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- Anwaltskanzlei Kramer
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Lutz Kramer hat die Anwaltskanzlei Kramer in Mainz gegründet. Die Kanzlei befindet sich in der Kapellenstraße 15 im Stadtteil Gonsenheim. Ihr Angebot umfasst Beratung und Vertretung auf verschiedenen Gebieten des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts. Zu den genannten zivilrechtlichen Schwerpunkten gehören Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Aktienrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht. Hinzu kommen ziviles Baurecht, Architekten- und Vergaberecht mit HOAI sowie Internet- und EDV-Recht. Im Öffentlichen Recht nennt die Kanzlei unter anderem Verwaltungsrecht, öffentliches Baurecht, Kommunalrecht und Beamtenrecht. Strafrechtliche Schwerpunkte umfassen beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Untreue, Verkehrsstrafrecht sowie Wirtschaftskriminalität. Die Kanzlei bietet ein erstes kostenfreies Sondierungsgespräch an. Dabei sollen das gegenseitige Kennenlernen und die Klärung im Vordergrund stehen, ob eine Vertretung oder nur eine Beratung notwendig ist. Anliegen können in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail erörtert werden, um eine verbindliche Einschätzung zu ermöglichen. Die Kanzlei bearbeitet nach eigenen Angaben auch andere Rechtsgebiete.
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Lutz Kramer ist Gründer der Anwaltskanzlei Kramer in Mainz. Die Kanzlei befindet sich in der Kapellenstraße 15, 55124 Mainz, im Stadtteil Gonsenheim. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es insbesondere um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende können dabei sowohl die Einordnung einzelner Vertragsregelungen als auch die Klärung eines bereits entstandenen Konflikts im Vordergrund stehen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Beratung sein. Welche Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt unter anderem vom Vertrag, möglichen tariflichen Regelungen und dem bisherigen Geschehen ab. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Bereich grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit Unterlagen, zeitlichen Abläufen und den jeweiligen Interessen. Beratung und gerichtliche Vertretung sind dabei unterschiedliche Formen anwaltlicher Unterstützung; nicht jede arbeitsrechtliche Frage führt zu einem Verfahren. Neben dem Arbeitsrecht nennt die Kanzlei weitere zivilrechtliche Tätigkeitsfelder, darunter Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht. Auch Wirtschaftsrecht, Aktienrecht, ziviles Baurecht, Architekten- und Vergaberecht sowie Internet- und EDV-Recht gehören zum beschriebenen Angebot. Hinzu kommen Bereiche des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Für arbeitsbezogene Anliegen kann die Abgrenzung besonders wichtig sein: Fragen von Beamtinnen und Beamten werden beispielsweise regelmäßig dem Beamtenrecht und nicht dem Arbeitsrecht zugeordnet. Aus der Breite des Angebots ergibt sich jedoch keine Aussage darüber, ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann. Der örtliche Bezug liegt in Mainz-Gonsenheim und damit außerhalb der Altstadt und Neustadt. Für eine persönliche Besprechung ist die Kanzleianschrift in der Kapellenstraße maßgeblich; die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand dieser Adresse planen. Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz sind örtliche Anlaufstellen für unterschiedliche Zivil- und Strafverfahren, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten typischerweise zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wesentliche Daten und Hinweise auf laufende Fristen. Die Kanzlei beschreibt ein erstes Sondierungsgespräch zum Kennenlernen und zur Klärung des Unterstützungsbedarfs. Anliegen können nach ihren Angaben persönlich oder per E-Mail erörtert werden; die konkrete Mandatsübernahme ist gesondert abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
Die Anwaltskanzlei Kramer liegt in der Kapellenstraße 15 im Mainzer Stadtteil Gonsenheim. Ihr Standort befindet sich damit nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen Altstadt oder Neustadt. Für Ratsuchende aus Mainz und dem Umfeld bildet die Anschrift den Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen, die Parksituation und ein möglicherweise benötigter barrierefreier Zugang sollten vorab anhand aktueller Informationen geklärt werden, da hierzu keine belegten Angaben vorliegen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist zwischen den am Standort genannten Gerichten und der fachlich zuständigen Gerichtsbarkeit zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Mainz oder dem Landgericht Mainz. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Beamtenrechtliche Streitigkeiten gehören demgegenüber regelmäßig vor die Verwaltungsgerichte. Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz sind für andere Teile des beschriebenen Kanzleiangebots von Bedeutung. Am Amtsgericht werden unter anderem Wohnraummietsachen sowie Familien- und Nachlassangelegenheiten bearbeitet. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit Zivilsachen, die ihm nach Streitwert oder Sachgebiet zugewiesen sind. Beide Gerichte haben zudem Aufgaben in Strafsachen. Die Zuordnung eines konkreten Verfahrens hängt deshalb nicht allein von der Nähe zur Kanzlei ab, sondern auch vom Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein erstes kostenfreies Sondierungsgespräch an, bei dem man sich zunächst kennenlernt und klärt, ob eine Vertretung oder nur eine Beratung notwendig ist.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein erstes kostenfreies Sondierungsgespräch an, bei dem man sich zunächst kennenlernt und klärt, ob eine Vertretung oder nur eine Beratung notwendig ist.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Schreiben und E-Mails können den Sachverhalt verdeutlichen. Wichtig ist außerdem, das eigene Anliegen zu beschreiben: Geht es um das Verständnis einer Regelung, um eine Reaktion auf ein Schreiben oder um einen bestehenden Streit? Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Sensible Unterlagen sollten nur über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung oder Abmahnung der zeitliche Ablauf wichtig?
- Im Arbeitsrecht können gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Fristen eine erhebliche Rolle spielen. Für die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung gilt regelmäßig eine kurze gesetzliche Klagefrist. Auch bei Zahlungsansprüchen können Ausschlussfristen zu beachten sein. Bei einer Abmahnung sind insbesondere der geschilderte Vorfall, der Inhalt des Schreibens und die weitere Entwicklung relevant. Für eine erste Anfrage ist daher eine nachvollziehbare Aufstellung der Ereignisse einschließlich des Zugangsdatums wichtiger Schreiben hilfreich. Welche Fristen tatsächlich gelten und welche Bedeutung sie haben, kann nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilt werden.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Bei einer Anfrage zu einem Aufhebungsvertrag ist deshalb wichtig, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde und ob eine Frist für die Entscheidung genannt ist.
- Ist für meinen arbeitsbezogenen Streit das Amtsgericht Mainz zuständig?
- Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu zählen etwa Verfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Amtsgericht und Landgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind nicht die üblichen Eingangsgerichte für solche Konflikte. Abgrenzungsfragen können sich beispielsweise bei selbstständiger Tätigkeit oder bei Organmitgliedern einer Gesellschaft ergeben. Für Beamtinnen und Beamte ist regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich. Die genaue gerichtliche Zuständigkeit richtet sich somit nach dem rechtlichen Verhältnis, dem Streitgegenstand und den örtlichen Anknüpfungspunkten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lutz Kramer
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4,9 von 5 · 33 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-lk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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