Veröffentlichtes Profil

Ulrike Horn

Ulrike Horn: Fachanwältin für Familienrecht in Wuppertal

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin Ulrike Horn

Hofaue 41, 42103 Wuppertal

Telefon: +49 202 317270

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Ulrike Horn

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ulrike Horn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Wuppertal. Die Schwerpunkte ihrer Kanzlei liegen im Familienrecht und Erbrecht. Sie unterstützt Mandanten bei Scheidung, Eheverträgen, Gütertrennung und Vermögensauseinandersetzungen sowie bei Unterhaltsfragen, Umgangsrecht und Sorgerecht. Im Erbrecht berät sie zu Testamentserstellung mit Pflichtteil, Erbverträgen, Erbfolge und Erbauseinandersetzung zum Nachlass. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Wuppertal sowie in Remscheid, Solingen, Velbert, Mettmann und Schwelm. Ulrike Horn beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Beratung und individuelle Betreuung. Sie nimmt sich Zeit für die Anliegen ihrer Mandanten und erklärt Rechtsfragen verständlich. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, weitere Konflikte zu vermeiden und nach Möglichkeit außergerichtliche Einigungen und einvernehmliche Lösungen für die Beteiligten zu finden. Sie verweist auf langjährige Erfahrung im Familien- und Erbrecht sowie stetige Weiterbildung. Die Kanzlei befindet sich in der Hofaue 41 und ist zur Terminvereinbarung telefonisch erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: horn-familienrecht.de, horn-familienrecht.de

Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion

Ulrike Horn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Wuppertal. Ihre Kanzlei in der Hofaue 41 befasst sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht und daneben mit Erbrecht. Im Familienrecht gehören Scheidungen, Eheverträge, Gütertrennung und Vermögensauseinandersetzungen zu den angegebenen Tätigkeitsfeldern. Für Ratsuchende stehen dabei häufig mehrere zusammenhängende Fragen im Raum: Wie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung einordnen, welche Vereinbarungen bestehen bereits und welche Punkte müssen zwischen den Beteiligten noch geklärt werden? Eine rechtliche Beratung kann diese Themen strukturieren und die unterschiedlichen Regelungsbereiche voneinander abgrenzen. Ein weiterer Teil ihrer familienrechtlichen Tätigkeit betrifft Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht. Solche Anliegen berühren neben finanziellen Fragen oft den Alltag von Eltern und Kindern. Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder sind rechtlich eigenständige Themen, können in einer Trennungssituation aber eng zusammenwirken. Ulrike Horn beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Beratung und individuelle Betreuung mit verständlichen Erläuterungen. Nach ihrer Kanzleibeschreibung verfolgt sie das Ziel, zusätzliche Konflikte zu vermeiden und nach Möglichkeit außergerichtliche Einigungen sowie einvernehmliche Lösungen zu finden. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt jedoch von den Umständen und den Beteiligten ab. Im Erbrecht umfasst das Profil die Testamentserstellung unter Berücksichtigung von Pflichtteilsfragen, Erbverträge, Erbfolge und die Auseinandersetzung eines Nachlasses. Typische Anliegen reichen damit von der vorsorglichen Gestaltung bis zur Klärung nach einem Todesfall. Bei mehreren Erbinnen und Erben können insbesondere die Zusammensetzung des Nachlasses, dessen Verwaltung und die spätere Verteilung Fragen aufwerfen. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise, wenn Eheverträge oder der eheliche Güterstand für die erbrechtliche Einordnung von Bedeutung sind. Die Kanzleibeschreibung verweist auf langjährige Erfahrung in beiden Rechtsgebieten und stetige Weiterbildung. Die Kanzleianschrift Hofaue 41, 42103 Wuppertal, liegt im innerstädtischen Elberfeld. Das Profil richtet sich an Ratsuchende aus Wuppertal, etwa aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf und Cronenberg, sowie aus Remscheid, Solingen, Velbert, Mettmann und Schwelm. Für familien- und erbrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht Wuppertal in Betracht; maßgeblich ist jeweils die konkrete Zuständigkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Zur Terminvereinbarung ist die Kanzlei telefonisch erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal

  • Amtsgericht Wuppertal
  • Landgericht Wuppertal
  • Arbeitsgericht Wuppertal

Die Kanzlei von Ulrike Horn befindet sich in der Hofaue 41 in Wuppertal-Elberfeld und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus anderen Wuppertaler Stadtteilen wie Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg ist Elberfeld ein zentraler Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst die Vertretung außerdem Mandantinnen und Mandanten aus Remscheid, Solingen, Velbert, Mettmann und Schwelm. Eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Termin erfragt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Wuppertal relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte; dort werden beispielsweise Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und bestimmten vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe geführt. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden. Nachlassgerichte sind ebenfalls bei den Amtsgerichten angesiedelt und befassen sich unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten etwa über Pflichtteilsansprüche oder Ansprüche zwischen Erben können je nach sachlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Ob dafür gerade Wuppertal örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Wuppertal behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen familien- und erbrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch zu Trennung, Scheidung und Unterhalt hilfreich sein?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation sowie vorhandene Unterlagen zu Ehe, Einkommen und Vermögen hilfreich sein. Dazu zählen je nach Anliegen etwa die Heiratsurkunde, ein Ehevertrag, Einkommensnachweise und bereits bestehende Unterhaltsvereinbarungen. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können Angaben zur bisherigen Betreuung relevant sein. Gerichtliche Schreiben und erkennbare Fristen sollten bei der Anfrage erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach den offenen Fragen und lässt sich bei der Terminvereinbarung abstimmen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei Fragen zur Betreuung, zu wichtigen Entscheidungen oder zu Kontaktregelungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelungen bereits gelten und wo Klärungsbedarf besteht, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
Welche Themen können bei einem Ehevertrag oder einer Vermögensauseinandersetzung eine Rolle spielen?
Ein Ehevertrag kann insbesondere den ehelichen Güterstand und bestimmte wirtschaftliche Folgen einer Ehe oder Scheidung regeln. Je nach Gestaltung können auch Unterhalt und Versorgungsausgleich angesprochen werden. Gütertrennung ist dabei eine mögliche güterrechtliche Vereinbarung, aber nicht gleichbedeutend mit der abschließenden Klärung aller Vermögensfragen. Bei einer Vermögensauseinandersetzung können beispielsweise Eigentumsverhältnisse, gemeinsame Immobilien, Verbindlichkeiten und Ausgleichsansprüche zu unterscheiden sein. Eheverträge bedürfen notarieller Beurkundung und unterliegen rechtlichen Grenzen. Für eine allgemeine Einordnung sind vorhandene Vereinbarungen und ein Überblick über Vermögenswerte sowie Schulden hilfreich.
Wie unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und Pflichtteil?
Mit einem Testament lässt sich die Erbfolge innerhalb gesetzlicher Grenzen gestalten. Ein Erbvertrag ermöglicht ebenfalls erbrechtliche Regelungen, kann aber eine besondere Bindungswirkung entfalten und muss notariell beurkundet werden. Für Testamente gelten je nach Errichtungsform unterschiedliche Formanforderungen. Der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind; er ist grundsätzlich ein Geldanspruch und verschafft nicht automatisch eine Stellung als Miterbe. Bei der Nachlassplanung können deshalb familiäre Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und die Zusammensetzung des Vermögens gemeinsam betrachtet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Nachlassverfahren und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gerichtliche Aufgaben nach einem Todesfall, etwa die Eröffnung eines Testaments oder die Bearbeitung eines Erbscheinsantrags. Es verteilt den Nachlass jedoch nicht allgemein zwischen den Erben. Sind mehrere Personen Erben geworden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Deren Auseinandersetzung betrifft die Abwicklung und Verteilung des gemeinschaftlichen Nachlasses unter Berücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten. Dabei können Auskünfte, Bewertungen oder unterschiedliche Vorstellungen über einzelne Gegenstände eine Rolle spielen. Streitige Ansprüche werden gegebenenfalls in einem gesonderten Zivilverfahren geklärt; nicht jede erbrechtliche Frage gehört daher vor das Nachlassgericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrike Horn

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: horn-familienrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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