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- Rechtsanwaltskanzlei Stefan Viernickel
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Viernickel ist Rechtsanwalt in Erfurt und auf Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im individuellen Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutzrecht. Seine Tätigkeit richtet sich an Arbeitnehmer sowie an Menschen, die sich gegen Entscheidungen von Behörden wehren möchten, auch in sozial schwierigen Lebenslagen. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutzverfahren, Abfindungen und Vergleichsverhandlungen zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Hinzu kommen Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, Vertragsprüfung, Abmahnungen und Gehaltsrückstände. Im Sozialrecht befasst sich die Kanzlei mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und Arbeitsförderungsrecht. Weitere Bereiche sind Schwerbehindertenrecht, Eingliederungsleistungen, Erwerbsminderungsrente, Rentenrecht sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Kinder- und Jugendhilfe werden aufgeführt. Viernickel beschreibt seine Arbeitsweise mit klarer Kommunikation, individueller Beratung und persönlichem Einsatz unter Berücksichtigung schwieriger Lebenssituationen. Direkter Kontakt ist per Telefon, E-Mail oder Post möglich. Die Kanzlei kümmert sich um die Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung und stellt Anträge für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als PDF bereit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: viernickel.de, viernickel.de
Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Viernickel führt die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Viernickel in der Magdeburger Allee 5 in 99086 Erfurt. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt genannt; daneben wird Familienrecht aufgeführt. Die Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere das individuelle Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Im Mittelpunkt der beschriebenen arbeitsrechtlichen Tätigkeit stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa bei Konflikten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Viernickel beschreibt seine Arbeitsweise als persönliche Beratung mit klarer Kommunikation, die auch schwierige Lebenssituationen berücksichtigt. Zum arbeitsrechtlichen Tätigkeitsfeld gehören Kündigungsschutzverfahren sowie Fragen zu Abfindungen und Vergleichsverhandlungen. Weitere genannte Anliegen betreffen Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, die Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und ausstehendes Gehalt. Ratsuchende können sich hinter diesen Begriffen unterschiedliche Prüfungsthemen vorstellen: Welche Vereinbarungen enthält der Vertrag, worüber besteht Streit und welche Unterlagen dokumentieren den bisherigen Verlauf? Gerade bei Kündigungen oder vorgeschlagenen Aufhebungsverträgen spielen Fristen und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Im Sozialrecht nennt die Kanzlei Bürgergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und Arbeitsförderungsrecht. Hinzu kommen Schwerbehindertenrecht, Eingliederungsleistungen, Erwerbsminderungsrente, Rentenrecht sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Kinder- und Jugendhilfe werden aufgeführt. Typische Ausgangspunkte sind behördliche Bescheide, abgelehnte Leistungen oder unterschiedliche Einschätzungen zum Unterstützungsbedarf. Das zusätzlich im Profil genannte Familienrecht betrifft allgemein etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Welche familienrechtlichen Anliegen die Kanzlei konkret übernimmt, lässt sich bei der Anfrage klären; die vorliegenden Angaben beschreiben hierzu keine einzelnen Tätigkeiten. Der örtliche Bezug liegt in Erfurt mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt genannt. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim Familiengericht am Amtsgericht geführt; arbeitsrechtliche und viele sozialrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen zu eigenen Gerichtsbarkeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort veröffentlichten Kontaktdaten nutzen. Direkter Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder per Post möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens, relevante Termine und vorhandene Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei kümmert sich nach ihrer Beschreibung auch um die Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung und hält Anträge für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als PDF bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Viernickel befindet sich in der Magdeburger Allee 5 in Erfurt, Postleitzahl 99086. Als Stadtteile am Standort werden Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim genannt; daraus ergibt sich jedoch keine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzlei. Die Anschrift bildet den konkreten Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Besuchs. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw können aktuelle Fahrplan- beziehungsweise Routenauskünfte herangezogen werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert. Entsprechende Fragen lassen sich zusammen mit einer Terminabstimmung direkt an die Kanzlei richten. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Erfurt relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Erfurt ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Anlaufstelle und auch nicht allgemein deren Rechtsmittelgericht. Es bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung wichtig: Kündigungsschutzklagen und typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Vergütung oder Arbeitszeugnisse gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor Amts- oder Landgericht. Bei vielen der beschriebenen sozialrechtlichen Anliegen, etwa zu Bürgergeld, Renten oder gesetzlicher Krankenversicherung, ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Nicht jedes Verfahren gegen eine Behörde fällt allerdings darunter; Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe gehören häufig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das zuständige Gericht hängt daher vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Gehalt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die bisherige Korrespondenz hilfreich. Bei Gehaltsrückständen können Abrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was ist zuvor geschehen? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche Ausschlussfristen relevant sein. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
- Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Eine Zahlung kann sich beispielsweise aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung ergeben. Auch in Vergleichsverhandlungen kann eine Abfindung Gegenstand der Verständigung sein. Ob eine solche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Kündigungssachverhalt und den Interessen der Beteiligten ab. Bei Aufhebungsverträgen sind neben einer möglichen Zahlung auch Beendigungsdatum, Zeugnis, offene Ansprüche und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen zu berücksichtigen. Eine allgemeine Aussicht auf eine bestimmte Zahlung lässt sich daraus nicht ableiten.
- Was ist vor einer Anfrage zu einem abgelehnten Sozialleistungsantrag wichtig?
- Ausgangspunkt ist meist der vollständige Bescheid einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich sind außerdem der ursprüngliche Antrag, eingereichte Nachweise und der bisherige Schriftwechsel mit der Behörde oder dem Versicherungsträger. Das Datum der Bekanntgabe kann für Fristen bedeutsam sein. Je nach Leistungsbereich unterscheiden sich die Verfahrenswege; häufig geht einem gerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren voraus. Bei existenziellen Belastungen kann auch die Frage nach vorläufigem Rechtsschutz relevant werden. Ob welcher Verfahrensschritt passt, lässt sich nur anhand des konkreten Vorgangs beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge genannt werden?
- Eine kurze Beschreibung der familiären Situation und des konkreten Klärungsbedarfs hilft bei der Einordnung. Dabei können eine bevorstehende oder bereits erfolgte Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und schon laufende Gerichtsverfahren wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommensverhältnisse und vorhandene Auskünfte eine Rolle; bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Terminen und Fristen erwähnt werden. Da das Profil Familienrecht nennt, ohne einzelne Tätigkeiten näher zu beschreiben, sollte die Übernahme des konkreten Anliegens zunächst angefragt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Viernickel
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Magdeburger Allee 5, 99086 Erfurt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: viernickel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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