Veröffentlichtes Profil

Tamara Franz

Lydia Tamara Franz-Kramer – Fachanwältin für Familienrecht in Mainz-Kostheim

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer

Mainpfortstraße 19, 55246 Mainz

Telefon: +49 6134 29 61 98

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Lydia Tamara Franz-Kramer ist seit 2004 als ortsansässige Rechtsanwältin tätig. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer befindet sich in der Mainpfortstraße 19 in Mainz-Kostheim. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht, für das sie die Fachanwaltschaft führt. Die Kanzlei berät in Familiensachen sowie in Ehe- und Verwandtschaftsfragen. Daneben ist Franz-Kramer als Verfahrensbeiständin tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche sind allgemeines Zivilrecht, Mietrecht und Inkassotätigkeiten. Im Mietrecht vertritt die Kanzlei Mieter, Vermieter und Eigentümer. Im Zivilrecht befasst sie sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Franz-Kramer legt Wert auf vorausschauende, persönliche Beratung, intensive Betreuung sowie zeitnahe und unkomplizierte Kommunikation. Für die persönlichen Themen familienrechtlicher Mandate nimmt sie sich Zeit und beschreibt ihre Bearbeitung als einfühlsam und verständnisvoll. Neben der rechtlichen Vertretung gehört die Begleitung der Verfahrensbeteiligten zu ihrer Arbeit. Sie ist in Mainz regional verwurzelt und zugleich bundesweit tätig sowie mit Notaren und Steuerberatern vernetzt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-franz.de, anwaltskanzlei-franz.de

Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion

Tamara Franz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer befindet sich in der Mainpfortstraße 19 in Mainz-Kostheim. Nach der Kanzleibeschreibung ist Lydia Tamara Franz-Kramer seit 2004 als ortsansässige Rechtsanwältin tätig. Den Hauptschwerpunkt ihrer Arbeit bilden Familiensachen sowie Ehe- und Verwandtschaftsfragen. Für Ratsuchende geht es in diesem Bereich häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen Fragen geordnet zu besprechen. Die Kanzlei beschreibt ihren Beratungsansatz als persönlich und vorausschauend und legt Wert auf eine verständliche Kommunikation. Typische Anliegen im Familienrecht betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie das Sorge- und Umgangsrecht. Auch vermögensrechtliche Folgen einer Ehe können Gegenstand einer Beratung sein. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Neben der rechtlichen Vertretung gehört nach der Kanzleibeschreibung die Begleitung der Verfahrensbeteiligten zur Arbeit von Franz-Kramer. Daneben ist sie als Verfahrensbeiständin tätig. Diese Aufgabe dient in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren der Wahrnehmung der Interessen eines Kindes und ist von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils zu unterscheiden. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das allgemeine Zivilrecht, Mietrecht und Inkassotätigkeiten. Im Mietrecht vertritt die Kanzlei Mieter, Vermieter und Eigentümer. Allgemein können hier etwa Fragen zu Mietverträgen, Betriebskosten oder zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten. Im Zivilrecht stehen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen im Mittelpunkt; bei Inkassotätigkeiten geht es um die Geltendmachung von Forderungen. Die Kanzlei ist nach ihren Angaben regional verwurzelt, zugleich bundesweit tätig und mit Notaren und Steuerberatern vernetzt. Der örtliche Bezug liegt im Raum Mainz mit der Kanzleiadresse in Mainz-Kostheim. Trotz seines Namens gehört Kostheim verwaltungsrechtlich zu Wiesbaden; es ist daher von den Mainzer Stadtteilen Altstadt, Neustadt und Gonsenheim zu unterscheiden. Das genannte Amtsgericht Mainz führt unter anderem familiengerichtliche Verfahren, sofern es örtlich zuständig ist. Das Landgericht Mainz ist dagegen nicht die reguläre erste Anlaufstelle für Familiensachen. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Kanzleiadresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen und möglicher laufender Verfahren erleichtert die erste Einordnung. Bestehende Termine oder Fristen sollten dabei benannt werden. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfindet, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz

Die Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer liegt in der Mainpfortstraße 19 in Mainz-Kostheim. Für die räumliche Einordnung ist wichtig, dass Kostheim trotz der Namensverbindung zu Mainz verwaltungsrechtlich zur Stadt Wiesbaden gehört. Die ebenfalls genannten Mainzer Stadtteile Altstadt, Neustadt und Gonsenheim sind nicht der Kanzleistandort. Aus der Adresse allein lässt sich deshalb keine Zuständigkeit eines Mainzer Gerichts ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die vollständige Anschrift einschließlich der Postleitzahl 55246 verwendet werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch mit der Kanzlei abstimmen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mainz relevant: Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind je nach Verfahrensart unter anderem die Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder, nicht der Sitz der beauftragten Kanzlei. Das Landgericht Mainz ist für solche Familiensachen grundsätzlich weder Eingangsgericht noch die reguläre Beschwerdeinstanz. Für die ergänzenden Tätigkeiten im allgemeinen Zivilrecht und bei Forderungsstreitigkeiten können sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Mainz zuständig sein. Die Abgrenzung richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und besonderen gesetzlichen Regeln. Wohnraummietstreitigkeiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht am Ort der Wohnung geführt. Auch hierbei bleibt die konkrete örtliche Zuständigkeit gesondert zu prüfen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Teilen Sie Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer mit, um eine reibungslose und rasche Kommunikation zu gewährleisten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen gerne detailliert.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zur Klärung erster Fragen und zur zeitnahen Terminfindung für ein erstes ausführliches Beratungsgespräch bittet die Rechtsanwältin um Kontaktaufnahme.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Zur Klärung erster Fragen und zur zeitnahen Terminfindung für ein erstes ausführliches Beratungsgespräch bittet die Rechtsanwältin um Kontaktaufnahme.

Für den Erstkontakt: Teilen Sie Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer mit, um eine reibungslose und rasche Kommunikation zu gewährleisten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen gerne detailliert.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur aktuellen Wohnsituation hilfreich. Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Eine kurze, zeitlich geordnete Darstellung kann zunächst ausreichen, um die zu besprechenden Themen abzugrenzen. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Fragen zu den Kindern automatisch mitgeregelt?
Eine Scheidung und ihre möglichen Folgen sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht vollständig automatisch in einem einzigen Verfahren geklärt. Der Versorgungsausgleich ist häufig Bestandteil des Scheidungsverfahrens; dafür bestehen allerdings Ausnahmen. Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht können eigene Anträge oder gesonderte Verfahren erfordern. Welche Themen bereits einvernehmlich geregelt sind und wo noch Klärungsbedarf besteht, ist deshalb für die Vorbereitung einer Beratung wichtig. Eine geordnete Übersicht hilft, die unterschiedlichen Anliegen und mögliche Verfahrenswege voneinander zu unterscheiden.
Welche Rolle hat eine Verfahrensbeiständin bei Streitigkeiten über Sorge oder Umgang?
Eine Verfahrensbeiständin wird in bestimmten Kindschaftssachen vom Familiengericht bestellt, um die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Sie kann mit dem Kind sprechen, dessen Sicht vermitteln und es über den Ablauf informieren. Je nach Auftrag kommen Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen hinzu. Sie vertritt nicht die Interessen eines Elternteils und entscheidet auch nicht selbst über Sorge oder Umgang. Ihre Rolle unterscheidet sich daher sowohl von der anwaltlichen Elternvertretung als auch von der gerichtlichen Entscheidungsaufgabe.
Welches Gericht ist für mein familienrechtliches Anliegen zuständig, wenn die Kanzlei in Mainz-Kostheim liegt?
Der Kanzleisitz bestimmt nicht, welches Familiengericht ein Verfahren führt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regeln, die sich je nach Anliegen unterscheiden. Bei Verfahren über Kinder ist häufig deren gewöhnlicher Aufenthalt maßgeblich; für Scheidungsverfahren gelten eigene Zuständigkeitsregeln. Mainz-Kostheim gehört verwaltungsrechtlich zu Wiesbaden, weshalb aus dem Ortsnamen allein keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Mainz folgt. Für eine erste Klärung sind die Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsorte der Beteiligten und Angaben zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Familiensachen werden grundsätzlich bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tamara Franz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 38 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Franz-Kramer insgesamt und nicht auf Tamara Franz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-franz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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