Veröffentlichtes Profil

Timo Korn

Timo Korn – Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Familienrecht · BERNARD KORN & PARTNER

Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz

Telefon: +49 6131 55 47 666

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
BERNARD KORN & PARTNER
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Timo Korn ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht bei BERNARD KORN & PARTNER. Die Kanzlei hat einen Standort am Hindenburgplatz 3 in Mainz. Auf der Familienrechtsseite wird Korn als Ansprechpartner für die Beratung und Vertretung bei familienrechtlichen Problemen vorgestellt. Genannt werden Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt sowie Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Fragen zu ihren familiären Beziehungen, darunter Lebenspartner in Trennung und unverheiratete Eltern. Thematisiert werden insbesondere die Folgen einer Trennung für gemeinsame Kinder, finanzielle Auswirkungen und Fragen zur vertrauten Wohnung. Auch Regelungen durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden angesprochen. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören Zeit für die persönlichen Probleme sowie eine umfassende Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten und Risiken. Bei der Durchsetzung der Interessen werden auch die schwierigen taktischen und emotionalen Fragestellungen im Familienrecht berücksichtigt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ckb-anwaelte.de, ckb-anwaelte.de

Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion

Timo Korn ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht bei BERNARD KORN & PARTNER in Mainz. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Familienrecht. Am Kanzleistandort Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz, ist er Ansprechpartner für die Beratung und Vertretung bei familienrechtlichen Problemen. Die beschriebenen Themen reichen von Eheverträgen über Trennung und Scheidung bis zu den damit verbundenen finanziellen und persönlichen Folgen. Das Angebot richtet sich auch an Lebenspartner in Trennung sowie an unverheiratete Eltern, deren Fragen sich nicht immer mit denen verheirateter Paare decken. Bei einer Trennung sind häufig mehrere Bereiche gleichzeitig zu klären: Wie verändert sich die finanzielle Situation, welche Fragen stellen sich zur bislang gemeinsam genutzten Wohnung und welche Regelungen betreffen die Kinder? Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern Korns gehören Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe und ihrer Auflösung. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können wiederum dazu dienen, rechtliche Verhältnisse einvernehmlich zu gestalten. Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und wo Grenzen liegen, hängt von den persönlichen Umständen und den gesetzlichen Vorgaben ab. Für Eltern stehen oftmals Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht im Vordergrund. Dabei geht es beispielsweise um Verantwortung für gemeinsame Kinder, die Gestaltung des Kontakts zu beiden Elternteilen und Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt. Die Kanzleibeschreibung nennt als Bestandteile von Korns Arbeitsweise Zeit für persönliche Probleme sowie eine umfassende Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten und Risiken. Auch die emotionalen Belastungen und taktischen Fragen familienrechtlicher Auseinandersetzungen werden dabei berücksichtigt. Eine solche Einordnung kann helfen, die verschiedenen Konfliktfelder und mögliche Verfahrenswege voneinander zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Mainz mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Neustadt und Gonsenheim. Die Kanzleianschrift am Hindenburgplatz bildet den konkreten Anlaufpunkt; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Mainz in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, beteiligte Personen sowie bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin unmittelbar mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz

Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Timo Korn ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mainz relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten können Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Ob das Amtsgericht Mainz im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder betroffener Kinder. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Mainz ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Mit Blick auf Korns weitere Fachanwaltschaft für Strafrecht können sowohl Amtsgericht als auch Landgericht relevant sein: Strafverfahren werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit vor unterschiedlichen Spruchkörpern dieser Gerichte geführt. Die Kanzlei BERNARD KORN & PARTNER hat ihren Mainzer Standort am Hindenburgplatz 3 im Postleitzahlgebiet 55118. Altstadt, Neustadt und Gonsenheim gehören zum genannten städtischen Umfeld des Profils; eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für Ratsuchende aus diesen und anderen Teilen von Mainz ist die Adresse Ausgangspunkt der individuellen Anfahrtsplanung. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Route mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom Startpunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreie Zugänge sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben, Einkommensnachweise oder Unterlagen zu Vermögen, Verbindlichkeiten und Altersversorgung hinzu. Geht es um die gemeinsame Wohnung, können auch Mietvertrag oder Eigentumsunterlagen relevant werden. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären. Bereits laufende Verfahren und erkennbare Fristen sollten frühzeitig erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Diese Begriffe betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Fragen. Unterhalt dient grundsätzlich der Deckung des Lebensbedarfs berechtigter Personen, beispielsweise gemeinsamer Kinder oder unter bestimmten Voraussetzungen eines Ehegatten. Der Zugewinnausgleich betrifft bei entsprechendem Güterstand den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Die Bereiche können im Zusammenhang mit einer Scheidung zusammentreffen, folgen aber jeweils eigenen Regeln. Ob Ansprüche bestehen und welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
Wie hängen Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zusammen?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind und verschiedene Entscheidungen zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft insbesondere die Frage, wo das Kind lebt. Das Umgangsrecht regelt demgegenüber den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, vor allem den Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass diese Rechte vollständig neu verteilt werden. Maßgeblich ist bei gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Auch bei unverheirateten Eltern sind die bestehende Sorgerechtslage und mögliche Vereinbarungen gesondert zu betrachten.
Was unterscheidet einen Ehevertrag von einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
Ein Ehevertrag kann vor oder während einer Ehe geschlossen werden und bestimmte rechtliche Folgen der Ehe gestalten, etwa den Güterstand oder Fragen des Versorgungsausgleichs. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung steht typischerweise im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder laufenden Trennung und Scheidung. Sie kann beispielsweise wirtschaftliche Folgen und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung aufgreifen. Beide Instrumente unterliegen gesetzlichen Grenzen; je nach Inhalt gelten besondere Formanforderungen, insbesondere eine notarielle Beurkundung. Vereinbarungen zu Kindern sind zudem nicht beliebig verbindlich festlegbar. Welche Themen sinnvoll gemeinsam geregelt werden können, bedarf einer Betrachtung der jeweiligen familiären Situation.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Timo Korn

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ckb-anwaelte.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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