- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Wengenrod
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Wengenrod ist eine Einzelkanzlei in Oberhausen. Ulrike Wengenrod berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsangelegenheiten verschiedener Rechtsgebiete. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Familienrecht. Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet steht die persönliche Begleitung der Mandantinnen und Mandanten im Vordergrund. Die Kanzlei beschreibt individuelle Lösungen, die Mandanten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten aktiv mitgestalten können. Wengenrod ist darum bemüht, Gerichtsverfahren zu vermeiden, und informiert auf ihrer Webseite über Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie über Kosten der außergerichtlichen Vertretung. Vor Annahme eines Mandates wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Kanzlei befindet sich in der Brandenburger Straße 1 in der ersten Etage; ein Aufzug ist vorhanden. Kontakt und Terminvereinbarung sind telefonisch möglich. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder über soziale Netzwerke ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltskanzlei-ulrike-wengenrod.de, rechtsanwaltskanzlei-ulrike-wengenrod.de
Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Ulrike Wengenrod führt eine Einzelkanzlei in der Brandenburger Straße 1 in 46145 Oberhausen. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung setzt den Schwerpunkt hingegen auf das Familienrecht und betont dort die persönliche Begleitung bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf Alltag und wirtschaftliche Planung. Wengenrod berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende können in diesem Rechtsgebiet eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der maßgeblichen Unterlagen und möglicher Verfahrenswege erwarten. Weil insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze gesetzliche Fristen relevant sein können, ist der Zeitpunkt des Zugangs entsprechender Schreiben eine wichtige Information für das erste Gespräch. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang zu den typischen Anliegen. Dabei können persönliche und finanzielle Themen eng miteinander verbunden sein. Die Kanzleibeschreibung hebt hervor, dass Mandantinnen und Mandanten Lösungen innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten aktiv mitgestalten können. Wengenrod bemüht sich darum, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, hängt jedoch von der jeweiligen Angelegenheit ab. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den Stadtteilen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Die Kanzleiräume an der Brandenburger Straße befinden sich in der ersten Etage; ein Aufzug ist vorhanden. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Oberhausen als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen. Anwalt-Seiten.de dient zunächst der Orientierung über Person, Rechtsgebiete und Standort. Wer über das Profil auf Ulrike Wengenrod aufmerksam wird, kann anschließend telefonisch Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder über soziale Netzwerke ist nach den Kanzleiangaben aus Datenschutzgründen nicht möglich. Vor der Annahme eines Mandats prüft die Kanzlei, ob ein Interessenkonflikt besteht. Für die erste Anfrage sind eine knappe Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen
Die Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Wengenrod befindet sich in der Brandenburger Straße 1 in 46145 Oberhausen. Zum Stadtgebiet gehören Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht; ebenso wenig ist eine Innenstadtlage belegt. Die Räume liegen in der ersten Etage und sind über einen vorhandenen Aufzug erreichbar. Daraus lässt sich allerdings keine umfassende Aussage zur Barrierefreiheit ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt einer individuellen Routenplanung. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Oberhausen relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der betroffenen Kinder maßgeblich sein. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist dagegen nicht das Amtsgericht, sondern die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Auch hier bestimmen die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, vor welchem Gericht ein Verfahren geführt werden kann; die Lage der Kanzlei in Oberhausen entscheidet darüber nicht allein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens hilfreich. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen und bisheriger Schriftverkehr wichtig sein. Im Arbeitsrecht gelten teilweise kurze Fristen. Deshalb sollte bereits bei der Terminanfrage deutlich werden, ob eine Kündigung vorliegt oder ein gerichtliches Schreiben eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Lassen sich arbeitsrechtliche Streitigkeiten auch ohne Gerichtsverfahren klären?
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können grundsätzlich auch außergerichtlich geklärt werden, etwa durch Gespräche oder eine schriftliche Vereinbarung. Das kommt beispielsweise bei offenen Vergütungsfragen, einem Arbeitszeugnis oder Meinungsverschiedenheiten über Vertragsbedingungen in Betracht. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Positionen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Eine Einigung ist nicht in jeder Situation erreichbar oder zweckmäßig. Wichtig ist außerdem, dass außergerichtliche Verhandlungen gesetzliche Fristen nicht automatisch verlängern. In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die ebenfalls eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können zusätzlich Betreuung, Umgang und elterliche Sorge zu besprechen sein. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und laufenden Verfahren können ebenfalls relevant werden. Nicht jede Frage muss im selben Verfahren behandelt werden; die Zusammenhänge werden anhand der jeweiligen Situation eingeordnet.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang, und welches Gericht befasst sich damit?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Umgang bezeichnet dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, ist grundsätzlich das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht zuständig. Das kann bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Oberhausen sein. Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen zu diesen Fragen steht das Kindeswohl; die konkrete Ausgestaltung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrike Wengenrod
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Kanzlei und Anfahrt
Brandenburger Straße 1, 46145 Oberhausen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltskanzlei-ulrike-wengenrod.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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