Veröffentlichtes Profil

Assion Rudolf

Rudolf Assion – Rechtsanwalt für Erb-, Betreuungs- und Immobilienrecht in Mainz

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht · Kanzlei Rudolf Assion

Kaiserstr. 42, 55116 Mainz

Telefon: +49 6131 228925

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Rudolf Assion

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rudolf Assion ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Mainz. Seine Kanzlei in der Kaiserstr. 42 nennt Erb-, Betreuungs- und Immobilienrecht als Tätigkeitsgebiete. Er ist außerdem als Testamentsvollstrecker und Berufsbetreuer tätig. Assion ist Mitglied des Mainzer Erbrechtszirkel und Präsident des Landesverbandes der Berufs- und Behördenbetreuer – Rheinland Pfalz. Zu seinen weiteren Tätigkeiten gehören die Aufgaben als Justitiar beim Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes für die Hinterlegung von Vorsorgeverfügungen sowie als stellvertretender Vorsitzender des rheinhessischen Anwaltverein. Er gehört dem Vorstand der Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer Mainz und Umgebung an. Auf der Webseite stellt die Kanzlei Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zum Download bereit. Weitere Downloads behandeln unter anderem Erbschaft, Pflichtteil, Heimverträge und Fristen im Betreuungsrecht. Für Mandanten stehen Parkplätze im Innenhof und eine kostenlose Ladestation für Elektroautos zur Verfügung. Assion erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: assion.cc, assion.cc

Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion

Rudolf Assion ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht mit Kanzleisitz in der Kaiserstr. 42 in 55116 Mainz. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben Erb-, Betreuungs- und Immobilienrecht als Tätigkeitsgebiete. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Kontaktaufnahme hilfreich: Das konkrete Anliegen sollte benannt werden, damit geklärt werden kann, ob eine Bearbeitung in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Anfragen betreffen häufig Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Dabei können laufende Fristen für die zeitliche Einordnung einer Anfrage wichtig sein. Im Erbrecht stehen regelmäßig die Gestaltung der Vermögensnachfolge und die rechtlichen Folgen eines Todesfalls im Mittelpunkt. Dazu gehören Fragen zu Testamenten, zur Erbengemeinschaft und zum Pflichtteil. Assion ist auch als Testamentsvollstrecker tätig. Diese Aufgabe betrifft grundsätzlich die Umsetzung testamentarischer Anordnungen und kann die Verwaltung oder Verteilung eines Nachlasses umfassen. Seine Mitgliedschaft im Mainzer Erbrechtszirkel ergänzt den fachlichen Bezug. Welche Unterlagen für ein erbrechtliches Anliegen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob es um vorausschauende Gestaltung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Ein weiterer Bezugspunkt seiner Tätigkeit ist das Betreuungsrecht. Assion arbeitet als Berufsbetreuer und ist Präsident des Landesverbandes der Berufs- und Behördenbetreuer – Rheinland Pfalz. Auf der Kanzleiwebseite stehen Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie Informationen etwa zu Heimverträgen bereit. Diese Themen betreffen die rechtliche Vorsorge und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten. Im Immobilienrecht können beispielsweise Eigentumsverhältnisse, Grundstücksverträge oder die Nutzung von Immobilien Gegenstand einer Anfrage sein. Assion gehört zudem dem Vorstand der Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer Mainz und Umgebung an. Die Kanzlei liegt an der Kaiserstraße im zentralen Mainzer Stadtgebiet, im Umfeld von Altstadt und Neustadt. Auch für Ratsuchende aus Gonsenheim ist sie eine Adresse innerhalb von Mainz. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind Mandantenparkplätze im Innenhof und eine Ladestation für Elektroautos angegeben. Vor Ort sind insbesondere das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz für zivilrechtliche Angelegenheiten relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen, beteiligte Personen und gegebenenfalls bekannte Fristen zu übermitteln. Anschließend sind die mögliche Übernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen zu klären; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz

Der Kanzleisitz in der Kaiserstr. 42 befindet sich im zentralen Mainzer Stadtgebiet im Umfeld von Altstadt und Neustadt. Gonsenheim gehört ebenfalls zum städtischen Einzugsbereich, ohne dass dort ein weiterer Kanzleistandort angegeben ist. Die zentrale Lage bietet grundsätzlich Möglichkeiten zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und dem aktuellen Fahrplan ab. Für Mandantinnen und Mandanten sind Parkplätze im Innenhof sowie eine Ladestation für Elektroautos belegt. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder barrierefreie Zugänge sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für erbrechtliche Angelegenheiten kann das Amtsgericht Mainz als Nachlassgericht zuständig sein, etwa bei Testamentseröffnungen oder Erbscheinsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Kanzleisitz. Betreuungsverfahren werden beim Amtsgericht als Betreuungsgericht geführt. Im Immobilienrecht können die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Zivilgerichte relevant werden. Streitige Erb- und Immobiliensachen können abhängig von Streitgegenstand, Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Mainz oder dem Landgericht Mainz verhandelt werden. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht sind diese beiden Gerichte dagegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich in der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts einordnen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Kein Auskunftsanspruch des Erben bei Vorsorgevollmacht
  • Sind Millionen von Patientenverfügungen unwirksam?
  • Hartz IV-Empfänger muss Pflichtteil aus Berliner Testament geltend machen
  • Erbschaft und Pflichtteil in der Privatinsolvenz
  • Was tun, wenn Jemand stirbt? - Checkliste für den Todesfall
  • Regress gegen Berufsbetreuer
  • Fallstricke bei Heimverträgen
  • Verbraucherschutz und Fristenkontrolle
  • Fristen im Betreuungsrecht
  • Der Hartz IV-Empfänger als Erbe
  • Erste Hilfe wenn das Sozialamt kommt
  • Vorsorgeverfügungen

Mitgliedschaften

  • Mainzer Erbrechtszirkel
  • Landesverbandes der Berufs- und Behördenbetreuer – Rheinland Pfalz
  • rheinhessischen Anwaltverein
  • Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer Mainz und Umgebung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Arbeitszeugnisses wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, einschlägige Zusatzvereinbarungen und das beanstandete Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung spielen das Datum des Zugangs und die Form der Erklärung eine wichtige Rolle; bei einem Arbeitszeugnis sind der vollständige Text und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit relevant. Auch vorhandener Schriftverkehr kann Zusammenhänge verdeutlichen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können, sollten bekannte Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Worin unterscheiden sich Erbenstellung, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung?
Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Dazu können neben Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten gehören. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden; er begründet keine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft. Eine Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung entsprechender testamentarischer Anordnungen. Für eine Anfrage helfen vorhandene Testamente, Angaben zu Familienverhältnissen und ein erster Überblick über den Nachlass. Welche Rolle eine Person im konkreten Erbfall hat, hängt von der gesetzlichen und testamentarischen Ausgangslage ab.
Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine andere Person zur Vertretung in bestimmten Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Eine Betreuungsverfügung hält insbesondere Wünsche für den Fall fest, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, etwa zur Auswahl der Betreuungsperson. Eine Patientenverfügung betrifft medizinische Maßnahmen für Situationen, in denen die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und können sich ergänzen. Vorhandene Fassungen sowie die persönlichen Regelungsziele sind für eine Mandatsanfrage hilfreich; allgemeine Formulare ersetzen keine Prüfung der individuellen Umstände.
Welche Unterlagen helfen bei einer immobilienrechtlichen Anfrage, insbesondere bei geerbten Immobilien?
Je nach Fragestellung können ein aktueller Grundbuchauszug, notarielle Verträge, Mietverträge und bisheriger Schriftverkehr wichtig sein. Bei einer geerbten Immobilie kommen vorhandene Testamente, Erbnachweise und Angaben zu weiteren Miterbinnen oder Miterben hinzu. Eine kurze Darstellung sollte erkennen lassen, ob es beispielsweise um Eigentum, Nutzung, Verwaltung oder eine geplante Veräußerung geht. Auch bereits vereinbarte Termine und laufende Verfahren sind relevant. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob erbrechtliche sowie immobilienrechtliche Fragen gemeinsam zu prüfen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Anliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Assion Rudolf

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: assion.cc

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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