit. Die Übernahme des Mandats und die nächsten Schritte müssen anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt

Die Kanzlei von Stefan Swierczyna hat ihren Erfurter Standort in der Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt. Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim gehören zum genannten räumlichen Umfeld des Profils; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich allerdings keine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Zugang und organisatorische Einzelheiten eines persönlichen Termins können vorab mit der Kanzlei abgestimmt werden. Von den genannten Gerichten ist für den Schwerpunkt Familienrecht insbesondere das Amtsgericht Erfurt von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Für individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütungsansprüche, sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Das Landgericht Erfurt ist deshalb weder das typische Eingangsgericht für solche Arbeitsstreitigkeiten noch für Familiensachen. Es kann hingegen bei zivilrechtlichen Bau- und Architektenstreitigkeiten eine Rolle spielen, die zu einer der genannten Fachanwaltsqualifikationen passen. Maßgeblich sind jeweils Streitgegenstand und gesetzliche Zuständigkeitsregeln; allein der Kanzleisitz in Erfurt legt das zuständige Gericht nicht fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag hilfreich. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu bisherigen Gesprächen mit dem Arbeitgeber wichtig sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb die zeitliche Dringlichkeit bereits in der Anfrage deutlich werden sollte. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist im direkten Austausch zu klären.
Kann ein Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift anwaltlich geprüft werden?
Ein Aufhebungsvertrag kann Gegenstand einer arbeitsrechtlichen Prüfung sein. Anders als eine Kündigung beruht er auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Häufig betreffen seine Regelungen den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütung, Resturlaub und das Arbeitszeugnis. Daneben können sozialrechtliche Folgen bedeutsam sein. Für eine Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und ein Hinweis auf eine vorgegebene Rückmeldefrist hilfreich. Welche Auswirkungen einzelne Klauseln haben, lässt sich nur anhand des konkreten Textes und der persönlichen Situation beurteilen.
Welche Unterlagen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt?
Hilfreich ist zunächst eine kurze Übersicht über die familiäre Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse sowie Einkommensunterlagen relevant sein. Nicht jede Unterlage wird für jede Fragestellung benötigt. In einer ersten Anfrage genügt daher häufig eine geordnete Beschreibung des Problems mit Hinweisen auf bereits laufende Verfahren oder Termine. Welche sensiblen Dokumente anschließend auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Kontakt abstimmen.
Wie unterscheiden sich Sorge- und Umgangsfragen, und welches Gericht befasst sich damit?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit oder schulische Fragen. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, können aber miteinander zusammenhängen. Gerichtliche Verfahren werden vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Für eine Anfrage sind bestehende Regelungen, frühere Entscheidungen und eine sachliche Darstellung des aktuellen Konflikts hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Swierczyna

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rfth.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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