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- Rechtsanwaltskanzlei Mohr
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Walter Mohr ist Rechtsanwalt in Mainz. Ein Schwerpunkt seiner Kanzlei liegt im Familienrecht und in der Begleitung von Scheidungen. Dazu gehören Fragen der Vermögensaufteilung, des Unterhalts und des Sorgerechts sowie weitere Folgesachen. Die Kanzlei unterstützt außerdem Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten und bei Verkehrsunfällen. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt sie unter anderem Zivilrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Baurecht sowie Arzt- und Medizinrecht. Im Strafrecht werden auch Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Opfervertretung aufgeführt. Die Kanzlei beschreibt individuelle Beratung, persönliche Betreuung und transparente Kommunikation als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. In Gesprächen wird die persönliche Situation analysiert, um darauf abgestimmte Strategien zu entwickeln. Neben der Begleitung gerichtlicher Scheidungsverfahren bietet Walter Mohr Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Einigung an. Zur Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens unterstützt er bei der Zusammenstellung und Prüfung erforderlicher Unterlagen. Außerdem bietet er eine Kostenschätzung im Vorfeld an und informiert über Verfahrenskostenhilfe. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidungeasy.de, scheidungeasy.de
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Walter Mohr ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Mohr in der Stadthausstraße 14 in 55116 Mainz ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Für Ratsuchende betreffen diese Rechtsgebiete häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag: ein Arbeitsverhältnis gerät in Konflikt, eine Trennung steht bevor oder die finanziellen und familiären Folgen einer Scheidung müssen geklärt werden. Die Kanzlei beschreibt individuelle Beratung, persönliche Betreuung und transparente Kommunikation als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Ausgangspunkt der Gespräche ist dabei die Analyse der persönlichen Situation. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte überhaupt in Betracht kommen, hängt von den Umständen des einzelnen Arbeitsverhältnisses ab. Im Familienrecht liegt ein belegter Schwerpunkt von Walter Mohr auf der Begleitung von Scheidungen. Dazu gehören Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht und weitere Folgesachen. Neben gerichtlichen Scheidungsverfahren bietet er Mediation und andere Formen außergerichtlicher Einigung an. Solche Ansätze können einen Rahmen schaffen, um unterschiedliche Vorstellungen geordnet zu besprechen; eine Einigung lässt sich daraus nicht ableiten oder zusagen. Zur Vorbereitung einer Scheidung unterstützt die Kanzlei bei der Zusammenstellung und Prüfung erforderlicher Unterlagen. Sie informiert außerdem über Verfahrenskostenhilfe und bietet eine Kostenschätzung im Vorfeld an. Die Kanzleianschrift liegt im innerstädtischen Bereich von Mainz und stellt auch für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt oder Gonsenheim einen örtlichen Bezugspunkt dar. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Mainz in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Mainz ist dagegen weder das reguläre Eingangsgericht für Scheidungen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für Letztere besteht eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Die konkrete Anfahrt zur Stadthausstraße lässt sich je nach Ausgangsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine erste Anfrage die dort bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Beratungstermine werden nach den Kanzleiangaben telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Für die Kontaktaufnahme ist eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich bereits bekannter Termine oder Fristen hilfreich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
Die Rechtsanwaltskanzlei Mohr befindet sich in der Stadthausstraße 14 in 55116 Mainz und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Altstadt, der Neustadt und Gonsenheim ist diese Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb des Mainzer Stadtgebiets. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte vor dem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Kanzleianschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zu Barrierefreiheit, eigenen Stellplätzen oder konkreten Fußwegen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Walter Mohr ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mainz von Bedeutung: Dort werden beim Familiengericht bei gegebener Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Folgesachen können in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen. Ob ein Verfahren tatsächlich in Mainz geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und beispielsweise nach Wohnorten oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten beziehungsweise der Kinder. Das Landgericht Mainz ist vor allem für bestimmte allgemeine Zivilverfahren und Strafsachen zuständig, jedoch nicht das typische Gericht für die beiden im Profil hervorgehobenen Rechtsgebiete. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die bloße Lage einer Kanzlei in Mainz bestimmt daher weder den zuständigen Gerichtszweig noch den konkreten Verfahrensort.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie können sich per E-Mail oder Telefon melden, um erste wichtige Informationen zu erfahren und/oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sie können sich per E-Mail oder Telefon melden, um erste wichtige Informationen zu erfahren und/oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Top pro 2025, trustlocal (2025)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Welche Dokumente im konkreten Fall tatsächlich benötigt werden, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung des Sachverhalts und wahrt für sich genommen keine gerichtlichen Fristen.
- Welche Fragen können vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geklärt werden?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Häufig betreffen die offenen Fragen den Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Freistellung, verbleibende Urlaubsansprüche, das Arbeitszeugnis und finanzielle Regelungen. Auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen können für die Einordnung bedeutsam sein. Für eine anwaltliche Prüfung sind der vollständige Vertragsentwurf und die bisherigen arbeitsvertraglichen Unterlagen regelmäßig relevant. Ob einzelne Regelungen zur persönlichen Situation passen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Eine zugesagte Abfindung oder ein bestimmtes Verhandlungsergebnis folgt aus einer solchen Prüfung nicht.
- Welche Themen gehören neben der Scheidung zu den möglichen Folgesachen?
- Mit einer Scheidung können unterschiedliche finanzielle und familiäre Fragen verbunden sein. Dazu zählen insbesondere Unterhalt, Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang entstehen. Nicht jedes Thema wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden; teilweise sind gesonderte Anträge oder eigenständige Verfahren erforderlich. Welche Punkte offen sind, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Für ein erstes Gespräch kann daher eine Übersicht über gemeinsame Kinder, Einkommen, Vermögen, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren hilfreich sein.
- Worin unterscheiden sich Mediation und gerichtliches Scheidungsverfahren?
- Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Beteiligte mit Unterstützung einer neutralen vermittelnden Person eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Sie kann beispielsweise die Kommunikation über Unterhalt, Vermögensfragen oder den Alltag gemeinsamer Kinder strukturieren. Eine einseitige Interessenvertretung übernimmt die vermittelnde Person dabei nicht. Das gerichtliche Scheidungsverfahren dient dagegen der rechtlichen Auflösung der Ehe und kann nicht durch Mediation ersetzt werden. Außergerichtlich erarbeitete Vereinbarungen können eine Trennung begleiten, müssen aber je nach Gegenstand bestimmte rechtliche und formale Anforderungen erfüllen. Ob Mediation geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Situation beider Beteiligten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Walter Mohr
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 26 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Stadthausstraße 14, 55116 Mainz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scheidungeasy.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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